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BGH, 06.03.1968 - 3 StR 38/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme der Vorteilsabsicht im Rahmen einer Hehlerei
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 14.05.1920 - III 1111/19
1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr" …
Auszug aus BGH, 06.03.1968 - 3 StR 38/68
Solange die Vertragsleistungen sich gleichwertig gegenüberstehen und die Sachen ebenso günstig und ebenso leicht auf einwandfreie Weise erworben werden können, ist eine günstigere Gestaltung der Lebensverhältnisse des Hehlers ohne nähere Darlegung anderer Umstände nicht ersichtlich (vgl. RGSt 54, 338, 342; 58, 122). - RG, 24.03.1924 - I 248/24
Zum Begriff des Handelns "seines Vorteils wegen" (§ 259 StGB.).
Auszug aus BGH, 06.03.1968 - 3 StR 38/68
Solange die Vertragsleistungen sich gleichwertig gegenüberstehen und die Sachen ebenso günstig und ebenso leicht auf einwandfreie Weise erworben werden können, ist eine günstigere Gestaltung der Lebensverhältnisse des Hehlers ohne nähere Darlegung anderer Umstände nicht ersichtlich (vgl. RGSt 54, 338, 342; 58, 122).
- BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11
Hehlerei (Bereichungsabsicht und Kauf zum Marktpreis); Tat im prozessualen Sinne …
Hierfür genügt grundsätzlich der Ankauf zum - vom Täter als solchem erkannten - Marktpreis nicht; auch wenn sich der Täter, wie er weiß, eine vergleichbare Sache ebenso günstig und ebenso leicht auf einwandfreie Weise hätte verschaffen können, fehlt es an der Bereicherungsabsicht (BGH, Urteile vom 9. September 1966 - 4 StR 237/66, bei Dallinger MDR 1967, 369, und vom 6. März 1968 - 3 StR 38/68, GA 1969, 62, 63).