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   BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89   

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BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89 (https://dejure.org/1989,2828)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1989 - 3 StR 381/89 (https://dejure.org/1989,2828)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1989 - 3 StR 381/89 (https://dejure.org/1989,2828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen der Annahme eines minder schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 96
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89
    Eines besonders hervorgehobenen Antrags bedarf es dann nicht, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers sicher aus der Revisionsbegründung - auch unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens - ergibt (Pikart in KK, 2. Aufl., § 344 Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer, 39. Aufl., § 344 Rdn.1 und 2; BGH bei Holtz MDR 1978, 282; BGH Beschluß vom 10. Februar 1988 - 3 StR 556/87).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Eines besonders hervorgehobenen Revisionsantrags bedarf es zumindest im Fall der Einlegung der Revision durch den Angeklagten dann nicht, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers aus der Revisionsbegründung ergibt (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 344 Rn. 2).
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

    So ist nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werde (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4; BGH NStZ-RR 2000, 38; BGH NStZ 1990, 96; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 566/03

    Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision;

    Eines ausdrücklichen Antrages im Sinne der § 344 Abs. 1, § 352 Abs. 1 StPO bedurfte es hier nämlich nicht, weil sich das Begehren des Beschwerdeführers nach umfassender Aufhebung des Urteils sicher aus der Revisionsbegründung ergibt (vgl. BGH NStZ 1990, 96; NStZ-RR 2000, 38).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 652/98

    Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Revisionsverfahren

    Eines besonders hervorgehobenen Revisionsantrags bedarf es nämlich nicht, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers sicher aus der Revisionsbegründung ergibt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4; OLG Jena NStZ-RR 1998, 144; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 344 Rdn. 2 m.w.N.).

    In der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge durch den Angeklagten ist regelmäßig, so auch hier, die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werden soll (vgl. BGH StV 1981, 393; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 3).

  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 76/13

    Anforderungen an die Einlegung und Begründung der Revision (Unschädlichkeit des

    Die vom Landgericht für seine Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Senats (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - 3 StR 381/89, NStZ 1990, 96) besagt nichts anderes: Auch in dieser Sache hatte der Angeklagte innerhalb der Begründungsfrist allgemein die Verletzung materiellen Rechts gerügt und keinen ausdrücklichen Antrag im Sinne der § 344 Abs. 1, § 352 Abs. 1 StPO gestellt.
  • BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren;

    Zwar ist das Fehlen ausdrücklicher Revisionsanträge (§ 344 Abs. 1 StPO) vorliegend unschädlich, da sich dem Inhalt der Revisionsschriften eindeutig entnehmen lässt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4; Senatsbeschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 652198 - Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdnr. 3 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rdnr. 2 m.w.N.), dass sie das Ziel verfolgen, dass die stattgebende Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche abgesehen wird.
  • BGH, 01.09.2009 - 1 StR 412/09

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Lediglich, wenn das Ziel der Revision eindeutig aus dem Inhalt der Revisionsschrift hervorgeht, ist das Fehlen von Anträgen unschädlich (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4).
  • BGH, 22.04.2009 - 1 StR 131/09

    Unzulässige Revision infolge mangelnder Revisionsanträge (Auslegungsgebot und

    Lediglich wenn das Ziel der Revision eindeutig aus dem Inhalt der Revisionsschrift hervorgeht, ist das Fehlen von Anträgen unschädlich (BGHR StPO § 344 Abs. 1, Antrag 4).
  • OLG Oldenburg, 13.03.2006 - Ss 35/06

    Folgen des Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrages; Unklarheit über das

    Zwar bedarf die Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keines besonders hervorgehobenen Antrags, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers sicher aus der Revisionsbegründung - auch unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens - ergibt, vgl. BGH NStZ 1990, 96; NStZ-RR 2000, 38.
  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer

    Soweit es den - versuchten - Totschlag betrifft, hält die Kammer an dieser Bewertung auch bei Berücksichtigung des Umstandes fest, dass bereits das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - hier des Versuchs nach§ 23 Abs. 2 StGB - für sich allein oder zusammen mit sonstigen Milderungsgründen zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 2 minder schwerer Fall).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

  • OLG Koblenz, 25.09.2001 - 2 Ss 264/01

    Revision, Revisionsantrag, fehlender Zulässigkeit

  • BGH, 07.10.1992 - 3 StR 416/92

    Auslegung einer nicht näher ausgeführten Erhebung der allgemeinen Sachrüge als

  • BayObLG, 29.08.2001 - 4St RR 89/01

    Revision: Erforderlichkeit eines Antrags; Betäubungsmittel: Feststellungen zum

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