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BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen der Annahme eines minder schweren Falles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 96
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89
Eines besonders hervorgehobenen Antrags bedarf es dann nicht, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers sicher aus der Revisionsbegründung - auch unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens - ergibt (…Pikart in KK, 2. Aufl., § 344 Rdn. 2;… Kleinknecht/Meyer, 39. Aufl., § 344 Rdn.1 und 2; BGH bei Holtz MDR 1978, 282; BGH Beschluß vom 10. Februar 1988 - 3 StR 556/87).
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …
Eines besonders hervorgehobenen Revisionsantrags bedarf es zumindest im Fall der Einlegung der Revision durch den Angeklagten dann nicht, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers aus der Revisionsbegründung ergibt (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. § 344 Rn. 2). - BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02
Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte …
So ist nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werde (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4; BGH NStZ-RR 2000, 38; BGH NStZ 1990, 96;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 2 m. w. N.). - BGH, 18.02.2004 - 5 StR 566/03
Aufhebung des tatrichterlichen Beschlusses über die Verwerfung der Revision; …
- BGH, 07.01.1999 - 4 StR 652/98
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag im Revisionsverfahren
Eines besonders hervorgehobenen Revisionsantrags bedarf es nämlich nicht, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers sicher aus der Revisionsbegründung ergibt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4; OLG Jena NStZ-RR 1998, 144;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 344 Rdn. 2 m.w.N.).In der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge durch den Angeklagten ist regelmäßig, so auch hier, die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werden soll (vgl. BGH StV 1981, 393; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 3).
- BGH, 25.07.2013 - 3 StR 76/13
Anforderungen an die Einlegung und Begründung der Revision (Unschädlichkeit des …
Die vom Landgericht für seine Rechtsauffassung zitierte Entscheidung des Senats (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - 3 StR 381/89, NStZ 1990, 96) besagt nichts anderes: Auch in dieser Sache hatte der Angeklagte innerhalb der Begründungsfrist allgemein die Verletzung materiellen Rechts gerügt und keinen ausdrücklichen Antrag im Sinne der § 344 Abs. 1, § 352 Abs. 1 StPO gestellt. - BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; …
Zwar ist das Fehlen ausdrücklicher Revisionsanträge (§ 344 Abs. 1 StPO) vorliegend unschädlich, da sich dem Inhalt der Revisionsschriften eindeutig entnehmen lässt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4;… Senatsbeschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 652198 - Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdnr. 3 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 344 Rdnr. 2 m.w.N.), dass sie das Ziel verfolgen, dass die stattgebende Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche abgesehen wird. - BGH, 01.09.2009 - 1 StR 412/09
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Lediglich, wenn das Ziel der Revision eindeutig aus dem Inhalt der Revisionsschrift hervorgeht, ist das Fehlen von Anträgen unschädlich (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4). - BGH, 22.04.2009 - 1 StR 131/09
Unzulässige Revision infolge mangelnder Revisionsanträge (Auslegungsgebot und …
Lediglich wenn das Ziel der Revision eindeutig aus dem Inhalt der Revisionsschrift hervorgeht, ist das Fehlen von Anträgen unschädlich (BGHR StPO § 344 Abs. 1, Antrag 4). - OLG Oldenburg, 13.03.2006 - Ss 35/06
Folgen des Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrages; Unklarheit über das …
Zwar bedarf die Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keines besonders hervorgehobenen Antrags, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers sicher aus der Revisionsbegründung - auch unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens - ergibt, vgl. BGH NStZ 1990, 96; NStZ-RR 2000, 38. - LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12
Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer …
Soweit es den - versuchten - Totschlag betrifft, hält die Kammer an dieser Bewertung auch bei Berücksichtigung des Umstandes fest, dass bereits das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - hier des Versuchs nach§ 23 Abs. 2 StGB - für sich allein oder zusammen mit sonstigen Milderungsgründen zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmenwahl 2 minder schwerer Fall). - LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im …
- OLG Koblenz, 25.09.2001 - 2 Ss 264/01
Revision, Revisionsantrag, fehlender Zulässigkeit
- BGH, 07.10.1992 - 3 StR 416/92
Auslegung einer nicht näher ausgeführten Erhebung der allgemeinen Sachrüge als …
- BayObLG, 29.08.2001 - 4St RR 89/01
Revision: Erforderlichkeit eines Antrags; Betäubungsmittel: Feststellungen zum …