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   BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09   

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BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09 (https://dejure.org/2009,7063)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 StR 386/09 (https://dejure.org/2009,7063)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09 (https://dejure.org/2009,7063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 64 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Mitteilung des Vollstreckungsstandes früherer Strafen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Indizwirkung körperlicher Entzugserscheinungen); Urteilsformel (schwerer Raub; mittäterschaftliche Begehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Indizwirkung einer körperlichen Entzugssymptomatik zur Begründung eines Hangs i.S.v. § 64 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Auswirkungen des Vorliegens von Abstinenzintervallen bei Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 260 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Satz 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Indizwirkung einer körperlichen Entzugssymptomatik zur Begründung eines Hangs i.S.v. § 64 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Auswirkungen des Vorliegens von Abstinenzintervallen bei Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 433/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Sollte die Strafe vollstreckt sein, wäre vom Tatrichter die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde (Senat, Urteil vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 = NStZ 1990, 436; BGH Beschluss vom 22.11.2006 - 2 StR 433/06).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Der Senat hat den Schuldspruch zur Klarstellung neu gefasst, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikation erfordert (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Landgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Sollte die Strafe vollstreckt sein, wäre vom Tatrichter die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde (Senat, Urteil vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 = NStZ 1990, 436; BGH Beschluss vom 22.11.2006 - 2 StR 433/06).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Der Senat kann deshalb nicht ausschließen, dass ein allein dem Tatrichter vorbehaltener Härteausgleich in Betracht kommt (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, juris; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, StraFo 2010, 74).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19

    Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat

    Es ist nach der Lage des Falls nicht ersichtlich, dass der Angeklagte dadurch beschwert ist, dass die Freiheitsstrafe nicht gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1, § 54 Abs. 3 StGB erhöht worden ist, zumal die Freiheitsstrafe im Verhältnis zur Geldstrafe grundsätzlich als das schwerere Übel anzusehen ist (vgl. BGH vom 20. Oktober 2009, 3 StR 386/09, juris Rn. 2 f.; ferner vom 2. Mai 1990, 3 StR 59/89, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 2/13

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    "Zwar hat eine körperliche Entzugssymptomatik eine erhebliche Indizwirkung für das Vorliegen eines Hangs, indes ist sie nicht Voraussetzung für dessen Bejahung (Senat, StraFo 2010, 74).
  • BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; physische Abhängigkeit;

    Angesichts dieser Feststellungen erscheint nicht fernliegend, dass das Gericht von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Unrecht abgesehen hat, zumal gerade eine körperliche Entzugssymptomatik erhebliche Indizwirkung für das Vorliegen eines Hanges im Sinne von § 64 StGB hat (BGH, Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, Rdnr. 6; Fischer a.a.O.).
  • LG Bochum, 07.09.2020 - 1 KLs 9/20
    Das Fehlen ausgeprägter Entzugssymptome sowie gelegentliche, auch längerfristige Intervalle der Abstinenz stehen der Annahme eines Hanges nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 20.10.2009, Az.: 3 StR 386/09).
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