Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7714
BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01 (https://dejure.org/2002,7714)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2002 - 3 StR 398/01 (https://dejure.org/2002,7714)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01 (https://dejure.org/2002,7714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1974 - 3 StR 298/74

    Verteilung der Kosten des Verfahrens und der notwendigen Auslagen - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01
    Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BGH, 10.01.2002 - 3 StR 398/01
    Entscheidend ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß von vornherein dem späteren Urteil des Landgerichts entsprochen hätten (vgl. BGHSt 26, 29, 33/34; BGH NStZ 1982, 80).
  • BGH, 08.10.2014 - 4 StR 473/13

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Kosten für besondere, den Angeklagten

    Entscheidend dafür ist, ob die tatsächlich erfolgten Untersuchungen auch dann notwendig gewesen wären, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (BGH, Beschlüsse vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01; KK-StPO/Gieg, 7. Aufl., § 465 Rn. 5).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 302/19

    Kostentragungspflicht des Verurteilten (Unbilligkeit)

    a) Soweit das Landgericht den Beschwerdeführer nicht, wie angeklagt, wegen Betruges, sondern wegen unerlaubten Betreibens eines Bankgeschäfts verurteilt hat, wären - entsprechend der vom Landgericht gegebenen Begründung seiner Kostenentscheidung und ausweislich der insoweit bindenden Feststellungen (§ 464 Abs. 3 Satz 2 StPO) - die tatsächlich erfolgten Untersuchungen (bei rückschauender Betrachtung) auch dann notwendig gewesen, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluss von vornherein dem späteren Urteil entsprochen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 3 StR 298/74, BGHSt 26, 29, 33/34; BGH, Beschluss vom 23. September 1981 - 3 StR 341/81, NStZ 1982, 80; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 3 StR 398/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht