Rechtsprechung
   BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1927
BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88 (https://dejure.org/1989,1927)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1989 - 3 StR 398/88 (https://dejure.org/1989,1927)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 3 StR 398/88 (https://dejure.org/1989,1927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Ablehnungsgesuches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer bei Nichtverurteilung wegen des tateinheitlich begangenen [Betäubungsmittel-] Delikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88
    Es mag offen bleiben, ob es sich trotz der namentlichen Bezeichnung der sechs Senatsmitglieder in Wirklichkeit nicht um eine unzulässige Ablehnung eines Gerichts als Ganzes handelt; immerhin hat Richter am Bundesgericht Zschockelt an dem Senatsbeschluß vom 15. Januar 1988 - 3 StR 579/87 - nicht mitgewirkt (vgl. BGHSt 23, 200, 202).
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88
    Es mag offen bleiben, ob es sich trotz der namentlichen Bezeichnung der sechs Senatsmitglieder in Wirklichkeit nicht um eine unzulässige Ablehnung eines Gerichts als Ganzes handelt; immerhin hat Richter am Bundesgericht Zschockelt an dem Senatsbeschluß vom 15. Januar 1988 - 3 StR 579/87 - nicht mitgewirkt (vgl. BGHSt 23, 200, 202).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88
    In der Sache selbst ist ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift lediglich zu bemerken, daß es den Angeklagten ferner nicht beschwert, nicht auch wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB) bestraft worden zu sein (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4 + 6).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88
    In der Sache selbst ist ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift lediglich zu bemerken, daß es den Angeklagten ferner nicht beschwert, nicht auch wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB) bestraft worden zu sein (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4 + 6).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    aa) Der rechtliche Ausgangspunkt der Strafkammer, dass ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet sei, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich stehe, entspricht der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00 -, NStZ-RR 2002, S. 66; Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1999 - 4 StR 15/99 -, NStZ 1999, S. 311; Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Januar 1989 - 3 StR 398/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2; siehe auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1992 - 2 WDB 11/92 -, veröffentlicht in Juris; Rudolphi, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Stand: Juni 2004, § 26 a Rn. 6; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 26 a Rn. 3; Lemke, a.a.O., Rn. 7).

    Danach müssen Umstände hinzutreten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermögen (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, S. 258); diese über die Vorentscheidung hinausreichenden Umstände muss der Antragsteller daher in seinem Gesuch vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, NStZ 1999, S. 311; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2; BayObLG, wistra 2002, S. 196 ; OLG Köln, StV 1991, S. 293; Pfeiffer, a.a.O., m.w.N.; Günther, NJW 1986, S. 281 ).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Allerdings darf auch hinsichtlich der hinzutretenden besonderen Umstände die Besorgnis der Befangenheit nur aus Tatsachen, nicht aus bloßen Vermutungen des Antragstellers abgeleitet werden (vgl. BGH NStZ 1998, 422, 424; StV 1996, 355); insbesondere haltlose Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage können deshalb ein im übrigen allein auf Vorbefassung gestütztes Ablehnungsgesuch nicht zulässig begründen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2).

    Für die Frage, ob auf Vorbefassung gestützte Ablehnungsanträge nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verworfen werden können oder nach § 27 StPO zu behandeln sind, kommt es damit entscheidend darauf an, ob der Antragsteller neben der Vorbefassung und den damit notwendig einhergehenden inhaltlichen Aussagen besondere Umstände konkret vorträgt und glaubhaft macht (vgl. hierzu BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1999, 311), die eine inhaltliche Prüfung erfordern und den abgelehnten Richter bei einer Beteiligung an der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO deshalb zum "Richter in eigener Sache" machen würden.

  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Dem Fehlen einer Begründung wird in ständiger Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; 2005, 3410, 3412; BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Dem Fehlen einer Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; BVerfG, Beschl. vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 2 BvR 638/01).
  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99).
  • BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit;

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ-RR 1999, 311; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlicher einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311; BGH, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00; vgl. auch: BVerfG, Beschluß vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99).
  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12

    Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 26a, Rn. 4a mwN; BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1989 - 3 StR 398/88, vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2 und 7 sowie vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04, NStZ-RR 2005, 173, 174).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07

    Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde

    Dem Fehlen der Begründung steht der Fall gleich, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHSt 50, 216, 220; StraFo 2006, 452; BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 3; als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet von BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; NJW 2005, 3410).
  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

  • BPatG, 12.03.2001 - 30 W (pat) 83/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht