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BGH, 03.11.1999 - 3 StR 399/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 2 StPO
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Beistand - Bestellung eines Rechtsanwaltes
- Judicialis
StPO § 397a Abs. 1; ; StPO § 397 a Abs. 2; ; StPO § 397 a Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1999 - 4 StR 344/99
Prozeßkostenhilfe; Beistand; Fortwirkung
Auszug aus BGH, 03.11.1999 - 3 StR 399/99
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die erstinstanzliche Bewilligung von Prozeßkostenhilfe als eine - über die Instanz hinauswirkende - Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO in der Fassung des Zeugenschutzgesetzes vom 30. April 1998 (BGBl 1 S. 820) ausgelegt werden kann (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Oktober 1999 - 4 StR 344/99) und ob dies in der Regel zu geschehen hat.