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   BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80   

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https://dejure.org/1980,1039
BGH, 03.12.1980 - 3 StR 403/80 (https://dejure.org/1980,1039)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1980 - 3 StR 403/80 (https://dejure.org/1980,1039)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - 3 StR 403/80 (https://dejure.org/1980,1039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mord - Niedrige Beweggründe - Verwerflichkeit der Tat - Tatmotive - Totschlag - Schuldprinzip - Besonders schwerer Fall - Lebenslange Freiheitsstrafe - Besonders schwerer Fall des Totschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 211 Abs. 2, § 212 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 258
  • StV 1981, 230
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 480/80

    bezahlte Hilfe beim Selbstmord - § 216 StGB, keine "Ernstlichkeit" bei

    Dieser von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl BGH GA 1974, 370; BGH, Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 809 jeweils mwN; vgl auch BGH, Urteile vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80 - und vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80) beim Tatbestandsmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe angewandte Grundsatz muß - entgegen der Meinung der Schwurgerichtskammer - auch bei der Subsumtion unter das Merkmal Habgier gelten, wenn der Täter sich nicht nur von einem Streben nach Vermögensvorteilen hat leiten lassen.
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Ähnlich ist für das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe entschieden worden, daß psychische Beeinträchtigungen beim Täter zur Folge haben können, daß die als niedrig zu bewertenden Antriebe zur Tat trotz erhaltener Schuldfähigkeit nicht mehr beherrschbar sind und daß deswegen die Tat nicht als Mord aus niedrigen Beweggründen zu werten ist (BGHSt 6, 329; BGH GA 1975, 306; BGH NStZ 1981, 258; BGH StV 1989, 151, 152).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82, NJW 1982, 2264, 2265; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259).
  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Er muß die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung in dem Sinne erfaßt haben, daß er zu einer zutreffenden Wertung in der Lage ist, sie aber nicht selbst vorgenommen zu haben braucht (vgl. BGH NStZ 1981, 258, 259; StV 1981, 338, 339; NStZ 1983, 19; JR 1990, 297 mit Anmerkung Heine; BGH, Urteile vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80, vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83 - und vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92).

    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen wie Gereiztheit, Wut und Zorn sein Handeln angetrieben haben, muß es ihm möglich gewesen sein, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Niedrige Beweggründe 6 und 15; BGH NStZ 1981, 258, 259; StV 1981, 338; BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83 - und vom 14. Oktober 1992 - 3 StR 320/92).

    Jedoch besteht selbst unterhalb der Schwelle des § 21 StGB die Möglichkeit, daß durch eine solche abnorme Persönlichkeitsstruktur, zumal wenn die Wirkungen erheblichen Alkoholgenusses hinzukommen, die gedankliche Beherrschbarkeit und die willentliche Steuerbarkeit gefühlsmäßiger Tatantriebe beeinträchtigt werden und deshalb die subjektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals fraglich sind (BGH NStZ 1981, 258, 259; vgl. auch BGH, Urteile vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 333/83 - und vom 24. Juli 1984 - 1 StR 287/84; Beschluß vom 24. Januar 1986 - 3 StR 545/85).

  • BGH, 11.09.2003 - 2 StR 230/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit); Totschlag (besonders schwerer

    Es würde in der Regel dem Schuldprinzip widersprechen, wollte man den Täter, der aus subjektiven Gründen nicht wegen Mordes verurteilt werden kann, wegen der Nähe der objektiv vorliegenden Motive zu den niedrigen Beweggründen im Sinne des § 211 StGB auf dem Umweg über den besonders schweren Fall des Totschlages mit der dem Mörder zugedachten Strafe belegen (vgl. BGH NStZ 1981, 258).

    Aus der vom Tatrichter angeführten Entscheidung (BGH NStZ 1981, 258) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03

    Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)

    Ansonsten käme man unter Verstoß gegen das Schuldprinzip auf dem Umweg über die Bejahung der Voraussetzungen des § 212 Abs. 2 StGB zu einem dem Mörder zugedachten Strafrahmen (BGH NStZ 1981, 258; BGH, Beschluß vom 11. September 2003 - 2 StR 230/03).
  • BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21

    Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden

    Fehlen die Voraussetzungen der in § 211 Abs. 2 StGB abschließend aufgezählten Mordmerkmale, so darf dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Täter nach § 212 Abs. 2 StGB gleichwohl wie ein Mörder bestraft wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80, NStZ 1981, 258, 259; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 212 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Bei einem solchen Motivbündel würde die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen beruhen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (vgl. BGH, GA 1974, 370; BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80; Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 166/94
    Es müssen vielmehr - zusätzliche - schulderhöhende Umstände hinzutreten, die das Minus gegenüber dem Mord ausgleichen (vgl. BGH NStZ 1981, 258 f.; Dreher/Tröndle, 46. Aufl. § 211, Rdn. 3 m.w.Nachw. in Lackner, 20. Aufl. § 211, Rdn. 5).
  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

    Bei einem Motivbündel kommt es auf den Anteil des einzelnen Motivs bei der Entschlußfassung, also auf eine Abwägung, an (vgl. BGH GA 1974, 370; BGH, Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 809 jeweils mit weiteren Hinweisen; vgl. auch Urteile vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 403/80 - und vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80 - sowie zum Merkmal der Habgier, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 480/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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