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   BGH, 25.11.2003 - 3 StR 405/03   

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https://dejure.org/2003,7282
BGH, 25.11.2003 - 3 StR 405/03 (https://dejure.org/2003,7282)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2003 - 3 StR 405/03 (https://dejure.org/2003,7282)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 (https://dejure.org/2003,7282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zustand krankheitsbedingter nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit; Verdachtsdiagnose der "Hebephrenie"

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 62; ; StGB § 21; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 8; ; StGB § 76 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 76 Abs. 1; ; StPO § 413

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit als Voraussetzungen der Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Der danach erforderliche gesonderte Antrag (§ 440 Abs. 1 StPO) ist hier nicht gestellt worden, so dass es für eine Einziehung an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03).
  • BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22

    Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Die Rechtsprechung hatte bereits den Wortlaut der Fassung vor der Neuregelung durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099; vgl. BT-Drucks. 19/27654, S. 108) dahin verstanden, dass nur Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden dürften und die damals noch nicht ausdrücklich geregelte Einziehung als Maßnahme im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB nicht zulässig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 Rn. 11).
  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO aF bzw. nunmehr § 435 StPO nF), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB aF bzw. nunmehr § 76a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB nF vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16

    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

    Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, bei Becker, NStZ-RR 2005, 65, 69; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08; Rosenau in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 413 Rn. 2).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 121/17

    Sicherungsverfahren: Zulässigkeit von Einziehungsentscheidungen;

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

    Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen - mit Ausnahme des in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO geregelten Falles - nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGH NStZ 2007, 478; BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Mit der Aufhebung des Maßregelausspruchs entfällt auch die - mit keinem Wort begründete - Einziehungsanordnung hinsichtlich des Mobiltelefons des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 ? 3 StR 405/03 Rn. 11).
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 309/16

    Keine selbstständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

    Die selbstständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 und vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256 mwN).
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