Rechtsprechung
BGH, 25.11.2003 - 3 StR 405/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Ungenügende Begründung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begriff der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zustand krankheitsbedingter nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit; Verdachtsdiagnose der "Hebephrenie"
- Judicialis
StGB § 63; ; StGB § 62; ; StGB § 21; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 8; ; StGB § 76 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 76 Abs. 1; ; StPO § 413
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit als Voraussetzungen der Unterbringung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung …
Der danach erforderliche gesonderte Antrag (§ 440 Abs. 1 StPO) ist hier nicht gestellt worden, so dass es für eine Einziehung an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03). - BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Die Rechtsprechung hatte bereits den Wortlaut der Fassung vor der Neuregelung durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099;… vgl. BT-Drucks. 19/27654, S. 108) dahin verstanden, dass nur Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden dürften und die damals noch nicht ausdrücklich geregelte Einziehung als Maßnahme im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB nicht zulässig sei (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 Rn. 11). - BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17
Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren …
Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO aF bzw. nunmehr § 435 StPO nF), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB aF bzw. nunmehr § 76a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB nF vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11;… vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
- BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16
Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren
Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, bei Becker, NStZ-RR 2005, 65, 69; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08;… Rosenau in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl., § 413 Rn. 2). - BGH, 11.07.2017 - 3 StR 121/17
Sicherungsverfahren: Zulässigkeit von Einziehungsentscheidungen; …
Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11;… vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3). - BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09
Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung …
Gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen dürfen - mit Ausnahme des in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO geregelten Falles - nicht durch Bezugnahmen ersetzt werden, weil sonst eine revisionsgerichtliche Kontrolle nicht möglich ist (BGH NStZ 2007, 478; BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03). - BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische …
Mit der Aufhebung des Maßregelausspruchs entfällt auch die - mit keinem Wort begründete - Einziehungsanordnung hinsichtlich des Mobiltelefons des Beschuldigten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2003 ? 3 StR 405/03 Rn. 11). - BGH, 16.08.2016 - 5 StR 309/16
Keine selbstständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren
Die selbstständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 und vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256 mwN).