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   BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11   

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https://dejure.org/2011,11619
BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11 (https://dejure.org/2011,11619)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 StR 41/11 (https://dejure.org/2011,11619)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 (https://dejure.org/2011,11619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 StPO
    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Urteilsgründe); Schilderung der erwiesenen Tatsachen; Darlegung der fehlenden weiteren Tatsachen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen i..R.e. Vergewaltigungsvorwurfs muss die Begründung des Urteils durch das Revisonsgericht auf Fehler durch den Tatrichter bei der Beweiswürdigung überprüfbar abgefasst sein; Überprüfbare Abfassung eines freisprechenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen i..R.e. Vergewaltigungsvorwurfs muss die Begründung des Urteils durch das Revisonsgericht auf Fehler durch den Tatrichter bei der Beweiswürdigung überprüfbar abgefasst sein; Überprüfbare Abfassung eines freisprechenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11
    Deshalb hat der Tatrichter in der Regel nach dem Tatvorwurf und der Einlassung des Angeklagten zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 StR 233/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11
    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12) oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11
    Deshalb hat der Tatrichter in der Regel nach dem Tatvorwurf und der Einlassung des Angeklagten zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 StR 233/91, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 7).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - 3 StR 41/11
    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12) oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Deshalb hat der Tatrichter in der Regel nach dem Tatvorwurf und der Einlassung des Angeklagten zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 Rn. 6; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11 Rn. 12).

    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1996 - 1 StR 405/96, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 12) oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 14; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 41/11 Rn. 6).

  • BayObLG, 06.08.2021 - 201 StRR 66/21

    Parteiverrat - "Dieselbe Rechtssache" iSd § 356 Abs. 1 StGB - Abgrenzung von

    Deshalb hat der Tatrichter in der Regel nach dem Tatvorwurf und der Einlassung des Angeklagten zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten (st.Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 30.6.2011 - 3 StR 41/11 = BeckRS 2011, 19179 Rn. 6; Urt. v. 11.10.2011 - 1 StR 134/11 = BeckRS 2011, 25321 Rn. 12).
  • BayObLG, 22.08.2022 - 204 StRR 203/22

    Beweiswürdigung, Vollziehbar Ausreisepflichtige, Zumutbarkeit, Urteilsgründe,

    Hierauf kann nur ausnahmsweise verzichtet werden, wenn Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen überhaupt nicht möglich waren oder bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen die Urteilsgründe ohne Feststellungen zum objektiven Sachverhalt ihrer Aufgabe gerecht werden, dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 30.06.2011 - 3 StR 41/11, juris Rn. 6).
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