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BGH, 13.03.1996 - 3 StR 41/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zum unerlaubten Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe und Munition - Machinenpistole als Kriegswaffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.1991 - 3 StR 370/91
Anwendbarkeit des Waffengesetzes (WaffG) auf Kriegswaffen
Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 41/96
Nach § 6 Abs. 3 WaffG ist auf die vom Angeklagten erworbene Maschinenpistole als Kriegswaffe, die eine tragbare Schußwaffe ist, § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d, § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzuwenden (vgl. BGHR KWKG § 16 Konkurrenzen 2).
- BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen …
Nach der Rechtsprechung verdrängt § 6 Abs. 3 WaffG insofern die Regeln des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen nicht, weil sonst eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strafbarkeitslücke für Munition, die Kriegswaffeneigenschaft besitzt, eintreten würde (BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 3 und 4; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 242 f. [OLG Karlsruhe 05.12.1991 - 1 Ss 49/91] mit Anm. Holthausen). - BGH, 07.02.2001 - 3 StR 579/00
Waffenrechtliche Behandlung einer Maschinenpistole
"Der Angeklagte hat sich durch Verwendung einer Maschinenpistole der Marke Kalaschnikow - einer tragbaren Schusswaffe - bei seinen beiden Erpressungstaten (Fälle II. 1. und 2. der Urteilsgründe) nicht jeweils wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern nach § 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 52a Abs. 1 Nr. 1 WaffG wegen Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine vollautomatische Selbstladewaffe strafbar gemacht (Senat, Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 41/96).