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   BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14   

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https://dejure.org/2015,2996
BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14 (https://dejure.org/2015,2996)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14 (https://dejure.org/2015,2996)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3 StR 412/14 (https://dejure.org/2015,2996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 224 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 261 StPO
    Besonders schwerer Raub (fehlende Feststellungen zur Beschaffenheit einer Schreckschusspistole; Mittäterexzess; Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines minder schweren Falles); gefährliche Körperverletzung; Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1998 - 5 StR 258/98, NStZ-RR 1998, 298).
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
    Zwar erhebt die Begründungsschrift insoweit keine Einzelbeanstandungen, jedoch macht der gestellte Antrag, das Urteil in vollem Umfang aufzuheben, das Anfechtungsziel hinreichend deutlich (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, NJW 2003, 839).
  • BGH, 09.02.2010 - 3 StR 11/10

    Besonders schwerer Raub (Schreckschusspistole; gefährliches Werkzeug);

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und deshalb die Waffe nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 11/10, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
    Soweit das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung der Tat darüber hinaus ausführt, die Angeklagte M. habe durch den Einsatz des Pfeffersprays Wegnahmehandlungen unterstützt, entbehrt das Urteil jeglicher Darlegungen dazu, woraus das Landgericht auf das Vorliegen wenigstens einer Beutesicherungsabsicht schließt (hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 412/14, juris-Tz. 18).
  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 412/14, juris-Tz. 18).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Dies ergibt die vorgenommene Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Taten und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14).
  • LG Aachen, 12.04.2021 - 63 KLs 21/20
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (etwa BGH, Urteil vom 22.10.2015 - 3 StR 412/14).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - II4-Ks10/20
    Dies ergibt die vorgenommene Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Taten und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14).
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