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   BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85   

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https://dejure.org/1985,9154
BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85 (https://dejure.org/1985,9154)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1985 - 3 StR 413/85 (https://dejure.org/1985,9154)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1985 - 3 StR 413/85 (https://dejure.org/1985,9154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und bei Gefahr künftiger Rechtsbrüche - Unzulässigkeit der Doppelbestrafung aufgrund der strafschärfenden Berücksichtigung der später liegenden Straftat - Verbot andere Straftat in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1973 - 2 Ss 13/73
    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Diese Erwägung wäre nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht damit hätte zum Ausdruck bringen wollen, daß die Warnfunktion des Urteils vom 13. August 1984 nicht strafschärfend zu würdigen war (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1973, 1942, 1943) [OLG Karlsruhe 10.05.1973 - 2 Ss 13/73].

    Dem Angeklagten nachteilige Schlüsse, insbesondere auch unter spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten, können gerade aus späteren Gesetzesverletzungen gezogen werden (BGH bei Dallinger MDR 1957, 528 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]; OLG Schleswig MDR 1976, 1036 [OLG Schleswig 04.08.1976 - 1 Ss 394/76]; OLG Zweibrücken VRS 56, 24; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1942, 1943 [OLG Karlsruhe 10.05.1973 - 2 Ss 13/73]; a.A. OLG Saarbrücken JR 1975, 468).

  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Der Richter darf die andere Straftat nicht in unzulässiger Weise gesondert bewerten und faktisch mitaburteilen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195, 196; Bruns a.a.O. S. 157 ff).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 513/79

    Erneute Berücksichtigung der schon bei der Strafmilderung berücksichtigten

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Es kann Hinweise auf den Unrechtsgehalt der Tat gestatten (vgl. BGH StV 1984, 21), auf eine zu mißbilligende innere Einstellung des Angeklagten zur Tat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 895; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1980 - 3 StR 513/79) oder auf seine Persönlichkeit zur Zeit der Begehung der Tat (vgl. Bruns, "Strafzumessungsrecht", 2. Aufl. 1974, S. 592; ferner die Zusammenstellung bei Hertz, "Das Verhalten des Täters nach der Tat", Berlin/ New York 1973, S. 66 ff).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Das Nachtatverhalten kann strafschärfend gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH NStZ 1983, 453; BGH NStZ 1981, 257).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Die Rückschlüsse aus - von der Anklage nicht erfaßtem - strafbarem Verhalten des Angeklagten nach der Tat dürfen gezogen werden, ohne daß die Fallgestaltung eine Rolle spielt, nämlich ob der Angeklagte deswegen bereits rechtskräftig verurteilt worden oder ob dieses Verhalten zur Überzeugung des Gerichts festgestellt und erforderlichenfalls mit entsprechendem Hinweis in das Verfahren eingeführt worden ist (vgl. hierzu u.a. BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • OLG Schleswig, 04.08.1976 - 1 Ss 394/76
    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Dem Angeklagten nachteilige Schlüsse, insbesondere auch unter spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten, können gerade aus späteren Gesetzesverletzungen gezogen werden (BGH bei Dallinger MDR 1957, 528 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]; OLG Schleswig MDR 1976, 1036 [OLG Schleswig 04.08.1976 - 1 Ss 394/76]; OLG Zweibrücken VRS 56, 24; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1942, 1943 [OLG Karlsruhe 10.05.1973 - 2 Ss 13/73]; a.A. OLG Saarbrücken JR 1975, 468).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85
    Die Rückschlüsse aus - von der Anklage nicht erfaßtem - strafbarem Verhalten des Angeklagten nach der Tat dürfen gezogen werden, ohne daß die Fallgestaltung eine Rolle spielt, nämlich ob der Angeklagte deswegen bereits rechtskräftig verurteilt worden oder ob dieses Verhalten zur Überzeugung des Gerichts festgestellt und erforderlichenfalls mit entsprechendem Hinweis in das Verfahren eingeführt worden ist (vgl. hierzu u.a. BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • BGH, 07.02.2024 - 6 StR 348/23

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 413/85; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01, wistra 2002, 21; vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7; vom 23. August 2023 - 2 StR 275/23; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 687).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98

    Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten

    Begeht deshalb der Angeklagte nach der abgeurteilten Tat eine weitere Straftat, so kann dieses Verhalten grundsätzlich auch für die zuvor begangene Tat strafschärfend verwertet werden (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 413/85 - m.w.N., zitiert bei Theune NStZ 1986, 158; G. Schäfer Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rdn. 298).
  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 383/01

    Strafzumessung (Strafschärfung auf Grund der Häufung von Straftaten; Verbot einer

    Allerdings darf eine strafschärfende Berücksichtigung später liegender Taten nicht zu einer Doppelbestrafung führen; der Richter darf die anderen Straftaten nicht durch die Erhöhung der Strafe faktisch mitaburteilen (vgl. BGH, Urt. v. 27. November 1985 - 3 StR 413/85 - m.w.N., zitiert bei Theune NStZ 1986, 158).
  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar anerkannt, daß das Verhalten nach der Tat strafschärfend berücksichtigt werden darf, wenn es Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat zuläßt oder Bedeutung für den Unrechtsgehalt der Tat selbst hat (BGH GA 1986, 370/371; Dreher/Tröndle, StGB, 44. Aufl., § 46 Rdnr. 28 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.11.1996 - 4St RR 202/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nachtatverhalten und Strafzumessung

    Das Nachtatverhalten kann straferschwerend gewertet werden, wenn es wegen der Beziehung zur Tat Rückschlüsse auf den Grad der kriminellen Intensität, die Gefährlichkeit des Täters und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf dessen Persönlichkeit zuläßt (BGH NStZ 1981, 257 und BGH GA 1986, 370/371; LK/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 46 Rn. 5, 186 und Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 46 Rn. 39 jeweils m. w. N.).
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