Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,47689
BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15 (https://dejure.org/2015,47689)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 StR 416/15 (https://dejure.org/2015,47689)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 StR 416/15 (https://dejure.org/2015,47689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,47689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 176 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch eines Kindes nach Aufhebung des Strafausspruchs und Zurückverweisung (Beibehaltung der Strafhöhe trotz Wegfalls bestimmender Strafzumessungstatsachen; keine strafschärfende Berücksichtigung des Nichtvorliegens ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 176a StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Begründung bei Verhängung der gleichen Strafe durch das nach Revision wiederbefasste Erstgericht trotz Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes; strafmildernde Wertung einer Erklärung ...

  • IWW

    § 176a Abs. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 354 Abs. 2 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Aufhebung eines Urteils auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch; Begründung für die Verhängung gleich hoher Strafen

  • rewis.io

    Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Begründung bei Verhängung der gleichen Strafe durch das nach Revision wiederbefasste Erstgericht trotz Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes; strafmildernde Wertung einer Erklärung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Aufhebung eines Urteils auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch; Begründung für die Verhängung gleich hoher Strafen

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und/oder Schutzbefohlenen: Begründung bei Verhängung der gleichen Strafe durch das nach Revision wiederbefasste Erstgericht trotz Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes; strafmildernde Wertung einer Erklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "mir tut leid, was damals passiert ist…" - Strafmilderung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - im zweiten Durchgang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 365
  • StV 2017, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15
    Dies gilt insbesondere im Fall IV. 2 der Urteilsgründe, wo im Hinblick darauf, dass der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes nur versucht worden war, der gesetzlich vertypte Milderungsgrund nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorlag (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15
    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben und vermag der neue Tatrichter Feststellungen nicht zu treffen, die im ersten Rechtszug als bestimmende Zumessungstatsachen strafschärfend herangezogen worden waren, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Bemessung der Strafe, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf zu erfahren, warum er trotz des Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, StV 2013, 758, 759; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207 jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 315/14

    Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung nicht abgeurteilter

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15
    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 20. August 2014 (3 StR 315/14) das Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Strafen zu Lasten des Angeklagten weitere nicht abgeurteilte Straftaten zum Nachteil des Geschädigten berücksichtigt hatte, die nicht ausreichend bestimmt festgestellt waren.
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 287/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Subsidiarität;

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15
    Dies gilt insbesondere im Fall IV. 2 der Urteilsgründe, wo im Hinblick darauf, dass der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes nur versucht worden war, der gesetzlich vertypte Milderungsgrund nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorlag (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 8. Juli 2014 - 3 StR 287/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessungsentscheidung nach Aufhebung zu

    Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15
    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben und vermag der neue Tatrichter Feststellungen nicht zu treffen, die im ersten Rechtszug als bestimmende Zumessungstatsachen strafschärfend herangezogen worden waren, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Bemessung der Strafe, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf zu erfahren, warum er trotz des Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, StV 2013, 758, 759; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207 jeweils mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 2 StR 446/23

    Begründung für die Verhängung gleich hoher Strafen i.R.d. Strafzumessung

    Die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Bemessung der Strafe, jedoch hat die Angeklagte einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie trotz des Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22

    Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe

    Jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20, juris Rn. 6; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34 Rn. 4; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207; vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, NStZ-RR 2013, 113 mwN; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NJW 1983, 54).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 483/17

    Begründung der Verhängung einer gleich hohen Strafe nach Aufhebung trotz

    Denn es bedarf einer eingehenden Begründung, wenn - wie hier - ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben wird und das neue Tatgericht trotz einer wesentlichen Verringerung des Schuldumfangs eine gleich hohe Strafe für erforderlich hält (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34 mwN).
  • BGH, 23.11.2020 - 5 StR 462/20

    Strafmilderung bei teilgeständiger Einlassung des Angeklagten durch Aufklärung

    Angesichts des bereits kurz nach der Festnahme abgelegten (Teil-)Geständnisses und der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten hätte jedenfalls im Fall der nicht über das Versuchsstadium hinausgelangten Tat eine Prüfung nicht ferngelegen (vgl. zur Bedeutung der Unbestraftheit BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34).
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 478/21

    Keine strafschärfende Verwertung der Verwirklichung der Qualifikation (Grundsätze

    Hierin liegt ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB normierte Doppelverwertungsverbot (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 2 StR 274/11, juris Rn. 4; vom 19. Juni 2012 -5 StR 269/12, NStZ-RR 2012, 306; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, juris Rn. 10; vom 29. März 2017 - 4 StR 526/16, juris Rn. 2; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176a Rn. 48; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 691)." Dem tritt der Senat bei.
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 2 (6) Ss 110/16

    Strafverfahren: Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung

    Darüber hinaus kann nur durch eine eingehende Begründung des für den Angeklagten sonst kaum begreifbaren Ergebnisses der Berufungsverhandlung die Funktion der Strafe als Mittel zur Einwirkung auf den Angeklagten erfüllt werden (vgl. BGH, NStZ 1983, 54; Beschluss vom 08.12.2015, 3 StR 416/15; OLG Zweibrücken, StV 1992, 469, 470; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 16; BayObLG, NStZ-RR 2003, 326; OLG Hamm, StraFo 2005, 33; OLG München, NJW 2009, 160, 161).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht