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   BGH, 14.10.1983 - 3 StR 419/82 (L)   

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BGH, 14.10.1983 - 3 StR 419/82 (L) (https://dejure.org/1983,8121)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1983 - 3 StR 419/82 (L) (https://dejure.org/1983,8121)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1983 - 3 StR 419/82 (L) (https://dejure.org/1983,8121)
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  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Aufhebung oder Änderung einer rechtskräftigen Sachentscheidung durch den Bundesgerichtshof

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1982 - 1 StR 182/82

    Abänderung eines rechtskräftigen Urteils auf Grund von Unterstellungen des

    Auszug aus BGH, 14.10.1983 - 3 StR 419/82
    Der Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1982 enthält eine rechtskräftige Sachentscheidung, die der Senat grundsätzlich weder aufheben noch abändern kann (vgl. Pikart in KK § 349 Rdn. 47; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1982 - 1 StR 182/82); eine Überprüfung wäre nur im Rahmen des Verfahrens nach § 33 a StPO möglich.
  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 546/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auch der Senatsbeschluß vom 13. September 1983 enthält eine rechtskräftige Sachentscheidung, die der Senat grundsätzlich weder aufheben noch ändern kann (vgl. KK-Pikart § 349 Rdn. 47; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1982 - 1 StR 182/82 - Beschluß vom 14. Oktober 1983 - 3 StR 419/82 -); eine Überprüfung wäre nur im Rahmen des Verfahrens nach § 33 a StPO möglich, dessen Voraussetzungen hier indes ersichtlich nicht vorliegen.
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BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1982 - 3 StR 419/82 (L) (https://dejure.org/1982,22041)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18

    Erfolglose Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Übersetzung eines als Beweismittel

    Zur Vernehmung von Zeugen zum Zustandekommen der Übersetzung musste sich das Landgericht nicht gedrängt sehen, dies auch deshalb, weil in der Hauptverhandlung Einwände gegen die Richtigkeit von keiner Seite erhoben worden sind (s. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1982 - 3 StR 419/82, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1983, 354, 357).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 138/91

    Verlesung vorhandenener Inhaltsangaben als einzige Möglichkeit der Verwertung von

    Ob die Verlesung der vorliegenden Inhaltsangaben mit dieser Begründung abgelehnt werden konnte, bedarf keiner Entscheidung (zur Verwertung der Ergebnisse der Telefonüberwachung vgl. BGHSt 27, 135 [BGH 03.03.1977 - 2 StR 390/76]; BGH NStZ 1985, 466; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - 3 StR 419/82, vom 19. April 1981 - 3 StR 236/80 und vom 22. August 1978 - 1 StR 139/78; ferner Laufhütte in KK 2. Aufl. § 100 a Rdn. 16; Mayr in KK 2. Aufl. § 249 Rdn. 15; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 249 Rdn. 7 und § 100 a Rdn. 15); jedenfalls hätte das Landgericht entsprechend der ihm obliegenden Aufklärungspflicht sich nicht darauf beschränken dürfen, die einzige Möglichkeit der Verwertung der Tonbandaufzeichnungen über die Telefonate des Angeklagten in der Verlesung der vorhandenen Inhaltsangaben zu sehen.
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