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BGH, 17.11.2009 - 3 StR 425/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 250 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
Schwerer Raub (Zueignungsabsicht: Mitnahme wertloser Sachen; Versuch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs im Rahmen der Verurteilung aufgrund schweren Raubs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung des Schuldspruchs im Rahmen der Verurteilung aufgrund schweren Raubs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 75
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03
Vollendeter Raub (Wegnahme; Objektkonkretisierung bei der Zueignungsabsicht: …
Auszug aus BGH, 17.11.2009 - 3 StR 425/09
Danach wollte sich der Angeklagte nicht das Behältnis selbst, sondern allein dessen Inhalt zueignen; dieser bestand jedoch aus - für den Angeklagten wertlosen - Sachen, auf die sein Zueignungswille zum Zeitpunkt der Wegnahme nicht gerichtet war (vgl. BGH NStZ 2004, 333;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 242 Rdn. 41 a m. w. N.).
- BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Nimmt der Täter - wie hier der Angeklagte - ein Behältnis nur deshalb an sich, weil er darin Bargeld vermutet, das er für sich behalten will, eignet er sich das Behältnis nicht zu (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 425/09, NStZ-RR 2010, 75; Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48; Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06, NStZ 2006, 686, 687; Beschluss vom 31. Oktober 1986 - 3 StR 470/86, StV 1987, 245).