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   BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17   

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BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17 (https://dejure.org/2018,112)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2018 - 3 StR 427/17 (https://dejure.org/2018,112)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 3 StR 427/17 (https://dejure.org/2018,112)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 3 Abs. 1 VersG; § 28 VersG; § 17 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Uniformverbot (Warnwesten mit Aufschrift Sharia Police; Normzweck; gleichartige Kleidungsstücke; einschränkende Auslegung; Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung; Eignung zur suggestivmilitanten, einschüchternden Wirkung; Zielgruppe; ungeschriebenes ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 VersammlG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 VersammlG durch das öffentliche Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police"

  • rewis.io

    Uniformverbot: Öffentliches Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Shariahpolizei-Warnwesten sind keine keine Uniformen oder Uniformteile i.S.d. § 3 Abs. 1 VersG

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    VersammlG § 3 Abs. 1
    Verstoß gegen das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 VersammlG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Uniformverbot des § 3 Abs. 1 VersammlG durch das öffentliche Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche im Fall "Sharia Police" aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Sharia-Police”-Westen: Uniformen sind es nicht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht muss neu über "Sharia Police" entscheiden

  • zeit.de (Pressebericht, 11.01.2018)

    Freisprüche für Mitglieder der "Scharia-Polizei" aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sharia Police

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freisprüche im Fall "Sharia Police" aufgehoben

  • archive.is (Pressebericht, 11.01.2018)

    Warum der BGH die Freisprüche aufgehoben hat

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil im Fall "Shariah Police" rechtskräftig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Scharia-Polizisten: Verstoß gegen das gesetzliche Uniformverbot wird neu geprüft

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Sharia Police"

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Das Problem ist ein anderes

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Shariah-Police" in gelben Westen: Verstoß gegen das Uniformverbot?

  • taz.de (Pressekommentar, 12.01.2018)

    Scharia-Polizei: Der nächste Freispruch kommt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 66
  • NJW 2018, 1893
  • NStZ 2018, 478
  • StV 2020, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 19.03.2001 - 1 Ss 344/00
    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
    b) Uniformteile sind Kleidungsstücke, die von jedem objektiven Betrachter ohne Schwierigkeiten wegen ihrer Gleichartigkeit als Bestandteil einer Uniform erkannt werden können, wie z. B. Waffenröcke, Mützen, Schulterstücke oder Stiefel (vgl. BayObLG, aaO; KG, Urteil vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00), juris Rn. 6; Dietel/Ginzel/Kniesel, aaO; Erbs/Kohlhaas/Wache, aaO).

    4 St 209/86">NJW 1987, 1778; KG, Urteil vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2016 - III-3 Ws 52-60/16, juris Rn. 17; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 Rev 70/15-1 Ss 185/15, juris Rn. 7; Breitbach/Steinmeier aaO, Rn. 35).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 3 Ws 52/16

    Anklage "Scharia-Polizei" nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft zur

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
    4 St 209/86">NJW 1987, 1778; KG, Urteil vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2016 - III-3 Ws 52-60/16, juris Rn. 17; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 Rev 70/15-1 Ss 185/15, juris Rn. 7; Breitbach/Steinmeier aaO, Rn. 35).

    Die Strafkammer hat zwar bedacht, dass die Warnwesten mit der Aufschrift "Sharia Police' Assoziationen zu der aus islamisch geprägten Ländern bekannten sog. Religionspolizei hervorriefen, deren Aufgabe darin besteht, im Auftrag des Staates die Vorschriften der Scharia hoheitlich durchzusetzen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2016 - III-3 Ws 52-60/16, juris Rn. 20).

  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
    4 St 209/86">NJW 1987, 1778; KG, Urteil vom 19. März 2001 - (3) 1 Ss 344/00 (105/00), juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2016 - III-3 Ws 52-60/16, juris Rn. 17; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 Rev 70/15-1 Ss 185/15, juris Rn. 7; Breitbach/Steinmeier aaO, Rn. 35).

    Die für diese Beurteilung maßgeblichen Anknüpfungstatsachen sind in den Urteilsgründen darzulegen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung des hieran anschließenden normativen Wertungsakts zu ermöglichen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 Rev 70/15 - 1 Ss 185/15, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 27.04.1982 - 1 BvR 1138/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
    Demgemäß liegt ein Tragen gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung nur vor, wenn das Auftreten in derartigen Kleidungsstücken nach den Gesamtumständen geeignet ist, eine suggestivmilitante, einschüchternde Wirkung gegenüber anderen zu erzielen (vgl. etwa BVerfG (Vorprüfungsausschuss), Beschluss vom 27. April 1982 - 1 BvR 1138/81, NJW 1982, 1803; BayObLG, Urteil vom 20. Januar 1987 - RReg …
  • BayObLG, 20.01.1987 - RReg. 4 St 209/86

    Verbot; Uniformtragen; Kleidung

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
    Erfasst werden nicht nur staatliche Uniformen, z. B. diejenigen der Bundeswehr oder der Polizei, sondern auch private, z. B. diejenigen von politischen Verbänden oder Jugendorganisationen (BayObLG, Urteil vom 20. Januar 1987 - RReg. 4 St 209/86, NJW 1987, 1778; vgl. auch Dietel/Ginzel/Kniesel, Versammlungsgesetze, 17. Aufl., Teil II, § 3 Rn. 4; Erbs/Kohlhaas/Wache, Strafrechtliche Nebengesetze, 217. EL, VersammlG § 3 Rn. 5 mwN).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - 3 StR 427/17
    Dabei handelt es sich nicht, wie es das Bundesverfassungsgericht zu dem Erfordernis der Störung des öffentlichen Friedens in § 130 Abs. 4 StGB angenommen hat (BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08, NJW 2010, 47, 54), um eine reine "Wertungsformel zur Ausscheidung nicht strafwürdig erscheinender Fälle', sondern um ein ungeschriebenes, durch konkrete Feststellungen auszufüllendes Tatbestandsmerkmal.
  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    So ist "Uniform" im Sinne von § 3 VersammlG eine nach Form, Farbe, Schnitt oder Ausstattung gleichartige Bekleidung, die von der allgemein üblichen (zivilen) Kleidung abweicht (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 427/17 - BayVBl 2018, 750, ).
  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 547/19

    Urteil des Landgerichts Wuppertal im Fall "Shariah Police" rechtskräftig

    Mit Urteil vom 11. Januar 2018 (3 StR 427/17) hat der Senat das vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.

    Wie der Senat (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 427/17, BGHSt 63, 66 Rn. 17 mwN) im ersten Rechtsgang ausgeführt hat, liegt ein Tragen gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung nur vor, wenn das Auftreten in derartigen Kleidungsstücken nach den Gesamtumständen geeignet ist, eine suggestivmilitante, einschüchternde Wirkung gegenüber anderen zu erzielen.

    Die weitergehende Feststellung eines solchen tatsächlichen Zusammentreffens, etwa verstanden als von § 3 Abs. 1, § 28 VersammlG tatbestandlich vorausgesetzter Teil- oder Zwischenerfolg, ist entgegen der Auffassung der Revisionen mit Blick auf den Charakter der Norm als abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018, aaO Rn. 19) kein zur Tatbestandsverwirklichung notwendiges Merkmal.

    Eine solche Auffassung stünde im Übrigen in Widerspruch zu dem Erfordernis, dass die Gefahreignung durch das Tatgericht im Wege der Gesamtbetrachtung aller Umstände zu beurteilen ist (BGH, Urteile vom 25. März 1999 - 1 StR 493/98, NJW 1999, 2129; vom 22. Juni 2011 - 2 StR 580/10, NJW 2011, 3591 Rn. 5 f.; vom 11. Januar 2018, aaO Rn. 19 mwN).

  • LG Wuppertal, 27.05.2019 - 26 KLs 20/18

    Geldstrafen im Prozess um "Scharia-Polizei"

    Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 11.01.2018 (Az. 3 StR 427/17) das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Wuppertal zurückverwiesen.

    Bei dieser Beurteilung war sich die Kammer der verfassungsrechtlich gebotenen einschränkenden Auslegung der Vorschrift bewusst, die auf die Erfahrungen mit den Aufmärschen militanter Parteiorganisationen in der Spätphase der Weimarer Republik zurückgeht und die durch solche Aufmärsche symbolisierte Gewaltbereitschaft mit der damit verbundenen einschüchternden Wirkung verhindern will [hierzu nur BGH, NJW 2018, 1893, 1894 m. w. N.].

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19

    NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung

    Hinzu kommt schließlich, dass durch das Tragen einheitlicher Kleidungsstücke (hier: rote Westen mit Abzeichen) suggestiv-militante Effekte in Richtung auf einschüchternde uniformierte Militanz ausgelöst werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. April 1982 - 1 BvR 1138/81 -, juris Rn. 1; BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 427/17 -, juris Rn. 17 f. ["Scharia-Polizei"]; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 2 Ss 156/10 -, juris Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 07.08.2018 - 4 So 24/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs für die nachträgliche Überprüfung von Maßnahmen im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Tragen gleichartiger Kleidungsstücke als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung vor, wenn das Auftreten in derartigen Kleidungsstücken nach den Gesamtumständen geeignet ist, eine suggestivmilitante, einschüchternde Wirkung gegenüber anderen zu erzielen (vgl. BGH, Urt. v. 11.1.2018, 3 StR 427/17, juris Rn. 17).
  • AG Fulda, 14.11.2019 - 21 Ds 110 Js 21982/18

    Das Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift "Wir schaffen Schutzzonen" verstößt

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Tatgeschehen eine derartige Wirkung erzielen kann ." (BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - 3 StR 427/17 -, BGHSt 63, 66-75, Rn. 22).
  • LG Berlin, 06.11.2023 - 503 Qs 76/23

    Straflosigkeit des Tragens eines FDJ-Hemdes auf einer Versammlung

    Danach ist das Tragen einer Uniformierung nur strafbar, wenn das Auftreten in derartigen Kleidungsstücken nach den Gesamtumständen geeignet ist, eine suggestiv-militante, bedrohliche und einschüchternde Wirkung gegenüber anderen zu erzielen (BGH, Urteil v. 11.01.2018 - 3 StR 427/17 m. w. N.; Düring-Friedl/Enders, Kommentar zum Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022, § 3 Rn. 2 m. w. N.).Das ist der Fall, wenn durch das Tragen der einheitlichen Kleidungsstücke - auch mit Rücksicht auf die weiteren Begleitumstände - Gewaltbereitschaft demonstriert wird und der Eindruck entstehen kann, dass die Kommunikation im Sinne eines freien Meinungsaustausches abgebrochen und die eigene Ansicht notfalls gewaltsam durchgesetzt werden soll.
  • VGH Bayern, 18.10.2019 - 10 CS 19.2058

    Einschüchternde Wirkung des Tragens gleichartiger Kleidungsstücke bei einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat insoweit anschließt, ist es dabei ausreichend, dass die genannte suggestiv-militante, einschüchternde Wirkung durch die Versammlung erzielt werden kann (BGH, U.v. 11.1.2018 - 3 StR 427/17 - juris Rn. 22).
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