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   BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05   

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BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05 (https://dejure.org/2006,2318)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 StR 429/05 (https://dejure.org/2006,2318)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 (https://dejure.org/2006,2318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 338 Nr. 3 StPO
    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete Begründung; Entscheidung in eigener Sache; Verspätung; Austausch des Zurückweisungsgrundes durch das Revisionsgericht; Verschleppungsabsicht; Missbrauch); gesetzlicher Richter (faires ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 644
  • StV 2007, 118
  • JR 2006, 382
  • JR 2006, 388
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Dem Fehlen einer Begründung wird in ständiger Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; 2005, 3410, 3412; BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3).

    An einem Austausch des Verwerfungsgrundes innerhalb des § 26 a Abs. 1 StPO ist das Revisionsgericht nicht gehindert (vgl. BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 Rdn. 64).

    Dementsprechend stellt sich hier auch weder die Frage, ob das Landgericht mit seiner Entscheidung den von § 26 a StPO gesteckten Rahmen "willkürlich" überschritten hat, mit der Folge, dass allein deshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs nach Beschwerdegrundsätzen ausgeschlossen wäre (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410, 3412), noch die, ob neben einer "willkürlichen Überschreitung" überhaupt noch ein Bereich schlicht rechtsfehlerhafter Beurteilung des Rahmens von § 26 a Abs. 1 StPO durch den Tatrichter denkbar ist, bei dem Raum für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach Beschwerdegrundsätzen bleibt (so BGH StV 2005, 587; möglicherweise anders - Willkür schon bei jeder vom Wortlaut des § 26a Abs. 1 StPO nicht gedeckten Ablehnung - BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 Rdn. 50 und 56).

  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Bei der Prüfung, ob die für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegebene Begründung in dem genannten Sinne völlig ungeeignet ist, muss im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH StV 2005, 587 m. w. N.).

    Dementsprechend stellt sich hier auch weder die Frage, ob das Landgericht mit seiner Entscheidung den von § 26 a StPO gesteckten Rahmen "willkürlich" überschritten hat, mit der Folge, dass allein deshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs nach Beschwerdegrundsätzen ausgeschlossen wäre (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410, 3412), noch die, ob neben einer "willkürlichen Überschreitung" überhaupt noch ein Bereich schlicht rechtsfehlerhafter Beurteilung des Rahmens von § 26 a Abs. 1 StPO durch den Tatrichter denkbar ist, bei dem Raum für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach Beschwerdegrundsätzen bleibt (so BGH StV 2005, 587; möglicherweise anders - Willkür schon bei jeder vom Wortlaut des § 26a Abs. 1 StPO nicht gedeckten Ablehnung - BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 Rdn. 50 und 56).

  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; BGH StV 1995, 396).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der jeweiligen Prozesssituation ab (vgl. BGHSt 45, 312, 315).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Dementsprechend stellt sich hier auch weder die Frage, ob das Landgericht mit seiner Entscheidung den von § 26 a StPO gesteckten Rahmen "willkürlich" überschritten hat, mit der Folge, dass allein deshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs nach Beschwerdegrundsätzen ausgeschlossen wäre (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410, 3412), noch die, ob neben einer "willkürlichen Überschreitung" überhaupt noch ein Bereich schlicht rechtsfehlerhafter Beurteilung des Rahmens von § 26 a Abs. 1 StPO durch den Tatrichter denkbar ist, bei dem Raum für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach Beschwerdegrundsätzen bleibt (so BGH StV 2005, 587; möglicherweise anders - Willkür schon bei jeder vom Wortlaut des § 26a Abs. 1 StPO nicht gedeckten Ablehnung - BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 Rdn. 50 und 56).
  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Dem Fehlen einer Begründung wird in ständiger Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; 2005, 3410, 3412; BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00

    Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Dem Fehlen einer Begründung wird in ständiger Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; 2005, 3410, 3412; BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; BGH StV 1995, 396).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    Dem Fehlen einer Begründung wird in ständiger Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG NJW 1995, 2912, 2913; 2005, 3410, 3412; BVerfG, Beschl. vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; NStZ-RR 2002, 66; BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 3).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; BGH StV 1995, 396).
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

  • BVerfG, 02.02.1995 - 2 BvR 37/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig

  • BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81

    Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

  • BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04

    Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO, S. 611).

    dd) Ein sonstiger Ablehnungsgrund nach § 26a Abs. 1 StPO liegt nicht auf der Hand, insbesondere nicht derjenige nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. zum Austausch der Ablehnungsgründe innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08, NStZ 2008, 578; vom 2. Juli 2013 - 2 StR 631/12, NStZ-RR 2013, 314 (Ls.)).

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 262/14

    Recht des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten auf Übersetzung der

    Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch nicht, denn das Landgericht hätte das Gesuch jedenfalls deshalb nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig verwerfen müssen, weil dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet war; ein solcher Fall steht dem gänzlichen Fehlen einer Begründung nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO gleich (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 645 mwN).

    Nach alledem war das Ablehnungsgesuch gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO als unzulässig zu verwerfen; der Senat konnte im Revisionsverfahren den Verwerfungsgrund innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO austauschen (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 646; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 26a Rn. 11 mwN).

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    S. 5; BGHSt aaO 219; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr.

    Demgegenüber gibt es auch Fallgestaltungen, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, vielmehr die §§ 26a, 27 StPO "nur" schlicht fehlerhaft angewendet wurden (BVerfG StraFo 2006, 232, 236; vgl. ferner BGH StV 2005, 587, 588; Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr.

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Dies begründet nach der Rechtsprechung des Senats den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO (BGHSt 50, 216; vgl. auch BGH NStZ 2006, 51 m. Anm. Meyer-Goßner; BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 236; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05).

    Zudem kann im Einzelfall Anlass zur Prüfung bestehen, ob das Ablehnungsgesuch nicht aus einem anderen der in § 26a Abs. 1 StPO genannten Gründe als unzulässig zurückzuweisen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; vgl. auch BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 236).

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung der

    Bei der Prüfung, ob die für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorgebrachte Begründung in dem genannten Sinne völlig ungeeignet ist, muss wegen des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50 f.; BGH, vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 645 mwN).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Welche Zeitspanne dafür einzuräumen ist, ist eine Frage der jeweiligen Umstände des Einzelfalls (st. Rspr.; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5 m.w.N.).

    Denn das Revisionsgericht ist im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO nicht gehindert, auf einen nach dem Revisionsvorbringen ersichtlich vorliegenden anderen Verwerfungsgrund aus § 26a Abs. 1 StPO abzustellen, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Angeklagten den gesetzlichen Richter nicht entziehen kann (BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2006, 379, 380; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5; § 26a Unzulässigkeit 16).

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung;

    Dem Fehlen einer Begründung wird - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; 2006, 3129) - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; 2006, 644, 645 m. w. N.).

    Bei der Prüfung, ob die für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorgebrachte Begründung in dem genannten Sinne völlig ungeeignet ist, muss wegen des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH NJW 2005, 3434, 3435; NStZ 2006, 644, 645 m. w. N.).

  • BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort);

    Ein solches Gesuch ist nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO "unverzüglich" anzubringen, wobei an diesen Begriff im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist, was insbesondere für die Prozesssituation am Ende eines Verfahrens gilt (BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zur Entscheidung angenommen worden: BVerfG, Beschl. vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Um sich diese Zeit zu verschaffen, wäre es lediglich erforderlich und zumutbar gewesen, zum genannten Zweck eine Unterbrechung der Hauptverhandlung zu beantragen (vgl. BGH NStZ 2006, 644, Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2015 - 4 Ws 38/15

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Pflicht zur kostenfreien Stellung von

    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der jeweiligen Verfahrenssituation ab (BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

  • OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06

    Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

  • BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06

    Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht

  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16

    Besorgnis der Befangenheit (Unverzüglichkeitsgebot; Überlegungsfrist; nicht

  • BGH, 02.07.2013 - 2 StR 631/12

    Bedenkliche Ablehnung des Befangenheitsgesuchs als unzulässig gemäß § 26a StPO

  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15

    Verspätung des Befangenheitsgesuchs aufgrund eines zunächst gestellten

  • OLG Rostock, 13.10.2011 - 2 Ss OWi 72/11

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

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