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   BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03   

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https://dejure.org/2003,4647
BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03 (https://dejure.org/2003,4647)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2003 - 3 StR 43/03 (https://dejure.org/2003,4647)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 3 StR 43/03 (https://dejure.org/2003,4647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gründung einer kriminellen Vereinigung als selbstständige Tat neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung; Beteiligungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung als tatbestandliche Handlungseinheit; Konkurrenzverhältnis von ...

  • Judicialis

    StGB § 129 Abs. 1; ; StPO § 357

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 129 Abs. 1
    Konkurrenzen bei Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 385
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03
    Die Handlungen, durch die sich ein Mitglied an einer kriminellen Vereinigung beteiligt, werden bei dem Organisationsdelikt des § 129 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 29, 288, 291) zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefaßt (Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor § 52 Rdn. 23), die auch die Beteiligung des Mitglieds an der Gründung der Vereinigung umfaßt (Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 129 Rdn. 27; Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 129 Rdn. 49, aA jedoch Tröndle in der 48. Aufl. Rdn. 9; von Bubnoff in LK 11. Aufl. § 129 Rdn. 87; Rudolphi in SKStGB § 129 Rdn. 30).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Seine frühere Auffassung, die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung umfasse auch die Beteiligung des Mitglieds an der Gründung der Vereinigung mit der Folge, dass in diesen Fällen der Schuldspruch nur wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung zu ergehen habe (BGH NStZ 2004, 385), gibt der Senat auf.
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Zwar steht das Gründen einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB zu der weiteren Tatbestandsalternative der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung jedenfalls dann im Verhältnis der Tateinheit, wenn sich die Beteiligung als Mitglied wie hier unmittelbar an das Gründen der Vereinigung anschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 3 StR 43/03, NStZ 2004, 385).
  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 03. Dezember 2009 seine bisherige Auffassung, die mitgliedschaftliche Beteiligung umfasse auch die Beteiligung des Mitglieds an der Gründung der Vereinigung mit der Folge, dass in diesen Fällen der Schuldspruch nur wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung zu ergehen habe (BGH NStZ 2004, 385 ), ausdrücklich aufgegeben.
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