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   BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08   

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https://dejure.org/2008,7318
BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08 (https://dejure.org/2008,7318)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 3 StR 431/08 (https://dejure.org/2008,7318)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08 (https://dejure.org/2008,7318)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 24 StPO; § 136a StPO; § 337 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger Druck); strafprozessuale Geltendmachung unzulässiger Beeinflussung (Besorgnis der Befangenheit; Unverwertbarkeit des Geständnisses)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05

    Zum selbstständigen Anwendungsbereich der Rügemöglichkeit nach § 338 Nr 3 StPO

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08
    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Verfahrensgeschehens konnte der Revisionsführer nach deutschem Strafprozessrecht entweder den Richter, der bei den Gesprächen über die einvernehmliche Verfahrensbeendigung unzulässigen Druck ausübte, bereits in der Tatsacheninstanz wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 2 StPO) ablehnen (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05) und nach Zurückweisung des Ablehnungsantrags den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO geltend machen oder gegebenenfalls die Unverwertbarkeit seines unter Druck zustande gekommenen Geständnisses rügen (§§ 136a, 337 StPO).
  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08
    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Verfahrensgeschehens konnte der Revisionsführer nach deutschem Strafprozessrecht entweder den Richter, der bei den Gesprächen über die einvernehmliche Verfahrensbeendigung unzulässigen Druck ausübte, bereits in der Tatsacheninstanz wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 2 StPO) ablehnen (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05) und nach Zurückweisung des Ablehnungsantrags den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO geltend machen oder gegebenenfalls die Unverwertbarkeit seines unter Druck zustande gekommenen Geständnisses rügen (§§ 136a, 337 StPO).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Neuer Tatsachenvortrag nach Fristablauf im Rahmen von Gegenerklärungen (§ 349 Abs. 3 StPO) kann die Unzulässigkeit innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nicht zulässig erhobener Verfahrensbeanstandungen nicht mehr nachträglich beseitigen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 StR 530/09, wistra 2010, 312; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08, NStZ 2009, 168; Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 66).
  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

    Er befand sich damit ersichtlich nicht in einer Drucksituation, die ihn zur Ablegung eines Geständnisses drängte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 26 sowie Moldenhauer/ Wenske, KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 75 f. mwN).
  • OLG Rostock, 16.08.2013 - 1 Ss 57/13

    Immunität eines Mitglieds der Bundesversammlung: Zeitpunkt des Wegfalls der

    Danach konnte er seine unzulässig angebrachten Verfahrensrügen ohnehin nicht mehr durch Nachschieben von Vortrag zu ihrer Begründung nachbessern (BGH, Beschl. v. 28.10.2008 - 3 StR 431/08; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 344 Rdn. 66).
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