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   BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93   

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BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93 (https://dejure.org/1993,10914)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - 3 StR 432/93 (https://dejure.org/1993,10914)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93 (https://dejure.org/1993,10914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines Urteils und entfallen der Rechtfolgen - Neuverurteilung durch die Jugendkammer - Anlastung der einbezogenen Verurteilung als Vorstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93
    Dies würde aber vorausgesetzt haben, daß sie sich im Rahmen einer auch die einbezogene Strafe umfassenden Gesamtwürdigung von Taten und Täter (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7; Brunner a.a.O. Rdn. 11) mit dieser Frage auseinandergesetzt hätte.
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93
    Die Jugendkammer hat übersehen oder verkannt, daß mit der Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Mönchengladbach die in dieser Entscheidung verhängten Rechtsfolgen entfielen, als wäre diese Entscheidung nicht ergangen (vgl. BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 1; Brunner, JGG 9. Aufl. § 31 Rdn. 17).
  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.10.1993 - 3 StR 432/93
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß - auch daran fehlt es in dem angefochtenen Urteil - die für die einbezogene Verurteilung wesentlichen Strafzumessungsgründe mitzuteilen und zu erwägen sind (vgl. BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 3).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass bei Einbeziehung eines früheren Urteils in die neue Verurteilung (§ 105 Abs. 1, § 31 Abs. 2 JGG) die in dem ersten Erkenntnis festgesetzten Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB aufrechtzuerhalten, sondern deren Voraussetzungen vielmehr erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
  • BGH, 17.03.2011 - 4 StR 49/11

    Einbeziehung eines früheren Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG (neue Prüfung

    Dies gilt auch, wenn in dem früheren Urteil Maßregeln verhängt worden waren (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93; Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96, NStZ 1997, 100, 101; zur Zulässigkeit der Einbeziehung, wenn - wie vorliegend - in dem einbezogenen Urteil im Hinblick auf eine angeordnete Unterbringung gemäß § 5 Abs. 3 JGG von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen wurde: BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92, BGHSt 39, 92, 93).
  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 65/18

    Verbinden des Bandenhandels durch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr zu einer

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen erneut zu prüfen und sie gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 432/93, juris Rn. 3 f.; Beschlüsse vom 19. August 2014 - 3 StR 88/14, juris Rn. 18; vom 17. März 2011 - 4 StR 49/11, StraFo 2011, 240).
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