Rechtsprechung
BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO; § 25 Abs. 2 StGB
Tötungsvorsatz; Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit der Urteilsgründe; Mittäterschaft (gemeinsamer Tatentschluss durch konkludentes Handeln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhafte Ablehnung bedingten Tötungsvorsatzes ; Zweifel am Wissenselement oder am Wollenselement ; Äußerungen des Täters nach der Tat; Rückschluss auf Willensrichtung zum Tatzeitpunkt ; Mitteilung des Eingangsmerkmals des § 20 Strafgesetzbuch (StGB); Annahme ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei Messerstichen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01
Letzte Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen; Strafzumessung
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Die Entscheidungsgründe belegen nicht, daß sich das Landgericht angesichts der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten M. mit der Möglichkeit einer zumindest teilweisen Auferlegung der Kosten auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 (in NStZ 2001, 265 nicht abgedruckt);… Eisenberg, JGG 9. Aufl. § 109 Rdn. 30 a). - BGH, 19.05.1999 - 3 StR 170/99
Einbeziehung von früheren Urteilen, in die bereits Urteile einbezogen wurden; …
Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Dieser wird zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen ist (BGH StV 1989, 308; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99 m. w. N.).
- BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97
Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte …
Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Er wird, sollte er erneut eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit des Angeklagten Me. nicht ausschließen können, in den Urteilsgründen mitzuteilen haben, von welchem Eingangsmerkmal des § 20 StGB er dabei ausgegangen ist (vgl. NStZ 1998, 296; 1999, 128). - BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02
Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen; …
Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Sollte er bei seiner Beurteilung den Drogenkonsum des Angeklagten in den Vordergrund stellen, wird er die Voraussetzungen, die von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang für die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgestellt worden sind, zu berücksichtigen haben (vgl. NStZ-RR 2002, 263 m. w. N.). - BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 13.03.2003 - 3 StR 434/02
Dieser wird zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Einbeziehung eines früheren Urteils auch ein bereits in jenes Urteil einbezogenes Urteil im Tenor des neuen Urteils aufzuführen ist (BGH StV 1989, 308; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1999 - 3 StR 170/99 m. w. N.).
- BGH, 26.04.2017 - 4 StR 645/16
Recht des letzten Wortes (Äußerung der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen …
H. war als für die Angeklagte bestellter Vormund nach § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB auch deren gesetzlicher Vertreter (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02, StraFo 2003, 277; Urteil vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, NJW 1967, 2070;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 67 Rn. 5). - BGH, 05.06.2003 - 3 StR 55/03
Totschlag (Ersticken eines Kindes nach der Geburt); Beweiswürdigung (verminderte …
Die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit war daher schon aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft (zur Notwendigkeit der Zuordnung geistig-seelischer Beeinträchtigungen des Täters zu den biologischen Merkmalen des § 20 StGB vgl. BGH NStZ 1998, 296, 297; 1999, 128, 129; Senat, Urt. vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02). - BGH, 29.03.2011 - 3 StR 72/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang); Bemessung der Jugendstrafe
Der neue Tatrichter wird bei erneuter Einbeziehung des Urteils des Jugendschöffengerichts Krefeld vom 18. November 2009 gegen den Angeklagten K. zu beachten haben, dass in der Formel auch das bereits in jenes Urteil einbezogene Urteil des Jugendschöffengerichts Krefeld vom 1. August 2008 aufzuführen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 434/02).