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   BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11   

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https://dejure.org/2012,9026
BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11 (https://dejure.org/2012,9026)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2012 - 3 StR 434/11 (https://dejure.org/2012,9026)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2012 - 3 StR 434/11 (https://dejure.org/2012,9026)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
    Ladendiebstahl: Zueignungsabsicht eines Täters mit einer organischen Persönlichkeitsstörung; Manifestation der Zueignungsabsicht durch Verlassen des Einkaufsmarktes

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven Tatseite der Diebstähle i.R.d. Auseinandersetzung mit den belastenden Umständen eines Angeklagten

  • rewis.io

    Ladendiebstahl: Zueignungsabsicht eines Täters mit einer organischen Persönlichkeitsstörung; Manifestation der Zueignungsabsicht durch Verlassen des Einkaufsmarktes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven Tatseite der Diebstähle i.R.d. Auseinandersetzung mit den belastenden Umständen eines Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Diebstahl/Unterschlagung: Spätere Realisierung der Zueignungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 207
  • NStZ-RR 2014, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 398/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
    Die im Ausgangspunkt zutreffende Erwägung des Landgerichts, der Täter, der fremde bewegliche Sachen wegnehme, um sodann gestellt zu werden und sie sogleich wieder an den Eigentümer zurückgelangen zu lassen, handele ohne die für einen vollendeten oder versuchten Diebstahl erforderliche Zueignungsabsicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1968 - 4 StR 398/68, GA 1969, 306, 307; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 41 a.E.), greift daher zu kurz.
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
    Diese konnte im Falle noch nicht vollendeter Wegnahme der Waren im Zeitpunkt des Verlassens des jeweiligen Marktes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12) zur Strafbarkeit der Angeklagten wegen (versuchten) Diebstahls führen.
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener

    Auszug aus BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
    Soweit sich die Revision gegen den Freispruch im Fall VII. 6 der Urteilsgründe wendet, liegt dagegen weder ein durchgreifender Darstellungsmangel noch ein aus den Urteilsgründen ersichtlicher Fehler in der Beweiswürdigung vor, die allein Grundlage der rechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht aufgrund der erhobenen Sachrüge sind (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88, 89).
  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 37/19

    Raub (Zueignungsabsicht)

    Eine Zueignungsabsicht scheidet aber aus, wenn der Täter die fremde bewegliche Sache nur wegnimmt, um sodann gestellt zu werden und die Sache sogleich wieder an den Eigentümer zurückgelangen zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 434/11 Rn. 13 und vom 25. Oktober 1968 - 4 StR 398/68, GA 1969, 306 f.).
  • OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 31. Juli 2007, 4 Ss 208/07, zitiert nach juris Rn. 8), anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 01. März 2010, 3 StR 434/11, zitiert nach juris Orientierungssatz 3).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13

    Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist, anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder doch lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2010 - 3 StR 434/11 - Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 - 5 RVs 38/13 -).
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