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   BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79 (S)   

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https://dejure.org/1980,469
BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79 (S) (https://dejure.org/1980,469)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1980 - 3 StR 434/79 (S) (https://dejure.org/1980,469)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) (https://dejure.org/1980,469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Fortsetzunge der Hauptverhandlung nach einer Unterbrechung sowie nach zeitweisem Ausschluss der Öffentlichkeit - Beihilfe zum Werben für eine kriminelle Vereinigung und zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzung der Hauptverhandlung - Unterbrechung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Kontrollmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 26

Besprechungen u.ä.

  • opus-bayern.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 88a StGB in Aktion: über Geburt, Leben und Sterben eines Maulkorb-Paragraphen (Prof. Dr. Johannes Feest-Hilgenreiner; 2007)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 258
  • NJW 1981, 61
  • MDR 1980, 770
  • StV 1981, 22
  • StV 1981, 8
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Während die Aufnahme dieses neuen Handlungsmerkmals dort keine Erweiterung der Strafbarkeit gegenüber dem vorherigen Rechtszustand bedeutete (vgl. Sonderausschuß "Strafrecht" des Deutschen Bundestages, Prot. 4/207, 208), führte seine Übernahme in den § 129 StGB zu einer gewollten Ausdehnung dieser Vorschrift (BGHSt 28, 26, 27) [BGH 03.05.1978 - 3 StR 91/78 S].

    Der Senat verkennt nicht, daß die Entscheidung des Gesetzgebers, das Werben für kriminelle und terroristische Vereinigungen in der durch das Senatsurteil vom 3. Mai 1978 (BGHSt 28, 26 [BGH 03.05.1978 - 3 StR 91/78 S]) verdeutlichten Weite mit Strafe zu bedrohen und die allgemeinen Regeln der Beihilfe auch hier gelten zu lassen, namentlich bei Personen, die innerhalb eines Druckereibetriebes lediglich bei der drucktechnischen Herstellung einer Schrift mitwirken, zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Strafbarkeit im Einzelfall führen kann.

    In dem bezeichneten Urteil vom 3. Mai 1978 (BGHSt 28, 26, 28) [BGH 03.05.1978 - 3 StR 91/78 S] hat der Senat - ohne den Begriff des Werbens für eine Vereinigung abschließend zu umschreiben - entschieden, daß jedenfalls einer Werbetätigkeit zur Gewinnung von Mitgliedern oder Anhängern der Vereinigung ähnliche Betätigungen, mit denen eine andersartige Stärkung der Vereinigung und deren gezielte Unterstützung mit den Mitteln der Propaganda bezweckt wird, als Werben für eine Vereinigung dem Tatbestand unterfallen.

  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 39/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens der verfassungsfeindlichen Einwirkung

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Zu der Frage, wann die Hauptverhandlung nach einer Unterbrechung sowie nach zeitweisem Ausschluß der Öffentlichkeit fortgesetzt werden darf, wenn durch rechtlich zulässig angeordnete Kontrollmaßnahmen der Eintritt der Zuhörer zeitlich verzögert wird (Weiterführung von BGHSt 28, 341).

    Mit Beschluß vom 7. März 1979 (BGHSt 28, 341) hat der Senat entschieden, daß dann, wenn das Gericht durch die Anordnung von Maßnahmen zur vorherigen Kontrolle von Zuhörern an einer Hauptverhandlung eine durch den Vollzug dieser Anordnung bedingte zeitliche Verzögerung des Zutritts zum Verhandlungssaal selbst bewirkt hat, es mit der Verhandlung erst beginnen darf, wenn den rechtzeitig zum Termin erschienenen Personen der Zutritt ermöglicht worden ist.

    Dabei kommt es darauf an, daß der Zutritt zum Verhandlungssaal dem Publikum allgemein rechtzeitig eröffnet wird; die Möglichkeit etwa, daß einzelne Personen wegen nicht ausreichend zügigen Arbeitens der Kontrollorgane oder wegen verzögerlichen Verhaltens von Eingangsuchenden zu Beginn der Fortsetzungsverhandlung noch keinen Eintritt gefunden haben, verletzt das Vertrauen in die Objektivität der Rechtspflege nicht (vgl. BGHSt 28, 341, 344/345).

  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Der Bundesgerichtshof hat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß eine ungestörte Verhandlung ebenso wesentlich ist wie ihre Kontrolle durch die Allgemeinheit (vgl. BGHSt 27, 13, 15 mit weiteren Hinweisen).

    Die Ausweiskontrolle und die Anordnung, Interessenten, die sich nicht durch amtlichen Lichtbildausweis ausweisen konnten, nicht einzulassen, sind rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 27, 13).

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Möglichkeit einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 128 StGB stets bejaht, und zwar als Beihilfe zur Tat eines Haupttäters, nicht als andersartige Unterstützung der Vereinigung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 3 StR 21/57 mit vielen Hinweisen auf frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; BGH vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 = NJW 1960, 1772; BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1963, 1313).
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Das bezeichnete Ziel macht die Veröffentlichungen nicht etwa zu einer zulässigen bloßen Berichterstattung eines Presseorgans oder zu einer wertfreien Dokumentation; keinesfalls kann hier vom überwiegen eines Berichterstattungscharakters der Veröffentlichungen gesprochen werden (vgl. BGH NJW 1978, 58, 59; Hanack a.a.O. Rdn 36, 37).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Die Ausführungen der Revision zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 88 a StGB sind nicht geeignet, die Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1979 (BGHSt 28, 312) in Frage zu stellen, nach der § 88 a StGB dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht und als allgemeines Gesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise einschränkt (Art. 5 Abs. 2 GG).
  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 22/60

    Versuchte Verbrechensanstiftung - Strafbarkeit der Beihilfe - Mittelbare

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Die von der Revision herangezogene Entscheidung BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60], nach der Beihilfe zu § 49 a StGB aF nicht strafbar war, steht nicht entgegen.
  • BGH, 26.06.1957 - 3 StR 21/57

    Voraussetzung einer Verurteilung als Hintermann nach § 90a Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Möglichkeit einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 128 StGB stets bejaht, und zwar als Beihilfe zur Tat eines Haupttäters, nicht als andersartige Unterstützung der Vereinigung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 3 StR 21/57 mit vielen Hinweisen auf frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; BGH vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 = NJW 1960, 1772; BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1963, 1313).
  • OLG Nürnberg, 11.03.1963 - 4 W 99/62
    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Möglichkeit einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 128 StGB stets bejaht, und zwar als Beihilfe zur Tat eines Haupttäters, nicht als andersartige Unterstützung der Vereinigung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 3 StR 21/57 mit vielen Hinweisen auf frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; BGH vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 = NJW 1960, 1772; BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1963, 1313).
  • RG, 17.10.1893 - 2572/93

    Was ist unter einer Verbindung im Sinne der §§ 128. 129 St.G.B.'s zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
    Zu der Annahme, die Auslegung des insoweit gleich lautenden § 129 StGB (in der vor dem 1. StÄG geltenden Fassung) hätte eine andere sein können, besteht um so weniger Veranlassung, als auch das Reichsgericht die §§ 128 und 129 StGB in der Frage strafbarer Teilnahme stets in gleichem Sinne ausgelegt hatte (vgl. RGSt 6, 215; RGRspr 8, 363; 9, 464; RGSt 24, 328).
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

  • BGH, 07.11.1978 - 1 StR 470/78
  • RG, 01.05.1882 - 898/82

    1. Ist die Strafbarkeit des Stifters einer geheimen Verbindung dadurch bedingt,

  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75

    Besorgnis der Befangenheit des Hilfsschöffens - Untersagung von Bekleidung

  • BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79

    Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

  • RG, 19.12.1890 - 2721/90

    1. Darf über ein in der Hauptverhandlung bei der mit fünf Mitgliedern besetzten

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Daß der Sachverständige einen bestimmten Test, der ihm zur Verfügung steht, nicht anwendet, weil er ihn nicht für erforderlich hält, zeigt daher grundsätzlich nicht, daß seine Sachkunde zweifelhaft ist (BGH StV 1989, 141; BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188, 189; BGH, Urt. vom 21. September 1965 - 1 StR 269/65).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Ebenso wichtig wie die Kontrolle der Gerichtsverhandlung durch die Öffentlichkeit ist, dass die äußere Ordnung des Verhandlungsablaufs durch die Öffentlichkeit unbeeinträchtigt bleibt (vgl. nur BGHSt 29, 258, 259 f.; BGH NStZ 1984, 134, 135; Wickern in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 169 GVG Rdn. 11 jew. m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Einlasskontrollen und vergleichbare Maßnahmen zur Sicherstellung eines ungestörten Ablaufs der mündlichen Verhandlung sind zulässig (BGH, Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) -, juris Rn. 11).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Maßgebliches Kriterium ist hierbei wiederum das Überwiegen bzw. Im-Vordergrund-Stehen eines Berichterstattungscharakters der Veröffentlichungen (vgl. BGH, Urt. v. 23.04.1980 - 3 StR 434/79 (S), juris Rn. 44 [zu § 88a StGB a.F.]; Urt. v. 09.08.1977 - 1 StR 74/77 = NJW 1978, 58, 59 [zu § 140 StGB]).
  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 250, 251; 58, 286, 288) für den Fall der Bekanntgabe des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Gerichtsbeschlusses bereits entschieden (Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) = BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188 - insoweit in BGHSt 29, 258 [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S] nicht abgedruckt; vgl. ferner Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 26 Rdn. 1; Wassermann in AK-StPO 1988 § 27 Rdn. 2; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 1995 S. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2009 - 15 A 2318/07

    Wirksamkeit der §§ 2 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 1, 21 Abs. 1

    dazu, dass eine ungestörte Gerichtsverhandlung ebenso wesentlich ist wie die Kontrolle einer Sitzung durch die Allgemeinheit: BGH, Urteil vom 23.4.1980 - 3 StR 434/79 (S), NJW 1981, 61.
  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren

    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • FG Hamburg, 15.05.2014 - 3 K 94/14

    Finanzgerichtsordnung, Gerichtsverfassungsgesetz: Sitzungspolizei im Prozess

    (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. §§ 169 ff., § 176 GVG; zur Zulässigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.04.2013 2 BvR 722/13, Juris; OVG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2010 OVG 10 B 2.10, Juris Rz. 58; LG Itzehoe vom 02.06.2010 1 T 61/10, NJW 2010, 3525, Juris Rz. 4; BGH vom 27.04.2010 3 StR 32/10, NStZ 2010, 533; vom 23.04.1980 3 StR 434/79 {S}, BGHSt 29, 258, Juris Rz. 17; Lückemann in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 169 GVG Rz. 7, § 176 Rz. 21).
  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87

    Herstellen und Verbreiten einer Druckschrift

    Mit bedingtem Vorsatz kann sich lediglich ein Gehilfe (vgl. BGHSt 29, 258, 263) an gezielter Werbung eines anderen Täters beteiligen.
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
    Der Schutz des § 111 StGB bezieht sich sowohl auf das durch die Straftat, zu der aufgefordert wird, bedrohte Rechtsgut als auch auf den inneren Frieden der Gemeinschaft (BGHSt 29, 258, 267; LK-v.Bubnoff, 10. A., § 111 Rnr. 5; Schönke/Schröder-Eser, 25. A.; § 111 Rnr. 1; Rogall GA 79, 11,16).
  • BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 449/96

    Eröffnung des Hauptsacheverfahrens als Voraussetzung für die Verlegung des

  • BayObLG, 27.02.1992 - RReg. 3 St 52/91
  • BGH, 28.02.1990 - 3 StR 12/90

    Beschwer eines Angeklagten aufgrund tateinheitlicher Verurteilung in der Revision

  • BGH, 03.05.1983 - 5 StR 193/83

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgrund einer

  • BGH, 24.08.1987 - StB 20/87
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 438/83

    Strafbarkeit der Beihilfe zur Unterstützung bei der Bildung einer kriminellen

  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 6 Ss 502/09
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