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   BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84   

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https://dejure.org/1984,436
BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84 (https://dejure.org/1984,436)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1984 - 3 StR 438/84 (https://dejure.org/1984,436)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84 (https://dejure.org/1984,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Annahme von Mittäterschaft - Transport des Heroins als Vorbereitungshandlung für das spätere Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln - Bestrafung als Mittäter bei Veranlassung anderer zur Vornahme der eigentlichen Tathandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Anforderungen an Mittäterschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1035
  • MDR 1985, 158
  • StV 1985, 106
  • StV 1985, 278
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Mittäter kann auch sein, wer - mit Täterwillen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 282/83) - lediglich einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, der sich auch auf Vorbereitungshandlungen beschränken kann (BGHSt 16, 12, 14; BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84).

    Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984, a.a.O.), daß also eine gemeinschaftlich begangene Tat vorliegt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 715/83).

  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Dafür reicht es aus, daß er die Tathandlung der Einfuhr im Vorbereitungsstadium unterstützt hat (BGHSt 2, 344, 346).
  • BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83

    Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze -

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Der Versuch dieses Verbrechens beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit bereits unmittelbar gefährden (BGH MDR 1983, 685; BGH, Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 282/83

    Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Mittäter kann auch sein, wer - mit Täterwillen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 282/83) - lediglich einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, der sich auch auf Vorbereitungshandlungen beschränken kann (BGHSt 16, 12, 14; BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84).
  • BGH, 25.01.1984 - 2 StR 715/83

    Wertung des für eine Mittäterschaft erforderlichen engen Verhältnisses der

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984, a.a.O.), daß also eine gemeinschaftlich begangene Tat vorliegt (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 2 StR 715/83).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Mittäter kann auch sein, wer - mit Täterwillen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 282/83) - lediglich einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, der sich auch auf Vorbereitungshandlungen beschränken kann (BGHSt 16, 12, 14; BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Der Versuch dieses Verbrechens beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit bereits unmittelbar gefährden (BGH MDR 1983, 685; BGH, Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob die Strafe nach § 31 Nr. 1 BtMG gemildert werden kann, näher erörtert werden muß (vgl. dazu BGHSt 31, 163, 166 ff; BGH Strafverteidiger 1984, 75, 287).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84
    Das Landgericht hat ohne Rechtsfehler angenommen, daß sich der Angeklagte durch die Kurierfahrt von B. nach Br. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht hat (BGH MDR 1979, 71).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Es ist ausreichend, daß ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 9).

    Es ist ausreichend, daß ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH NJW 1985, 1035, 1036; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99 - Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 27 Rdn. 3; Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 27 Rdn. 13), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewußtsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Vorsatz 9).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Nach alledem ist es entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts auch nicht erheblich, dass der Angeklagte seine Unterstützungshandlungen schon längere Zeit vor der Begehung der Haupttaten in deren Vorbereitungsphase vorgenommen hatte (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; 42, 332, 335; 46, 107, 115; BGH NJW 1985, 1035, 1036).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Es ist ausreichend, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 376/99, NStZ 2000, 86, 87 (dort nicht abgedruckt) und vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035, 1036), solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Es genügt, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert, wenn die Teilnahmehandlung mit entsprechendem Förderungswillen und -bewusstsein vorgenommen wird (BGHSt 46, 107, 115; BGH NJW 1985, 1035, 1036).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Liegen - wie hier - die Voraussetzungen der Mittäterschaft im übrigen vor, so ist Mittäter auch ein Beteiligter, dessen persönliche Mitwirkung an der Tat sich auf bloße Vorbereitungshandlungen beschränkt (st. Rspr., BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGHSt 14, 123, 128 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 12).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (BGH JZ 1985, 100 = MDR 1985, 158 = NJW 1985, 1035 = StV 1985, 106 und 278).

    Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH MDR 1985, 158).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Eine solche gemeinschaftlich begangene Tat liegt vor, wenn der einzelne Mittäter bei der Ausführung in Übereinstimmung mit dem oder den anderen im Sinne eines Plans handelt und ihn dadurch zu einem gemeinsamen macht (BGH NJW 1985, 1035; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Mittäter kann auch sein, wer lediglich einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, der sich auf die Phase der Tatvorbereitung beschränkt (vgl. BGHSt 37, 289,-16, 12, 14; BGH NStZ 1995, 285; NStZ 1991, 280, 281; StV 1985, 107 m. Anm. Roxin StV 1985, 278).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Mittäter einer Einfuhr kann daher auch sein, wer das Rauschgift nicht eigenhändig über die Grenze transportiert, sondern von anderen Personen auf das Bundesgebiet verbringen lässt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 1984 - 3 StR 438/84, NJW 1985, 1035).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis;

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 3/99

    Mittäterschaftliche Begehung einer Vergewaltigung, wenn der Täter nicht selbst

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn bei Einfuhr auf dem

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 145/93

    Transport von Heroin-Streckmittel

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 17/89

    Frühester Beginn des Versuchs des Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln -

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