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   BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82   

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https://dejure.org/1982,6184
BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82 (https://dejure.org/1982,6184)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1982 - 3 StR 44/82 (https://dejure.org/1982,6184)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82 (https://dejure.org/1982,6184)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen Erwerb einer Schußwaffe und einem späteren Waffenvergehen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1954 - 1 StR 700/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80

    Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 641/81

    Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82) hat bereits entschieden, daß das Vergehen des Erwerbs der Schußwaffe gegenüber dem späteren Führen der Waffe eine rechtlich selbständige Tat ist, wenn die Waffe aufgrund eines neuen Willensentschlusses geführt wird.

    Dieser neue, von ganz anderen Beweggründen als dem zum Besitz der Waffe getragene Willensentschluß hat ein nur als sachlich-rechtlich selbständige Handlung rechtlich ausreichend erfaßbares, wesentlich intensiveres kriminelles Verhalten zum Gegenstand, das seinerseits wieder in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz stehen kann (BGH, Beschl. vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82; Puppe a.a.O. S. 206 f; Mitsch MDR 1988, 1005, 1011).Ist das Verbrechen beendet und übt der Täter danach wiederum den unerlaubten Besitz an der Waffe oder das Führen aus, so liegt darin eine weitere materiell-rechtlich selbständige Handlung (vgl. BGHSt 21, 203 ff.).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    bb) Anders als die genannten Judikate des Senats zu Konkurrenzen zwischen Organisationsdelikten und damit zusammentreffenden sonstigen Straftaten geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Besitz und dem Führen einer Schusswaffe (§§ 51, 52 WaffG) und einer unter Nutzung der Waffe begangenen anderen Straftat trotz des Charakters dieser Verstöße gegen das Waffenrecht als Dauerdelikte von Tatmehrheit aus, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Auf einer rechtlichen Bewertung beruht auch die Rechtsprechung, die Tateinheit zwischen einem Waffendelikt (Besitz und Führen einer Schusswaffe, §§ 51, 52 WaffG) und einer unter Nutzung der Waffe begangenen anderen Straftat ablehnt und von Tatmehrheit ausgeht, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82).
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

    Im Tatsächlichen ist bereits unklar, warum die terminlich schon festgesetzte Durchführung des Planes um zweieinhalb Monate verschoben wurde und ob die Entführung mit der Billigung definitiv beschlossen war oder ob von ihrer Durchführung bei Hinzutreten weiterer Umstände Abstand hätte genommen werden sollen; der eigentliche Tatentschluß also erst später gefaßt werden sollte (vgl. BGHSt 36, 151, 153, 154; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Zusätzlich hat er darauf hingewiesen, gegen die für einen einheitlichen Lebenssachverhalt erforderliche innere Verknüpfung spreche auch der Umstand, dass der Begehung des Zustandsdelikts regelmäßig ein neuer Tatentschluss des Täters zugrunde liege (BGHSt 35, 151, 153 f.; BGH StV 1999, 643, 644; ebenso bereits BGH v. 30.6.1982 - 3 StR 44/82 und BGH v. 8.3.1983 - 5 StR 27/83).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Bei solcher Konstellation ist die Annahme zweier rechtlich selbständiger Taten revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 36, 151, 154; BGH Beschluß vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82 - BGH Beschluß vom 25. August 1994 - 5 StR 462/94 - BGH Beschluß vom 7. Februar 1995 - 5 StR 728/94 - BGH Beschluß vom 21. März 1995 - 5 StR 89/95 -).
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