Rechtsprechung
BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 11 Abs. 3 StGB; § 184 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
Urteilsgründe (Verbreitung pornografischer Schriften; Bezeichnung eines Tatgegenstands als Pornofilm) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision wegen Verletzung materiellen Rechts durch eine Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften
- Judicialis
StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154a Abs. 2
Revision wegen Verletzung materiellen Rechts durch eine Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafverteidigung-hamburg.com (Kurzinformation)
Verbreitung pornografischer Schriften gemäß § 184 StGB
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 108 (Ls.)
- NStZ-RR 2010, 366
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der …
Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09
Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts in allen Fällen den Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften von der Strafverfolgung ausgenommen (§ 154a Abs. 2 StPO), weil allein die Bezeichnung "Pornofilm" in den Urteilsgründen keine hinreichende Feststellung dafür ist, dass die Filme sexualbezogenes Geschehen in pornografischer Form darstellten (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rdn. 30).