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   BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S)   

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https://dejure.org/1981,724
BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S) (https://dejure.org/1981,724)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S) (https://dejure.org/1981,724)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S) (https://dejure.org/1981,724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen der Anstachelung zum Rassenhass; Verbreiten von Schriften als Täter im Sinne des § 131 Strafgesetzbuch (StGB); Vorliegen der Voraussetzungen der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB); Verbreitung einer Schrift mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die Menschenwürde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 130, § 131

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 258
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1976 - 2 StR 508/76

    Broschüre mit dem Titel "Die Auschwitz-Lüge" - Vertrieb von Broschüren mit dem

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof die tatrichterliche Würdigung von Schriftwerken, die mit ähnlichen Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden im besonderen zu erwecken und zu schüren, als Angriff gegen die Menschenwürde gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 508/76, UA S. 11; Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 74/79 (S) - und Beschluß vom 9. April 1980 - 3 StR 506/79 (S) - mit denen die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23. Mai 1978 - 1 KLs 91 Js 27 412/76 - insgesamt und gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18. Mai 1979 - 1 KLs 91 Js 4500/78 - unter anderem insoweit verworfen worden sind, als der Angeklagte wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden war).

    Bei ihr ist der Tatrichter nicht auf eine Auslegung des Inhalts der Druckschrift unter Heranziehung allgemeinkundiger Tatsachen beschränkt, sondern er ist befugt und gehalten, auch andere für das tatbestandsmäßige Handeln bedeutsame Umstände in seine Würdigung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 508/76, a.a.O.; vgl. auch BGHSt 21, 371, 372).

  • BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78

    Formelle Anforderungen an eine Revisionsschrift - Vollständigkeit der Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    Zwar ist die Würdigung der Tat und in deren Rahmen die der konkreten Schrift Sache der sinngebenden Auslegung des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78).
  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    Im einzelnen wird hierzu auf die in BGHSt 29, 26 abgedruckte Entscheidung des Senats verwiesen.
  • BGH, 09.04.1980 - 3 StR 506/79

    Verfolgungsverjährung bei Pressedelikten - Unterbrechung der Verjährung bei

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    In solchen Fällen hat der Bundesgerichtshof die tatrichterliche Würdigung von Schriftwerken, die mit ähnlichen Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Juden im besonderen zu erwecken und zu schüren, als Angriff gegen die Menschenwürde gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 508/76, UA S. 11; Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 74/79 (S) - und Beschluß vom 9. April 1980 - 3 StR 506/79 (S) - mit denen die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23. Mai 1978 - 1 KLs 91 Js 27 412/76 - insgesamt und gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18. Mai 1979 - 1 KLs 91 Js 4500/78 - unter anderem insoweit verworfen worden sind, als der Angeklagte wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden war).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    Bei ihr ist der Tatrichter nicht auf eine Auslegung des Inhalts der Druckschrift unter Heranziehung allgemeinkundiger Tatsachen beschränkt, sondern er ist befugt und gehalten, auch andere für das tatbestandsmäßige Handeln bedeutsame Umstände in seine Würdigung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. November 1976 - 2 StR 508/76, a.a.O.; vgl. auch BGHSt 21, 371, 372).
  • OLG Köln, 22.05.1979 - 1 Ss 197/Bz/79
    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1980, 71), auf die der Revisionsführer hinweist, befaßt sich mit dem anders gearteten Merkmal des "Benutzens" (des Bundesadlers im Sinne des § 124 Abs. 1 OWiG).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    Die Revision gibt nicht an, um welche Bücher und Zeitschriften es sich handelte, und sie enthält keine bestimmte Behauptung, was mit deren Inhalt bewiesen werden sollte; es fehlt auch eine Angabe, ob und gegebenenfalls wie die Strafkammer über den Antrag, diese Beweismittel "zum Gegenstand der Hauptverhandlung zu machen", entschieden hat (vgl. BGHSt 3, 213).
  • RG, 08.01.1931 - 10 TB 2/31

    Läuft die Frist zur Entscheidung über die Fortdauer der Haft (§ 18 Abs. 2 des

    Auszug aus BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
    Die in RGSt 65, 79 abgedruckte Entscheidung des Reichsgerichts, auf die das Oberlandesgericht Köln (ebenso wie Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 1978, S. 255) verweist, hatte eine andere Problematik zum Gegenstand.
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Da die Behauptungen darauf ausgingen, feindliche Gefühle gegen die Juden im allgemeinen und gegen die in Deutschland lebenden Juden zu erwecken und zu schüren, liegt auch ein Angriff gegen die Menschenwürde vor (BGH NStZ 1981, 258; BGHSt 40, 97, 100; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 12, 18; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 130 Rdn. 7).

    c) Nach den Feststellungen liegt aber auch - was dem Angeklagten bereits in der Anklage vorgeworfen wurde - eine Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB vor (vgl. dazu BGHSt 31, 226, 231; 40, 97, 100; BGH NStZ 1981, 258; 1994, 140; von Bubnoff aaO § 130 Rdn. 18; Lenckner aaO § 130 Rdn. 5a; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 130 Rdn. 4; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 130 Rdn. 5, 20b).

    d) Für die Eignung zur Friedensstörung genügt es danach, daß berechtigte - mithin konkrete - Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGHSt 29, 26; BGH NStZ 2000, 530, zur Veröffentlichung in BGHSt 46, 36 bestimmt, BGH NStZ 1981, 258).

  • BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20

    Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in

    Ein Angriff gegen die Menschenwürde liegt allerdings erst dann vor, wenn dieser gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist und ihm den Wert abspricht (BGH NStZ 1981, 258; BayObLGSt 2002, 24, 30 und 2004, 46, 50).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    Die Beurteilung, ob in der Verbreitung oder dem Zugänglichmachen einer fremden Äußerung zugleich eine eigene Äußerung zu sehen ist, das Handeln also als Ausdruck eigener Missachtung und Feindseligkeit erscheint, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Besonderheiten des Einzelfalles kennzeichnenden Umstände zu treffen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, NStZ 1981, 258; LK/Kraus aaO, § 130 Rn. 37).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Das Landgericht befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 916, 917), des Bundesgerichtshofes (BGHZ 75, 160, 162 = NJW 1980, 45; NStZ 1981, 258; BGHSt 31, 226, 231 f.; Urt. vom 11. November 1976 - 2 StR 508/76) und der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Schleswig MDR 1978, 333; OLG Köln NJW 1981, 1280, 1281; OLG Celle NJW 1982, 1545).

    Ein Angriff auf die Menschenwürde ist, soweit es sich um Äußerungen handelt, die die jüdische Bevölkerung berühren, insbesondere dann gegeben, wenn der Täter sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziert oder seine Äußerungen sonst damit in Zusammenhang stehen (BGH NStZ 1981, 258; vgl. auch Senatsbeschluß vom 16. November 1993 - 1 StR 193/93 - NStZ 1994, 140).

    Dies steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NStZ 1981, 258 und 1994, 140; vgl. auch OLG Celle NJW 1982, 1545; ebenso Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl., § 130 Rdn. 7; Ostendorf in StGB-AK, § 130 Rdn. 15; Schmidt MDR 1981, 972, 974 f.).

    Das Aufstacheln zum Haß (§ 130 Nr. 1) muß objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sein (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 130 Rdn. 5a; Lömker, Die gefährliche Abwertung von Bevölkerungsteilen, 1970, S. 67), eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die betreffenden Bevölkerungsteile zu erzeugen oder zu steigern (vgl. BGHSt 21, 372; BGH NStZ 1981, 258).

    Neuer Feststellungen und Überprüfung bedarf schließlich auch die Frage, ob die Äußerungen des Angeklagten den Tatbestand der Aufstachelung zum Rassenhaß (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 und 4 StGB) erfüllen (vgl. dazu BGH NStZ 1981, 258).

  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Grundsätzlich ist die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt Sache des Tatrichters, wobei dieser im vorgenannten Sinne die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen hat (siehe BGH, Urteil vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S), juris Rn. 9, NStZ 1981, 258; Urteil vom 27.01.1984 - 5 StR 866/83, juris Rn. 8, EzSt StGB § 189 Nr. 1; Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146).

    Als durch das Revisionsgericht zu überprüfender Verstoß gegen ein Denkgesetz gilt auch, wenn der Tatrichter verkannt hat, dass nach den festgestellten Umständen mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, und es unterlassen hat, diese gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S), juris Rn. 10, NStZ 1981, 258; Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146; KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), juris Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.11.2022 - 3 Ss 131/22, juris Rn. 14; Hanseatisches OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.1970 - 2 Sz 41/70, juris Ls., NJW 1970, 1649; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2010 - 2 Ws 323/09, juris Rn. 43).

    Zu beachten ist dabei, dass ein nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorausgesetzter Angriff auf die Menschenwürde nicht schon immer dann vorliegt, wenn durch eine Äußerung die Ehre oder das allgemeine Persönlichkeit eines anderen tangiert ist, sondern es wird hierfür vorausgesetzt, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als minderwertiges Wesen behandelt wird (siehe BVerfG, Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 38, NJW 2008, 2907; BGH, Urteil vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S), juris Rn. 9, NStZ 1981, 258; Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 15, BGHSt 40, 97).

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05

    Störung des öffentlichen Friedens nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch ins Internet

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens verschiedentlich schon darin gefunden, dass die Publikation nach den konkreten Umständen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden kann (BGHSt 29, 26, 27; 46, 212, 219; BGH, Urt. v. 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80, insoweit in NStZ 1981, 258 nicht abgedruckt).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Sie erfaßt andererseits Drohungen mit Gewalttaten, die nicht zu einer Friedensstörung führen, von denen aber nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie in die Öffentlichkeit dringen (v. Bubnoff in LK, 10. Aufl. § 126 Rdn. 9; Stree NJW 1976, 1177, 1180; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 126 Rdn. 7), und für diesen Fall berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, es werde zu einer Störung des öffentlichen Friedens kommen (BGHSt 16, 49, 56; 29, 26; BGH NJW 1978, 58, 59; BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S), insoweit in NStZ 1981, 258 und bei Holtz MDR 1981, 453 nicht abgedruckt).

    Eine Ankündigung gegenüber einem einzelnen kann genügen, wenn nach den konkreten Umständen damit zu rechnen ist, daß der in ihr angekündigte Angriff einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, was in der Regel anzunehmen ist in Fällen der Zuschrift an eine Zeitungsredaktion (BGHSt 29, 26, 27) oder an einen nicht näher eingegrenzten Kreis von Privatpersonen, von deren Diskretion nicht auszugehen ist (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S), insoweit in NStZ 1981, 258 und bei Holtz MDR 1981, 453 nicht abgedruckt), aber auch an einen unmittelbar Betroffenen, wenn anzunehmen ist, daß er sich aus Sorge um das Opfer oder aus Empörung über die Drohung an die Öffentlichkeit wendet (vgl. Eyrich in Prot. S. 2278; Dreher/Tröndle a.a.O. § 126 Rdn. 7).

  • OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09

    Volksverhetzung durch Plakate

    Ein solcher setzt voraus, dass er sich gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches richtet und ihm - aufgrund seiner Unterwertigkeit - das Lebensrecht in der Gemeinschaft abspricht (BGH, NStZ 81, 258 ff; BeckOK, a. a. O., RN 18).
  • BayObLG, 15.02.2002 - 1St RR 173/01

    Ehrverletzung bei politischen Auseinandersetzung - gebotene Abwägung bei

    Ein Angriff gegen die Menschenwürde liegt vor, wenn er gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches gerichtet ist und ihm den Wert abspricht (BGH NStZ 1981, 258).
  • OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
    Die Auslegung von schriftlichen (und auch mündlichen) Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist zwar Aufgabe des Tatrichters, so daß der Senat als Revisionsgericht die Strafbarkeit nach § 130 StGB nicht abschließend beurteilen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93; BGH NStZ 1981, 258 ).

    Es wird dann auch Gelegenheit bestehen, eine Strafbarkeit nach § 131 Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Aufstachelung zum Rassenhaß durch Anschlagen von Schriften zu prüfen (vgl. insoweit BGH NStZ 1981, 258 ).

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entspricht es auch, wenn das Landgericht eine Strafbarkeit nach §§ 130, 131 StGB nach dem Inhalt dieses Aufklebers verneint hat (BGH aa0 sowie NStZ 1994, 140 ; NStZ 1981, 258); das Bundesverfassungsgericht (aa0) hat insoweit nicht Stellung genommen.

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

  • OLG Bamberg, 11.06.2008 - 3 Ss 64/08

    Beleidigungstatbestand: Titulierung eines Polizeibeamten als "komischer

  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als

  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 132/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

  • OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93

    Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Aylbewerbern als Volksverhetzung; Auslegung

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 405/05
  • BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82

    Wilhelm Stäglich

  • VG Köln, 17.02.2006 - 27 K 6557/05

    Indizierung eines Tonträgers wegen drogenverherrlichender Rap-Texte

  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 151/84

    Bildung einer terroristischen Vereinigung - Unterstützen oder Werben für eine

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 77/84

    Anforderungen an ein Unterstützen und Werben im Sinne des § 129a StGB -

  • KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01
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