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   BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99   

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https://dejure.org/1999,3923
BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99 (https://dejure.org/1999,3923)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - 3 StR 45/99 (https://dejure.org/1999,3923)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - 3 StR 45/99 (https://dejure.org/1999,3923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    §§ 249 Abs. 2, 20, 21 StGB
    Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Minder schwerer Fall des Raubtatbestands; Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Krankhafte seelische Störung

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StPO § 267; ; StPO § 301

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21, § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 395
  • NStZ 2000, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
    Bei den beschriebenen Auffälligkeiten handelt es sich um Abweichungen, die auch als Varianten der Normalität vorkommen können (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24; § 63 Zustand 24; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 69 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
    Damit verwendete der Angeklagte eine Schußwaffe, so daß das Landgericht zutreffend § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB angewandt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 -1 StR 272/98; Beschl. vom 26. Februar 1999 - 3 ARs 1/99).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
    Als der Zeuge an einer weiteren Rotlichtampel erneut halten mußte, stieg der Angeklagte wieder aus." Diese erkennbar der Beutesicherung dienende, mit dem Überfall in Tateinheit stehende (BGH NJW 1992, 2103, 2104, insoweit in BGHSt 38, 295 nicht abgedruckt. Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 20 m.w.Nachw.) und damit eine Tat im prozessualen Sinn bildende Handlung hat das Landgericht entgegen seiner Pflicht zur erschöpfenden Würdigung des Sachverhalts nicht berücksichtigt.
  • BGH, 14.07.1998 - 1 StR 272/98
    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
    Damit verwendete der Angeklagte eine Schußwaffe, so daß das Landgericht zutreffend § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB angewandt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 -1 StR 272/98; Beschl. vom 26. Februar 1999 - 3 ARs 1/99).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Ob eine von dem Sachverständigen diagnostizierte schizoide Persönlichkeitsstörung gemäß ICD-10 F 60.1 und DSMIV 301.20 die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB erfüllt, ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter wertend zu entscheiden hat (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 45/99, NStZ 1999, 395).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit

    Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt entscheidend von den Ansprüchen ab, die durch die Rechtsordnung an das Wohlverhalten eines in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Täters gestellt werden müssen (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1999, 395).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil:

    aa) Ob eine durch einen Sachverständigen diagnostizierte schizoide Persönlichkeitsstörung gemäß ICD-10 F 60.1 die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB erfüllt, ist eine Rechtsfrage, die das Tatgericht wertend zu entscheiden hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 45/99, NStZ 1999, 395).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Das gilt insbesondere, wenn sie sich innerhalb der Bandbreite menschlichen Verhaltens bewegt (BGH NStZ 1999, 395).
  • LG Kleve, 31.05.2021 - 140 Ks 1/21

    Kindstötung, Anpassungsstörung

    Hierfür ist die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (etwa hinsichtlich der Wahrnehmung der eigenen und dritter Personen, der emotionalen Reaktionen, der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Impulskontrolle) durch die festgestellten Verhaltensmuster zu untersuchen und mit den Folgen von psychotischen oder ähnlichen pathologischen Zuständen zu vergleichen, die als krankhafte seelische Störung anerkannt sind (BGH, Urteil vom 14.4. 1999 - - 3 StR 45/99; BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 StR 494/12 m.w.N).
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