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   BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88   

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BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88 (https://dejure.org/1989,3)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1989 - 3 StR 450/88 (https://dejure.org/1989,3)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - 3 StR 450/88 (https://dejure.org/1989,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs im Steuerstrafrecht - Verjährung einer fortgesetzen Einkommenssteuerhinterziehung - Voraussetzungen der Annahme einer Handlungseinheit bei einem noch nicht fehlgeschlagenen Versuch der Steuerhinterziehung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtvorsatz - Handlungsablauf - Wesentliche Grundzüge - Allgemeiner Wille

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben gegenüber den Finanzbehörden; Beendigung des Versuchs bei unrichtigen Angaben über die steuerlichen Verhältnisse mehrerer Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 105
  • NJW 1989, 1615
  • MDR 1989, 660
  • NStZ 1990, 180 (Ls.)
  • StV 1990, 67
  • JR 1990, 206
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Der Grundsatz, daß der für die Annahme einer fortgesetzten Tat erforderliche Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe gefaßt oder bis zur Beendigung des letzten von mehreren vorgeplanten Handlungsteilen auf zusätzliche Einzelhandlungen erweitert werden kann, gilt nicht, wenn sich der Täter bei der Hinterziehung von Einkommensteuer der Gesellschafter einer Abschreibungsgesellschaft vor vollständigem Eintritt der zunächst gewollten Steuerverkürzung entschließt, die für ein bestimmtes Kalenderjahr (als Veranlagungszeitraum) geplante Tat für ein weiteres Kalenderjahr fortzusetzen (Einschränkung von BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).

    Das Landgericht stützt sich bei seiner gegenteiligen Ansicht (UA S. 36) - unter Berufung auf BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] - auf die rechtliche Erwägung, daß ein Täter den für die Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe fassen könne.

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

    Die Gefahr einer solchen Ausdehnung der Tat auf Zeiträume, die praktisch im voraus nicht mehr überschaubar sind (vgl. RFH RStBl. 1942, 539, 540; BGH aaO), verstärkt sich, wenn man in diesem Bereich des Steuerstrafrechts eine nachträgliche Bildung oder Erweiterung des Gesamtvorsatzes zuläßt, wie sie nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 19, 323 (325) [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] und 23, 33 (35) in Betracht kommt.

    Läßt man mit der neueren Rechtsprechung (BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) die nachträgliche Bildung oder Erweiterung des Gesamtvorsatzes zu, so braucht sich das Wissen des Täters bei der Einkommensteuerverkürzung nicht mehr auf zukünftige Entwicklungen zu beziehen; denn es würde genügen, daß schrittweise jeweils nur ein abgelaufener Veranlagungszeitraum in den Gesamtvorsatz einbezogen wird.

    Im vorliegenden Fall genügt es, im Hinblick auf seine besondere Gestaltung auszusprechen, daß die in den Entscheidungen BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] und 23, 33 entwickelten Grundsätze nicht gelten, wenn sich der Täter bei der Hinterziehung von Einkommensteuern der Gesellschafter einer Abschreibungsgesellschaft vor vollständigem Eintritt der zunächst gewollten Steuerverkürzung entschließt, die für ein bestimmtes Kalenderjahr (als Veranlagungszeitraum) geplante Tat für ein weiteres Kalenderjahr fortzusetzen .

  • BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86

    Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger -

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Wird Einkommensteuer auf Grund einer falschen Steuererklärung hinterzogen, so tritt die Verkürzung mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) an den Steuerpflichtigen ein (BGH NStZ 1984, 414 mit Anm. Streck; BGH wistra 1984, 182; BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

    Das strafbare Verhalten betrifft in solchen Fällen im einzelnen Kalenderjahr jeweils viele, bisweilen hundert, tausend oder mehr Steuerpflichtige (vgl. BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

    Er hat zur Frage der Einkommensteuerhinterziehung im Rahmen von Abschreibungsgesellschaften entschieden, daß es in Fällen der Vollendung für den Verjährungsbeginn auf die Bekanntgabe des ersten unrichtigen Steuerbescheides an den letzten Gesellschafter ankommt (BGH NStZ 1984, 414; BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

    Als Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung sind so in Betracht gezogen worden: die Einreichung der Erklärung der Gesellschaft zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Verlustes, die Abgabe der letzten unrichtigen Erklärung hierzu (BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1; BGH, Urteil vom 14. November 1987 - 3 StR 589/86) sowie der Erlaß des abschließenden "richtigen" Feststellungsbescheids des Betriebsstättenfinanzamts der Gesellschaft (BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

    In dem zuletzt genannten Beschluß vom 2. Juli 1986 (BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1) hat der Senat weiter offengelassen, ob es für die Beendigung des Versuchs und damit für den Verjährungsbeginn auf unrichtige Angaben ankommt, welche gutgläubige Gesellschafter als Werkzeuge der Täter gegenüber ihren Wohnsitzfinanzämtern gemacht haben könnten.

  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83

    Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Wird Einkommensteuer auf Grund einer falschen Steuererklärung hinterzogen, so tritt die Verkürzung mit der Bekanntgabe des unrichtigen Steuerbescheids (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) an den Steuerpflichtigen ein (BGH NStZ 1984, 414 mit Anm. Streck; BGH wistra 1984, 182; BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

    Auch im Hinblick auf die Vorschaltung des Verfahrens zur einheitlichen und gesonderten Feststellung des Verlusts der Gesellschaft bedeutet das im Ergebnis eine zusätzliche Streckung schon des einzelnen Tatabschnitts, der als selbständige Handlung erst beendet ist, wenn der jeweils letzte der Kapitalanleger - manchmal erst nach Jahren - den ihn betreffenden ersten, zum Nachteil des Fiskus unrichtigen Steuerbescheid von seinem Wohnsitzfinanzamt erhält (BGH NStZ 1984, 414 und 510; BGHR aaO).

    Er hat zur Frage der Einkommensteuerhinterziehung im Rahmen von Abschreibungsgesellschaften entschieden, daß es in Fällen der Vollendung für den Verjährungsbeginn auf die Bekanntgabe des ersten unrichtigen Steuerbescheides an den letzten Gesellschafter ankommt (BGH NStZ 1984, 414; BGHR StGB § 78a Satz 1 - Einkommensteuerhinterziehung 1).

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Der Grundsatz, daß der für die Annahme einer fortgesetzten Tat erforderliche Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe gefaßt oder bis zur Beendigung des letzten von mehreren vorgeplanten Handlungsteilen auf zusätzliche Einzelhandlungen erweitert werden kann, gilt nicht, wenn sich der Täter bei der Hinterziehung von Einkommensteuer der Gesellschafter einer Abschreibungsgesellschaft vor vollständigem Eintritt der zunächst gewollten Steuerverkürzung entschließt, die für ein bestimmtes Kalenderjahr (als Veranlagungszeitraum) geplante Tat für ein weiteres Kalenderjahr fortzusetzen (Einschränkung von BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33).

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

    Läßt man mit der neueren Rechtsprechung (BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33, 35) die nachträgliche Bildung oder Erweiterung des Gesamtvorsatzes zu, so braucht sich das Wissen des Täters bei der Einkommensteuerverkürzung nicht mehr auf zukünftige Entwicklungen zu beziehen; denn es würde genügen, daß schrittweise jeweils nur ein abgelaufener Veranlagungszeitraum in den Gesamtvorsatz einbezogen wird.

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Eine weite Annahme von Fortsetzungszusammenhang wirkt sich z.B. zu seinem Vorteil aus, wenn er nach rechtskräftiger Aburteilung wegen einer fortgesetzten Tat trotz ihr zuzurechnender weiterer, selbst schwerwiegender Einzelfälle nicht mehr verfolgt werden darf unabhängig davon, ob diese zur Zeit der Hauptverhandlung schon bekannt waren (vgl. BGHSt 9, 324, 326f.; 15, 268, 270; 17, 5, 9; 33, 122, 123f.).

    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).

    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 2, 163, 167; 15, 268, 271, 272; 16, 124, 128f.; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 6, 7 und 11).

  • BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Sie kann etwa zur Folge haben, daß er wegen Taten, die als Einzelakte einer fortgesetzten Tat gewertet werden, noch bestraft wird, obwohl sie als selbständige Handlungen wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar wären; denn bei einer fortgesetzten Handlung beginnt die Verjährung für die ganze Tat erst mit der Beendigung des letzten Teilakts (BGHSt 1, 84, 91f.; 27, 18, 19; 33, 122, 125).

    So hat er bei der Beantwortung der Frage nach der Verjährung eines fortgesetzten Presseinhaltsdelikts angenommen, daß die kurze presserechtliche Verjährung für jeden Teilakt der Gesamttat gesondert laufe (BGHSt 27, 18, 20ff. ) .

  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Der Fortsetzungszusammenhang ist eine Rechtsfigur, die sich außerhalb gesetzlicher Normierung seit langem in der Strafrechtspraxis durchgesetzt hat (vgl. BGHSt 3, 165, 167f.) [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51].

    Der Bundesgerichtshof hat sich bei der Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat wiederholt nicht allein auf abstrakte begriffliche Ableitungen gestützt, sondern in zweifelhaften Fällen Gerechtigkeitserwägungen wesentliches Gewicht beigemessen (vgl. BGHSt 1, 67, 70f.; 3, 165, 167f.; 33, 4, 6).

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

    Der Bundesgerichtshof hat sich bei der Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat wiederholt nicht allein auf abstrakte begriffliche Ableitungen gestützt, sondern in zweifelhaften Fällen Gerechtigkeitserwägungen wesentliches Gewicht beigemessen (vgl. BGHSt 1, 67, 70f.; 3, 165, 167f.; 33, 4, 6).

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Das geschieht zum einen dadurch, daß die rechtliche Möglichkeit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang auch bei Taten anerkannt wird, die sich gegen verschiedene Geschädigte richten (RGSt 76, 195, 196) oder typischerweise nur mit erheblichen zeitlichen Unterbrechungen begangen werden (vgl. BGHSt 12, 148, 156).

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
    Zur äußeren Tatseite verlangt sie - außer Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung (vgl. BGHSt 8, 34, 35 [BGH 30.06.1955 - 3 StR 133/55]; 15, 268, 273; 30, 207, 210, 212) - einen engen räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (vgl. OGHSt 1, 253, 255; 2, 352, 357f.; BGHSt 5, 371, 376; 26, 4, 7; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 3).

    Eine Möglichkeit weiter Erstreckung des Fortsetzungszusammenhangs wird zum anderen durch den Verzicht auf die Forderung bewirkt, die Zahl der Einzelakte und damit der Gesamterfolg müßten durch eine zeitliche Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer einigermaßen bestimmt sein (vgl. BGHSt 12, 148, 155f.; 16, 124, 129; 26, 4, 7f.), ferner insbesondere dadurch, daß nach Tatbeginn eine nachträgliche Bildung des Gesamtvorsatzes und überdies eine nachträgliche, auch mehrmalige Erweiterung des ursprünglichen Gesamtvorsatzes zugelassen werden, und zwar bis zur Beendigung des letzten Teilstücks der einheitlichen Handlung (vgl. BGHSt 19, 323, 325 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 21, 319, 322; 23, 33, 35; 25, 290, 292f.; 30, 207, 209; 33, 4, 5; BGHR StGB vor § l/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 11; Gesamtvorsatz, erweiterter 1, 3; BGHR AO § 37 0 Abs. 1 Fortsetzungszusammenhang 2) .

  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
  • BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 589/86

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für die Verjährung der

  • OLG Stuttgart, 30.04.1969 - 1 Ss 644/68
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 477/87

    Verjährung eines untauglichen Versuchs der Steuerhinterziehung - Verjährung und

  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 821/83

    Beschränkung der Überprüfung eines angefochtenen Urteils auf die Verjährungsfrage

  • RG, 29.01.1909 - II 967/08

    1. Kann Betrug dadurch verübt werden, daß sich der Verfasser eines Testaments

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 666/80

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer - Anforderungen an die

  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

  • BGH, 17.07.1979 - 5 StR 410/79

    Zeitpunkt des Erfolges der Steuerverkürzung bei unterbliebener Steuerfestsetzung

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

  • BGH, 24.11.1961 - 2 StR 540/60
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

  • RG, 03.07.1942 - 1 D 272/41

    1. Daß die Straftaten die Steuerhoheit mehrerer Hoheitsträger verletzen, steht

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Zur inneren Tatseite setzt sie einen Gesamtvorsatz voraus, der die Teile der vorgesehenen Handlungsreihe zwar nicht in allen Einzelheiten, so doch in den wesentlichen Grundzügen ihrer zukünftigen Gestaltung nach betroffenem Rechtsgut, Rechtsgutsträger sowie Ort, Zeit und ungefährer Art der Tatbegehung vorwegbegreift (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 36, 105, 109 f.; 37, 45, 47), der allerdings aber auch noch bis zur Beendigung des letzten Teilakts auf weitere Handlungsteile erstreckt werden kann (BGHSt 19, 323, 325; 21, 319, 322; 23, 33, 35).

    Ein konsequentes Festhalten an der materiell-rechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung kann wegen der Hinauszögerung des Verjährungsbeginns bis zur Beendigung des letzten Teilakts (st.Rspr., vgl. u.a. BGHSt 1, 84, 91 f.; 24, 218, 220f.; 36, 105, 109) und wegen der auf die gesamte Tat erstreckten Wirkungen von Unterbrechungshandlungen (§ 78 c StGB) dazu führen, daß im Bereich langdauernder Tatserien die gesetzlichen Regelungen über Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt sind (vgl. BGHSt 36, 105, 109 ff; Fischer NStZ 1992, 415, 420; Foth in Festschrift für Nirk 1992, S. 293, 295 ff.; Geppert Jura 1993, 649, 654; Jähnke GA 1989, 376, 384).

    Zwar ist es rechtlich denkbar, zum Teil dadurch Abhilfe zu schaffen, daß das der Vorstellung vom fortgesetzten Delikt wesenseigene Prinzip der Einheitlichkeit der Tat (BGHSt 36, 105, 109; BGH NJW 1991, 1306, 1307 insoweit in BGHSt 37, 266 nicht abgedruckt) im Bereich der Rechtsfolgen jeweils wieder aufgegeben wird.

    Es vermag auch die Auffassung nicht zu überzeugen, daß die fortgesetzte Handlung ähnlich wie die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit einer "natürlichen", lebensnahen Betrachtung entspreche, weil in vielen Lebensbereichen strafbare Verhaltensweisen, obwohl sie jeweils schon für sich den (selben) Straftatbestand erfüllten, nur in ihrer Gesamtheit sachgerecht zu erfassen seien und ihre Aufspaltung zu einer Verfälschung der Lebenswirklichkeit führe (vgl. RGSt 70, 243, 244; BGHSt 3, 165, 167/168; 36, 105, 109; Gribbohm NStZ 1993, 536; Jähnke GA 1989, 376, 382 f.; Eb. Schmidt SJZ 1950 Sp. 286, 292; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 31, 46).

  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Nachdem dieser Termin verstrichen war, spielte es für die Beurteilung der Vollendung der Steuerhinterziehung keine Rolle, dass zu einem späteren ein Schätzungsbescheid ergangen ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.02.1989 - 3 StR 450/88 - = NJW 1989, 1615; BayObLG, Beschl. v. 03.11.1989 - BReg 4 St 135/89 - = wistra 1990, 159 ff.; Klein/ Jäger , AO, 14. Auflage, § 370 Rdnr. 92; a.A.: OLG Karlsruhe MDR 1977, 1040).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Zur Tat und Tatbeendigung bei sukzessiver Ausführung von Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren (Fortführung von BGHSt 41, 368; Abgrenzung zu BGHSt 36, 105 und 38, 37).

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 36, 105 (116) und BGHSt 38, 37 (40), die zur prozessualen Tatidentität bei Steuerhinterziehungsdelikten ergangen sind.

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Es handelt sich um eine einzige fortgesetzte Einkommensteuerhinterziehung mit der Folge, daß die Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 StGB) nach § 78 a StGB erst mit der Bekanntmachung des letzten der Einkommensteuerbescheide für das Jahr 1981 an die Gesellschafter der KG zu laufen begann, d.h. nicht vor dem 18. November 1983 (vgl. BGHSt 36, 105, 109; BGH NJW 1985, 1719 f.).

    Er hat zwar - zunächst für eine bestimmte Fallgestaltung und sodann allgemein - ausgesprochen, daß bei der Verkürzung von Einkommensteuer eine Begründung von Fortsetzungszusammenhang durch nachträgliche Bildung oder Erweiterung des Gesamtvorsatzes ausgeschlossen ist (BGHSt 36, 105, 113 ff.; BGH NStZ 1989, 435 f.).

    bb) Durchgreifende Bedenken gegen die Annahme einer fortgesetzten Einkommensteuerverkürzung bestehen auch nicht unter dem Gesichtspunkt, daß der Gesamtvorsatz sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfassen und daß er auf einen Gesamterfolg gerichtet sein muß (BGHSt 36, 105, 110).

    Mit der Einreichung der Erklärungen gelangte die Steuerstraftat in das Versuchsstadium, auch soweit es sich um die Hinterziehung der Einkommensteuer der Mitgesellschafter handelt (vgl. BGHSt 36, 105, 118).

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Der 3. Strafsenat hat in ähnlich gelagerten Fällen den Begriff des Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und/oder familiären Verhältnissen nicht verwendet, sondern in Anwendung der zuletzt in BGHSt 36, 105, 109 f. dargelegten strengen Anforderungen an die rechtlichen Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung entschieden, daß auch bei sexuellem Mißbrauch gemäß §§ 176, 174 StGB neben den objektiven Erfordernissen - Gleichartigkeit des verletzten Rechtsgutes und gleichartige Tatbegehung, enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllen muß - die subjektive Seite einer fortgesetzten Handlung einen Gesamtvorsatz voraussetzt, der nicht zu Gunsten des Angeklagten unterstellt werden darf.

    Da es sich bei der fortgesetzten Handlung nicht um eine gesetzliche Regelung handelt und deshalb die üblichen Auslegungsgrundsätze nur bedingt zur Verfügung stehen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für sich in Anspruch genommen, in zweifelhaften Fällen neben der abstrakten begrifflichen Ableitung auch Gerechtigkeitserwägungen wesentliches Gewicht beizumessen (vgl. BGHSt 3, 165, 168 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]; BGHSt 36, 105, 114 f.; BGH NJW 89, 2141).

    Dieser Standpunkt ist in der Wissenschaft mit Blick auf das Erfordernis der Rechtssicherheit und den Bestimmtheitsgrundsatz auf mahnende Kritik gestoßen (vgl. Schlüchter NStZ 1990, 180, 181 [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88] Anmerkung zu BGHSt 36, 105; Jung StV 1990, 72 Anmerkung zu BGH NJW 89, 2141; Kratzsch JR 1990, 177, 184).

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum sogenannten erweiterten Gesamtvorsatz sind von dieser Literaturmeinung als Annäherung an den Fortsetzungsvorsatz oder gar als dessen Übernahme durch die Rechtsprechung verstanden worden (Honig in Gedächtnisschrift für Horst Schröder, 1978, S. 167 bezeichnet BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] als "Schulfall" des Fortsetzungsvorsatzes; vgl. auch Schröder JR 1965, 106 Anmerkung zu BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 53; Vogler in LK, StGB, 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 63; Maurach/Gössel aaO S. 425; Samson SK vor § 52 Rdn. 42; Schlüchter NStZ 1990, 180, 181 [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88] Fn 12).

  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Taten zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatausführung in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; BGH NStZ 1986, 408; 1989, 571; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 13).

    Dem angefochtenen Urteil ist auch zu entnehmen, daß zwischen den einzelnen Teilakten des Gesamtgeschehens, von denen ein jeder den Straftatbestand erfüllt, ein enger zeitlicher Zusammenhang bestand (zu diesem Erfordernis vgl. BGHSt 26, 4, 7 f.; 36, 105, 109 f.).

    Es handelt sich mithin nicht um einen Fall, in dem sich der Täter jeweils erneut zur Wiederholung strafbarer Handlungen entschließt (vgl. zu Untreuehandlungen eines Kaufmanns BGHR aaO Gesamtvorsatz 13; zur betrügerischen Abrechnung durch einen Kassenarzt BGHR aaO Gesamtvorsatz 17; zur Hinterziehung von Einkommensteuer BGHSt 36, 105 sowie BGHR aaO Gesamtvorsatz 10; Gesamtvorsatz, erweiterter 8).

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Bis zu diesem Zeitpunkt liege nur versuchte Steuerhinterziehung vor (vgl. BGHSt 30, 122, 123; 36, 105, 111; 37, 340, 344; BGH wistra 1999, 385).
  • BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20

    Unterlassenes Angebot

    Für die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) kommt es auf die letzte Handlung eines der Tatgenossen an; diese Handlung ist für jeden Mittäter maßgebend (s. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88, BGHSt 36, 105, 117; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 78a Rn. 4).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Zutreffend hat das Landgericht die objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung bejaht; die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Merkmale der Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts bei gleichartiger Begehungsweise sowie engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) ergeben sich hier bereits auf Grund der Ausgestaltung des Besteuerungsverfahrens gemäß § 18 UStG und der damit verbundenen Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung in einer bestimmten gesetzlich vorgesehenen Frist.

    Denn der Tatentschluß muß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den späteren Ablauf der einzelnen Teilakte nicht in allen Einzelheiten umfassen, sondern nur die ungefähre Begehungsart vorwegbegreifen; einer Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer und der Zahl der Einzelakte bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88; BGHR StGB vor § 1, fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 6, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Erweiterung eines ursprünglichen Gesamtvorsatzes ist von der Rechtsprechung seit der Entscheidung BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64] (vgl. die Nachweise in BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88) insoweit anerkannt, als noch vor Beendigung des letzten ursprünglich geplanten Teilaktes einer fortgesetzten Handlung weitere Teilakte in das Gesamtvorhaben einbezogen werden können.

    Dies begegnet - anders als bei der Einkommensteuer als einer jährlichen Veranlagungssteuer (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88; BGH, Beschluß vom 14. April 1989 - 3 StR 30/89, zur Veröffentlichung bestimmt) - bei der Umsatzsteuer als regelmäßig anzumeldender Fälligkeitssteuer jedenfalls keinen grundsätzlichen Bedenken.

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Bis zu diesem Zeitpunkt liegt nur versuchte Steuerhinterziehung vor (BGHSt 30, 122, 123 [BGH 20.05.1981 - 2 StR 666/80]; 36, 105, 111 [BGH 01.02.1989 - 3 StR 450/88]; BGH Beschluß vom 17. Juli 1979 - 5 StR 410/79 - undUrteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 519/90 - Kohlmann Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 370 AO Rdn 139.1 und 261 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

  • BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91

    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

  • BGH, 14.04.1989 - 3 StR 30/89

    Einkommenssteuerhinterziehung in Tateinheit mit versuchter

  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung -

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20

    Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

  • OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 Ws (Kart) 5/91

    Folgen der Bekanntgabe der Nullsumme an ein nicht zum Kartell gehörendes

  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

  • OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01

    Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung,

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

  • BGH, 15.04.1992 - 3 StR 72/92

    Wiederholter Gebrauch von gestohlenen Kreditkarten als fortgesetzte Tat -

  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92

    Einheitliche Steuerhinterziehung

  • BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93

    Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten

  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 173/92

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen - Unerlaubtes Führen

  • BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 4 Ws 223/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Klageerzwingungsverfahren; Anforderungen an

  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 7/90

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Anforderungen an die Rüge

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2005 - 2 Ss 139/04

    Urteilsgründe bei Einkommensteuerhinterziehung - Abgrenzung von Versuch und

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 373/93

    Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung bzw. Tat bei Sexualstraftaten -

  • OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06

    Verjährungsbeginn beim Subventionsbetrug

  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser

  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

  • BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 179/91

    Garantenstellung eines technischen Betriebsleiters

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90

    Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung -

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 290/89

    Steuerhinterziehung: Körperschaftssteuer - Hinzurechnung der auf die

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 481/90

    Verurteilung eines 18-jährigen für einer versuchten Erdrosselung mit einem

  • LG Bonn, 13.05.2003 - 37 Qs 10/03

    Herausgabeverlangen der Staatsanwaltschaft gegenüber Bank

  • BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Berücksichtigung von

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

  • BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93

    Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels -

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

  • BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92

    Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung

  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 470/89

    Beurkundung strafprozessualer Verfahrensvorgänge - Statthaftes Abweichen vom

  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

  • BGH, 13.01.1994 - 4 StR 481/93

    Vertrauensmißbrauch - Anstiftung - Untreue - Kreisangestellter - SED-Funktionär -

  • BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92

    Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 513/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer

  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 317/89

    Voraussetzungen für ein pflichtwidriges Unterlassen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr.

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2005 - 2 Ss 139/05

    Überprüfung einer Steuerhinterziehung eines Einzelunternehmens; Verurteilung

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 54/93

    Darlegungspflicht der Einzelakte durch den Tatrichter trotz der Annahme einer

  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

  • BGH, 03.06.1992 - 3 StR 418/91

    Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung durch Angabe fingierter Schadensfälle

  • LG Halle, 06.10.1999 - 22 Qs 28/99

    Gebot des Einsatzes des mildesten Mittels bei Zwangsmaßnahmen; Ermessen der

  • BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97

    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur

  • BGH, 22.02.1991 - 3 StR 487/90

    Beweis des Verfahrensfehlers der Nichtgewährung des letzten Wortes durch das

  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 573/89

    Rechtmäßigkeit einer Zusammenfassung von verübten Taten zu einer fortgesetzten

  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 130/93

    Feststellung des Schuldumfangs einer fortgesetzten Handlung - Anforderungen an

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 818/92

    Zeitraum in dem der Gesamtvorsatz auf weitere Taten ausgedehnt werden kann -

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 522/92

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes - Anforderungen an

  • BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

  • BGH, 04.10.1989 - 3 StR 350/89

    Überzeugung des Tatgerichts als Maßgabe des Aufklärungserfolgs

  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 336/92

    Voraussetzungen des Absehens von der Vereidigung eines Zeugen - Beweiswürdigung

  • BGH, 23.03.1993 - 3 StR 1/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Annahme einer

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 645/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Überprüfbarkeit von

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 246/91

    Strafzumessung - Fehlendes Geständnis - Strafschärfung

  • BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90

    Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Raubdelikten oder Erpressungsdelikten -

  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 385/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung bei meheren

  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 609/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Voraussetzungen für

  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91

    Voraussetzungen für eine Fortsetzungstat - Annahme eines Gesamtvorsatzes -

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen

  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 590/89

    Unbestimmte Feststellungen zum Schadensumfang

  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 42/93

    Annahme einer fortgesetzten Tat des Beischlafs zwischen Verwandten -

  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 695/92

    Vorspiegeln falscher Tatsachen zum Abschluss nachteiliger Kapitalanlageverträge -

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 541/92

    Annahme einer fortgesetzten Handlung - Vorliegen eines erforderlichen

  • BGH, 01.09.1992 - 4 StR 351/92

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 592/92

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil aufgehoben

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