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   BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91   

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https://dejure.org/1991,7193
BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91 (https://dejure.org/1991,7193)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - 3 StR 450/91 (https://dejure.org/1991,7193)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - 3 StR 450/91 (https://dejure.org/1991,7193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf Gehilfen - Hilfeleistung bei der Zulassung eines gestohlenen Fahrzeugs als strafbare Begünstigung - Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei - Täterschaftliche Hehlerei durch Absetzen oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91
    In solchen Fällen hängt die Beantwortung der Frage, ob eine schadensgleiche Vermögensgefährdung eingetreten ist, jedoch davon ab, ob der Erwerber nach den Umständen des Einzelfalles mit der Geltendmachung eines Herausgabeanspruches oder mit sonstigen Nachteilen zu rechnen hatte (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    (cc) Da der Angeklagte in seiner Person die besonderen persönlichen Merkmale der Gewerbsmäßigkeit (s. BGH, Beschluss vom 27. November 1991 - 3 StR 450/91, BGHR StGB § 260 Gewerbsmäßig 2) und der Bandenmitgliedschaft (s. BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - 3 StR 119/12, wistra 2012, 433 Rn. 19) vereinigt, ist er als Teilnehmer nach § 28 Abs. 2 StGB wegen des qualifizierten Strafgesetzes des § 260a Abs. 1 StGB zu ahnden.

    Objektiv diente die Neuzulassung der PKW dazu, den Vortätern die aus den Diebstählen erwachsenen unmittelbaren Vorteile zu sichern und die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands zu verhindern oder zu erschweren (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 1991 - 3 StR 450/91, BGHR StGB § 260 Gewerbsmäßig 2).

  • BGH, 17.07.2008 - 3 StR 193/08

    Hehlerei (Gewerbsmäßigkeit; besonderes persönliches Merkmal)

    Denn bei der Gewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein die Strafe schärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2; BGH StV 1996, 87; Fischer, StGB 55. Aufl. § 28 Rdn. 8 f., § 260 Rdn. 2).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Denn bei der Gewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2).
  • BGH, 21.09.1995 - 1 StR 316/95

    Gehilfe - Haupttäter - Gewerbsmäßigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt in solchem Fall im Hinblick auf § 28 Abs. 2 StGB nur eine Verurteilung nach §§ 259, 27 StGB in Betracht (vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2; BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93).
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