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   BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82   

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https://dejure.org/1982,1903
BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82 (https://dejure.org/1982,1903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts bezüglich der Annahme der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen - Erforderlichkeit der Darlegung der Zeugenaussage zwecks Überprüfungsmöglichkeit von Rechtsfehlern durch das Revisionsgericht - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 133
  • StV 1983, 186
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 417/81

    Einsatz von Polizeispitzeln bei Rauschgiftgeschäften - Glaube des Täters als

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82
    Das Landgericht hat die Aussage eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen nicht wiedergegeben und gewürdigt, obwohl sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1981 - 2 StR 417/81).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    Eine dahingehend abschließende Bewertung scheidet allerdings hier aus, weil die Urteilsgründe schon die Angaben der Nebenklägerinnen zum Tatgeschehen nicht (Nebenklägerin B.   ) bzw. allenfalls bruchstückhaft (Nebenklägerin W.   ) mitteilen, was sich aufgrund der besonderen, in der Person der Zeuginnen liegenden Umstände als rechtlich bedenklich erweist (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 204 mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Die umfassende Darlegung einer bestimmten, einen Angeklagten belastenden Aussage und deren erschöpfende Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung mit Blick auf die Täterschaft eines Angeklagten als entscheidender Gesichtspunkt aufdrängt (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Die Wiedergabe einer bestimmten Zeugenaussage und deren Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 401/21

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe); lückenhafte Beweiswürdigung

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich nicht gehalten, im Urteil Zeugenaussagen in Einzelheiten wiederzugeben; erforderlich ist dies aber, wenn bei einem im Übrigen nicht eindeutigen Beweisergebnis einer Aussage entscheidende Bedeutung zukommen könnte und dem Revisionsgericht ohne Kenntnis ihres wesentlichen Inhalts die Prüfung verwehrt ist, ob im Rahmen der Beweiswürdigung alle wesentlichen Gesichtspunkte beachtet worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133; Urteile vom 3. Juli 1985 - 2 StR 188/85, StV 1986, 6; vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, NStZ-RR 2017, 223; Miebach FS Joecks (2018) S. 133, 134).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

    Rechtsfehlerhaft ist es regelmäßig auch, wenn sich der Tatrichter bei seiner Beweiswürdigung darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien gesondert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen (vgl. BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1).
  • OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 12/05

    Beweiswürdigung, Indizienbeweise; Täterschaft; zwingender Schluß

    Die Beweiswürdigung muss sich überdies mit den wesentlichen Umständen auseinandersetzen, deren Erörterung sich aufdrängt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 04. März 2004 in 2 Ss 30/04 sowie Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 261 Rn. 6 und § 267 Rn. 12; BGHR, StPO § 261, Beweiswürdigung 11; BGH NStZ 1983, 133).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 32/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Vielmehr muß er sich auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGHSt 34, 29, 34; Hürxthal in KK 2. Aufl., § 261 StPO Rdn. 28 m.w.Nachw.).
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