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   BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89   

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https://dejure.org/1989,4425
BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89 (https://dejure.org/1989,4425)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1989 - 3 StR 453/89 (https://dejure.org/1989,4425)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89 (https://dejure.org/1989,4425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung von Einzelstrafen unter sechs Monaten unter Missachtnug der maßgeblichen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 453/89
    Die gleichzeitige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren macht die Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB nicht entbehrlich; eine solche hat vielmehr für jede einzelne Tat stattzufinden (BGHSt 24, 164, 165).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Die gleichzeitige Verurteilung zu einer höheren Freiheitsstrafe macht die Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB nicht entbehrlich; eine solche hat vielmehr für jede einzelne Tat stattzufinden (BGHSt 24, 164, 165; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23

    Berücksichtigen des erfüllten Merkmals des gesetzlichen

    Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht ohne Weiteres entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 135/20

    Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche

    Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (s. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 6 Ss 1458/09

    Diebstahl: Personalausweis als taugliches Objekt

    Die Prüfung hat für jede einzelne Tat zu erfolgen (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 161/23

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Die gleichzeitige Verurteilung des Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe macht die Erörterung nicht entbehrlich; die Prüfung ist vielmehr für jede einzelne Tat vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 453/89, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 11.01.2007 - 4 StR 466/06

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (nicht erörterte Milderungsmöglichkeit);

    In Bezug auf die Verhängung der zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen Betruges stellt es einen Rechtsfehler gemäß § 267 Abs. 3 StPO dar, dass die Kammer das Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 StGB nicht dargelegt hat (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4).
  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00

    Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    dem Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG entnommen (UA 10); die Strafen haben dennoch keinen Bestand, weil die Strafkammer es entgegen § 47 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO unterlassen hat zu begründen, warum bei dem geständigen, nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten hier die Verhängung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten unerläßlich war (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2, 4).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98

    Tateinheit im Rahmen der Verabredung zum schweren Raub

    Der Senat hebt auch die im Fall II 1 ohne erkennbare Prüfung des § 47 Abs. 1 StGB (vgl.BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 4, 7) verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten auf, um dem neuen Tatrichter die Möglichkeit zu geben, die Strafen für die in derselben Nacht begangenen Taten insgesamt neu zuzumessen.
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 483/98

    Verpflichtung des Gerichts zur Erörterung der Umstände bzgl. der Verhängung einer

    Während der Schuldspruch im Falle 1 der Urteilsgründe ([vorsätzliche] Körperverletzung zum Nachteil der Frau K.) nach Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen (§ 232 Abs. 1 Satz 1 StGB a.F., § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB n.F.) durch den Generalbundesanwalt (vgl. BGHSt 6, 282, 285; 16, 225, 227/228) keinen Rechtsfehler aufweist, kann der Strafausspruch - ebenso wie im Falle 3 der Urteilsgründe - nicht bestehen bleiben; denn das Landgericht hat nicht - wie hier erforderlich (§ 47 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO) - erörtert, welche besonderen Umstände in den Taten oder der Persönlichkeit des nicht vorbestraften, geständigen, im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelnden und inzwischen "stabilisierten" (UA 9, 15) Angeklagten die Verhängung von Einzelfreiheitsstrafen unter sechs Monaten erforderlich machten (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2, 3, 4, 6).
  • BGH, 07.12.1994 - 3 StR 519/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtstrafe - Strafzumessung

    Dieser Rechtsfehler kann sich zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben, weil bei einer Verurteilung zu einer gesonderten Gesamtgeldstrafe das Erkennen auf eine Gesamtfreiheitsstrafe in einer Höhe nahegelegen hätte, die eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ermöglicht hätte (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2 bis 4; § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 2).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92
  • OLG Hamm, 05.11.1998 - 3 Ss 1280/98

    Aufhebung, Bestimmtheit, Beweiswürdigung, Entscheidungsgrundlage, kurze

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