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   BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94   

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BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94 (https://dejure.org/1994,3395)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1994 - 3 StR 453/94 (https://dejure.org/1994,3395)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 (https://dejure.org/1994,3395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.10.1994 - 3 StR 453/94
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolgs voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint.
  • BGH, 26.01.1995 - 1 StR 798/94

    Erstreckung der Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren auf einen Nichtrevidenten

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (StV 1994, 594) - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Vorschrift des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug nur nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

    Die Maßregelanordnung muß daher entfallen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGH, Beschlüssevom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 , vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 undvom 26. Januar 1995 - 1 StR 798/94).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstbegünstigung

    Vielmehr ist zu fordern, daß eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges besteht (vgl. auch BGH, Beschl. vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 02.08.1995 - 3 StR 283/95

    Maßregel - Hinreichend Konkrete Aussicht - Behandlungserfolg

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. - (BVerfG NStZ 1994, 578) setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungs wegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus; es genügt entgegen der für teilnichtig erklärten Bestimmung des § 64 StGB insoweit nicht mehr, daß die Behandlung im Maßregelvollzug - nur - nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. auch BGHR StGB § 64 Erfolgsaussicht 5; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 undvom 29. März 1995 - 3 StR 95/95).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung -

    Vielmehr ist zu fordern, daß eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges besteht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94).
  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 85/95

    Unterbringung - Behandlungserfolg - Aussicht auf Erfolg - Entzug -

    Vielmehr ist zu fordern, daß die Aussicht eines Behandlungserfolges besteht (vgl. auch BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 1 = StV 1995, 75;Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1994 - 4 StR 675/94).
  • BGH, 15.11.1995 - 5 StR 545/95

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs hinsichtlich der

    Deshalb ist der Maßregelausspruch gegen diesen Mitangeklagten vom gleichen sachlich-rechtlichen Mangel beeinflußt (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 1994 - 3 StR 200/94 - 26. Oktober 1994 - 3 StR 453/94 -).
  • BGH, 10.11.1995 - 3 StR 505/95

    Hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg als Voraussetzung für

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. [NJW 1995, 1077 [BVerfG 16.03.1994 - 2 BvL 3/90]] - setzt die Anordnung der Maßregel nach § 64 StGB von Verfassungswegen die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges voraus (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 1).
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