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   BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80   

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https://dejure.org/1981,525
BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80 (https://dejure.org/1981,525)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1981 - 3 StR 457/80 (https://dejure.org/1981,525)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - 3 StR 457/80 (https://dejure.org/1981,525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Betrug beim Handel mit Warenterminoptionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 177
  • NJW 1981, 2131
  • MDR 1981, 858
  • NStZ 1981, 436
  • StV 1981, 547
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    dd) Die Prüfung, ob die angefochtenen Durchsuchungsbeschlüsse zu Recht auch auf den Anfangsverdacht ... gestützt worden sind, oder ob sie - insbesondere vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Situation einer Pandemie - auf den Anfangsverdacht für die Verwirklichung anderer Straftatbestände, etwa des Betrugs (vgl. hierzu: LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 53 u. 66; BGH, Urteile vom 22. August 2001 - 3 StR 191/01; vom 8. Juli 1981 - 3 StR 457/80; Beschluss vom 28. Juni 1983 - 1 StR 576/82) oder des (Vermittlungs-)Wuchers (MüKoStGB/Pananis, 3. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 21 u. 39; Schönke/Schröder/Heine/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 291 Rn. 17 u.19; LK/Wolff, StGB, 12. Aufl., § 291 Rn. 38 u. 52), hätten gestützt werden können, ist dem Senat aufgrund der Zuständigkeitsregelung der § 120b Satz 1 GVG, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht möglich.
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Es leitet dies daraus ab, daß ein Gewinn des Anlegers erst dann möglich war, wenn der Marktwert der Ware, für die der Anleger eine Option erwarb, die vom Markt bei der Preisbildung für die Option zugrunde gelegte Gewinnerwartung noch um rund 67 % überschritt (UA S. 27 f.; dazu BGHSt 30, 177, 179 f.; 32, 22, 23 f.).

    Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Sie haben die Käufer in diesen Fällen auch dann vorsätzlich getäuscht, wenn sie nicht wußten oder wenigstens für möglich hielten, daß sie ihnen den auf den Londoner Optionspreis erhobenen Aufschlag hätten nennen müssen (vgl. BGHZ 80, 80 [BGH 16.02.1981 - II ZR 179/80]; BGHSt 30, 177, 181, 182) [BGH 08.07.1981 - 3 StR 457/80].
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Er ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sachkundiger Geschäftsleute, die sich bei diesem Preis jeweils eine Gewinnchance versprechen (UA S. 167; BGHSt 30, 177, 180).

    Soweit dabei die Frage der Offenbarungspflicht eine Rolle spielen sollte, weist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 30, 177, 181 f. und BGH NJW 1981, 1266 hin.

    Nach anderer Auffassung läßt schon ein Aufschlag von 70 % die Gewinnchance soweit sinken, daß die Option ihre "reale Werthaltigkeit" verliert, so daß der Kunde um den gesamten bezahlten Betrag geschädigt ist (BGHSt 30, 177, 181; 31, 115, 117; OLG München NJW 1980, 794 [OLG München 23.05.1979 - 1 Ws 618/79]; Rochus NJW 1981, 736).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    In Fällen der betrügerischen Vermittlung von Warenterminoptionsgeschäften hat der Bundesgerichtshof dies angenommen, wenn der Anleger über Eigenart und Risiko des Geschäftes derart getäuscht worden ist, dass er etwas völlig anderes erwirbt, als er erwerben wollte ("aliud"), die empfangene Gegenleistung für ihn mithin in vollem Umfang unbrauchbar ist (BGHSt 30, 177, 181; 32, 22; BGH NStZ 1983, 313; NJW 1992, 1709; NStZ 2000, 479; NJW 2003, 3644, 3645).
  • BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90

    Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts

    Eine solche Schadensberechnung würde aber voraussetzen, daß die Angeklagten die Anleger in diesem Sinne über den wirklichen Wert der Option und die Höhe der Aufschläge getäuscht und einen entsprechend höheren Preis von den Anlegern gefordert hätten (vgl. etwa BGHSt 30, 177; 30, 388; 31, 115; 32, 22 [BGH 28.06.1983 - 1 StR 576/82]; BGH MDR 1983, 591).

    Sofern sich deswegen das Gesamtgeschäft ("Service" und Option) nicht als "aliud" und die Gesamtleistung der Firma der Angeklagten als zu dem vorausgesetzten Zweck völlig unbrauchbar (vgl. BGHSt 32, 22, 24 [BGH 28.06.1983 - 1 StR 576/82]; BGH MDR 1983, 591, 592; ferner BGHSt 30, 177, 181/182; 31, 115) mit der Folge eines Betrugsschadens in voller Höhe des Anlagebetrages darstellt, kommt in Betracht, daß jedenfalls der Aufschlag von "ca. 40 %" - abzüglich einer angemessenen Maklerprovision - als der den Anlegern entstandene Vermögensschaden angesehen werden kann.

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

    Diese wurden, ohne daß es auf die Täuschung über die Höhe der Aufschläge ankommt, über die Gewinnchancen, nämlich die Werthaltigkeit der Optionen getäuscht (vgl. BGHSt 30, 177).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Eine Antrage beim 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ergeben, daß er in dem Urteil vom 24. Februar 1983 - 1 StR 550/82 - keine Rechtsansicht vertreten findet, die mit der Auffassung des 3. Strafsenats, wie sie insbesondere in den Entscheidungen BGHSt 30, 177 und 31, 115 zum Ausdruck kommt, in Widerspruch stünde.
  • BGH, 17.05.1982 - II ZR 9/82

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auch braucht nicht entschieden zu werden, ob, wie das Berufungsgericht meint, der Beklagte sich gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB schadensersatzpflichtig gemacht hat (vgl. dazu BGHSt 30, 177, 181), weil der unstreitige Sachverhalt und die Feststellungen des Berufungsgerichts einen Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB rechtfertigen.
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 634/81

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an

  • BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95

    Betrug - Zinsdifferenzgeschäft - Vermittlung ohne Depotbank

  • BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer Warenterminvermittlungsgesellschaft -

  • BGH, 03.10.1989 - 5 StR 237/89

    Täuschung über den Grundcharakter von Börsentermingeschäften

  • BGH, 07.05.1985 - 1 StR 805/84

    Angemessenheit eines zwanzigprozentigen Aufschlages auf eine Option

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