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   BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86   

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https://dejure.org/1987,2746
BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86 (https://dejure.org/1987,2746)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1987 - 3 StR 460/86 (https://dejure.org/1987,2746)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86 (https://dejure.org/1987,2746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung - Betrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger - Schätzung hinterzogener Lohnsteuer bei Schwarzarbeit im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG § 225; AÜG Art. 1 § 10 Abs. 3; StGB § 263

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 454
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
    Der 4. Strafsenat behandelt den illegalen Verleiher, der die Leiharbeitnehmer entlohnt hat, trotz der Nichtigkeit der Arbeitsvertrage mit ihnen und trotz der gesetzlichen Fiktion eines Arbeitsverhältnisses nur zwischen ihnen und dem Entleiher (vgl. BGHSt 31, 32 ff.) im Rahmen des § 263 StGB wie einen Arbeitgeber, der gesetzlich zur Beitragszahlung verpflichtet ist.

    Er hat dazu ausgeführt (NStZ 1984, 26): Die eindeutige gesetzliche Regelung (des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393) habe zur Folge, daß der unerlaubt handelnde Verleiher wegen seiner Unterlassung, Arbeitnehmerbeitragsanteile an die berechtigte Kasse abzuführen, nicht nach §§ 529, 1428 RVO, § 225 AFG bestraft werden könne (BGHSt 31, 32), auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Annahme eines sogenannten faktischen Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Arbeitnehmer.

    Im Hinblick auf die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffene besondere sozialversicherungsrechtliche Lage, wonach allein der Entleiher Arbeitgeber im Sinne des § 529 Abs. 1, § 1428 Abs. 1 RVO, § 225 Abs. 1 AFG ist (BGHSt 31, 32), hat er aber bisher angenommen, der Betrug sei lediglich versucht, wenn für den Verleiher und den Entleiher verschiedene Einzugsstellen zuständig seien und der illegale Verleiher nur die für ihn, nicht aber die für den Entleiher (als Arbeitgeber) zuständige Einzugsstelle täusche (BGHSt 32, 236, 241 ff.; wistra 1987, 99 und 104 mit Anmerkung Franzheim S. 105).

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 526/81

    Revisionsgrund der Falschbewertung mehrerer Vergehen als selbstständige Taten und

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
    Die Entscheidung BGH wistra 1982, 111 steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 05.05.1983 - 4 StR 133/83

    Strafrechtliche Bedeutung der unterlassenen Anmeldung von Leiharbeitnehmern bei

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
    Er hat dazu ausgeführt (NStZ 1984, 26): Die eindeutige gesetzliche Regelung (des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972, BGBl. I S. 1393) habe zur Folge, daß der unerlaubt handelnde Verleiher wegen seiner Unterlassung, Arbeitnehmerbeitragsanteile an die berechtigte Kasse abzuführen, nicht nach §§ 529, 1428 RVO, § 225 AFG bestraft werden könne (BGHSt 31, 32), auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Annahme eines sogenannten faktischen Arbeitsverhältnisses zwischen Verleiher und Arbeitnehmer.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
    Im Hinblick auf die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geschaffene besondere sozialversicherungsrechtliche Lage, wonach allein der Entleiher Arbeitgeber im Sinne des § 529 Abs. 1, § 1428 Abs. 1 RVO, § 225 Abs. 1 AFG ist (BGHSt 31, 32), hat er aber bisher angenommen, der Betrug sei lediglich versucht, wenn für den Verleiher und den Entleiher verschiedene Einzugsstellen zuständig seien und der illegale Verleiher nur die für ihn, nicht aber die für den Entleiher (als Arbeitgeber) zuständige Einzugsstelle täusche (BGHSt 32, 236, 241 ff.; wistra 1987, 99 und 104 mit Anmerkung Franzheim S. 105).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
    Zur Schätzung hinterzogener Lohnsteuer bei Schwarzarbeit im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung hat der Senat in zwei Urteilen vom 24. September 1986 - 3 StR 196/86 (wistra 1987, 104 mit Anm. Franzheim S. 105) und 3 StR 336/86 (BGHSt 34, 166 [BGH 24.09.1986 - 3 StR 336/86]) - Stellung genommen.
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 336/86

    Veranschlagung des Lohnaufwandes bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 3 StR 460/86
    Zur Schätzung hinterzogener Lohnsteuer bei Schwarzarbeit im Zusammenhang mit unerlaubter gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung hat der Senat in zwei Urteilen vom 24. September 1986 - 3 StR 196/86 (wistra 1987, 104 mit Anm. Franzheim S. 105) und 3 StR 336/86 (BGHSt 34, 166 [BGH 24.09.1986 - 3 StR 336/86]) - Stellung genommen.
  • BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

    Hinzu kommt, dass im Hinblick auf eine eventuelle Unmöglichkeit der Zahlung der Arbeitnehmeranteile in Fällen der vorliegenden Art regelmäßig ein schuldhaftes Vorverhalten gegeben ist ("omissio libera in causa", vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 320 ff.), so dass die Unmöglichkeit der Zahlung der Beiträge zum Fälligkeitszeitpunkt ohnehin nicht tatbestandsausschließend wirken würde (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.).

    Der Tatbestand des § 263 StGB war in Fällen der vorliegenden Art nach zutreffender Auffassung bereits dann erfüllt, wenn die Beitragsforderungen irrtumsbedingt nicht festgesetzt und beigetrieben wurden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 477/83, wistra 1984, 66, 67; BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83, BGHSt 32, 236, 240; BGH, Urteil vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86, wistra 1987, 290, 291 f.; a.A. obiter dictum BGH, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02, NJW 2003, 1821, 1824).

  • BGH, 20.05.1988 - 3 StR 108/88

    Fortgesetzte Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer - Fortgesetzte

    Ob sich der Angeklagte, wenn unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt des Betrugs gegenüber der A... K... schuldig gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1984, 26; 1987, 454; 1988, 30 mit Anm. Seibert), muß das Landgericht klären.
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 97/87

    Notwendigkeit ordnungsmäßiger Anmeldung der Leiharbeitnehmer und Abgabe

    Die Feststellungen tragen insbesondere die Annahme eines vollendeten Beitragsbetrugs im Jahre 1981 (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 1987 - 3 StR 460/86 und 3 StR 79/87).
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