Rechtsprechung
BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 231c StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der Hauptverhandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 231c StPO, § 31 BtMG
Rechtsfehlerhafte Verhandlung in Abwesenheit eines Mitangeklagten in einem Verfahren wegen mittäterschaftlichen Betäubungsmittelhandels - Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhafte Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlung über die in einem Beurlaubungsbeschluss bezeichneten Verhandlungsteile hinaus
- rewis.io
Rechtsfehlerhafte Verhandlung in Abwesenheit eines Mitangeklagten in einem Verfahren wegen mittäterschaftlichen Betäubungsmittelhandels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 231c S. 1, 2; StPO § 338 Nr. 5
Rechtsfehlerhafte Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei Verhandlung über die in einem Beurlaubungsbeschluss bezeichneten Verhandlungsteile hinaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Urlaub des Angeklagten - Chancen für die Revision
Verfahrensgang
- LG Verden, 25.07.2011 - 2 KLs 16/11
- BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 463
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.2009 - 4 StR 609/08
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (unstatthafte …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11
Anders wäre es nur gewesen, wenn ausgeschlossen werden könnte, dass die während seiner Abwesenheit behandelten Verfahrensfragen auch nur mittelbar die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berührten und damit auch nur potentiellen Einfluss auf Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten hatten (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 4 StR 609/08, NStZ 2009, 400). - BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08
Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11
d) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass von der Möglichkeit der Beurlaubung nach § 231c StPO nur äußerst vorsichtig Gebrauch gemacht werden sollte, weil diese Verfahrensmaßnahme leicht einen absoluten Revisionsgrund schaffen kann (BGH, Beschluss vom 6. August 2009 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289 mwN).
- BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend …
Allein der Umstand, dass der befreite Angeklagte vollgeständig ist, schließt nicht aus, dass sein Verteidigungsinteresse durch den betreffenden Verfahrensteil berührt sein kann (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 462/11, BGHR StPO § 231c Betroffensein 4). - BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn der in Abwesenheit erörterte Verfahrensstoff auch nicht nur mittelbar die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe berührte und damit keinen auch nur potentiellen Einfluss auf den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten haben könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 462/11, NStZ 2012, 463).