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   BGH, 04.12.1991 - 3 StR 464/91   

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https://dejure.org/1991,8306
BGH, 04.12.1991 - 3 StR 464/91 (https://dejure.org/1991,8306)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1991 - 3 StR 464/91 (https://dejure.org/1991,8306)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 3 StR 464/91 (https://dejure.org/1991,8306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts zum letzten Wort als Revisionsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - 3 StR 464/91
    Daß dem Angeklagten das letzte Wort erteilt worden ist, kann nach § 274 Satz 1 StPO nur durch das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen werden (BGHSt 22, 278, 280).
  • BGH, 17.01.2003 - 2 StR 443/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Erwiderung des Verteidigers eines Mitangeklagten;

    Das Recht des Angeklagten, als Letzter noch etwas zu seiner Verteidigung anführen zu können, besteht nicht nur, wenn der Staatsanwalt (vgl. BGH NJW 1976, 1951) oder der Nebenkläger (vgl. BGH, Beschl. v. 17. November 1977 - 2 StR 491/77) erwidert haben, sondern selbst dann, wenn sein Verteidiger für ihn gesprochen hat (vgl. auch BGH, Beschl. v. 4. Dezember 1991 - 3 StR 464/91).
  • BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Die Reihenfolge der Aufzählung der Verfahrensbeteiligten, die das Wort zu ihren Ausführungen erhielten, zeigt, daß der Angeklagte als letzter das Wort hatte (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 464/91).
  • BGH, 18.03.1997 - 5 StR 122/97

    Nichterteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

    Die Erteilung des letzten Wortes ist ein Verfahrensvorgang, der als wesentliche Förmlichkeit nach § 274 Abs. 1 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (std. Rspr., BGHSt 22, 278, 280; BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1994 - 3 StR 672/93 - Beschluß vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 464/91 - Beschluß vom 16. April 1992 - 4 StR 109/92 -).
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