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   BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86   

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https://dejure.org/1986,5368
BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86 (https://dejure.org/1986,5368)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1986 - 3 StR 467/86 (https://dejure.org/1986,5368)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1986 - 3 StR 467/86 (https://dejure.org/1986,5368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines minder schweren Falls bei einer Beihilfetat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86
    Der Tatrichter hat demgegenüber einen gesetzlich "vertypten" Strafmilderungsgrund, wie die Regelung des § 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StGB, zunächst in die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, miteinzubeziehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357 Nr. 1; BGH GA 1980, 255/256; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86).
  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86
    Der Tatrichter hat demgegenüber einen gesetzlich "vertypten" Strafmilderungsgrund, wie die Regelung des § 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StGB, zunächst in die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, miteinzubeziehen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357 Nr. 1; BGH GA 1980, 255/256; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86).
  • BGH, 04.10.2017 - 4 StR 289/17

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen

    Die Revision beanstandet zu Recht, dass die Strafkammer in ihre Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht - wie geboten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 1986 - 3 StR 467/86, BGHR StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 4; vom 28. November 1986 - 3 StR 499/86, BGHR StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 3; vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, BGHR StGB vor § 1, minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 9; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 50 Rn. 4 mwN) - den vertypten Milderungsgrund des § 27 StGB miteinbezogen hat.
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 518/98

    Exzess des Haupttäters; Vertypter Milderungsgrund; Beihilfevorsatz in Bezug auf

    a) Die Urteilsgründe verdeutlichen nicht, daß sich die Strafkammer bewußt gewesen wäre, daß nach ständiger Rechtsprechung schon das Vorliegen eines sog. vertypten Milderungsgrundes (hier: Beihilfe) die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigen kann (vgl. nur BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4; aaO Strafrahmenwahl 2, 3, 8 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89

    Zulässigkeit der Verurteilung wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" - Annahme

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Urteil im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung erkennen lassen, ob sich das erkennende Gericht bewußt war, daß allein ein gesetzlich "vertypter" Milderungsgrund - hier § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - Anlaß sein kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4 und Strafrahmenwahl 3, jeweils m. weit. Nachw.).
  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 269/94

    Milderungsgrund bei einer Beihilfe zum Raub

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Urteil im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung erkennen lassen, ob sich das erkennende Gericht bewußt war, daß allein ein gesetzlich "vertypter" Milderungsgrund - hier § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB - Anlaß sein kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4 und Strafrahmenwahl 3, jeweils m.w.N.; Beschluß des Senats vom 17. Oktober 1989 - 4 StR 513/89).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7, Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 87/90

    Voraussetzungen für die Entscheidung über einen minder schweren Fall

    Die Anwendung des höheren Strafrahmens ist erst zulässig, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der mildere nicht angemessen und ausreichend erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 1 StR 587/87; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4, 7; Strafrahmenwahl 1; § 250 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1; § 213 2. Alt. - Gesamtwürdigung 1).
  • BGH, 20.10.1989 - 3 StR 347/89

    Ermäßigung des Strafrahmens bei fehlenden Umständen für die Annahme eines minder

    Sie lassen besorgen, die Strafkammer könne verkannt haben, daß das Vorliegen eines gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes auch dann, wenn es sich - wie im Falle der Beihilfe - um eine obligatorische Strafmilderung handelt, zunächst in die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, miteinzubeziehen ist (vgl. BGH NStZ 1987, 72 sowie BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, unvollständige 4; vgl. ferner BGH GA 1980, 255, 256; BGH NStZ 1984, 357; 1986, 453; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Strafrahmenwahl 3; BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - 3 StR 299/88 - sowie Beschluß vom 22. September 1989 - 2 StR 232/89).
  • BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88

    Schwere räuberischer Erpressung und Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung

    Das Landgericht hat sich bei der Verneinung des minder schweren Falles erkennbar nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes (hier § 27 StGB) bereits dazu führt, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4 m.w.N.).
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