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   BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75   

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https://dejure.org/1976,3578
BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75 (https://dejure.org/1976,3578)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1976 - 3 StR 469/75 (https://dejure.org/1976,3578)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75 (https://dejure.org/1976,3578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit fortgesetztem sexuellen Missbrauch eines Kindes - Verurteilung wegen Vergiftung in Tateinheit mit versuchter beabsichtigter schwerer Körperverletzung - Verätzungen mit Salzsäure

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1851
  • MDR 1976, 768
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 294/60
    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75
    § 229 StGB greift auch dann ein, wenn das Gift die Gesundheit des Opfers von außen her zerstört (Bestätigung von BGHSt 15, 113).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (BGHSt 15, 113, 115), kommt es nicht darauf an, ob ein Gift innerlich oder äußerlich angewendet wird.

    Diese Auffassung wird auch im Schrifttum vertreten (vgl. Schröder JR 1960, 466 in Anm. zu BGHSt 15, 113; Hirsch in LK, 9. Aufl., § 229 Rdn. 10; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl., § 11 II 2, S. 104).

    So war es bereits in dem Fall, der der Entscheidung BGHSt 15, 113 zugrunde lag.

    Hierin - in dieser äußeren Einwirkung - erblickte das Urteil die Gesundheitszerstörung, wie sich aus dem nicht veröffentlichten Teil der Entseheidüngsgründe noch deutlicher ergibt (BGH, Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60 - S. 7, 8).

  • BGH, 01.12.1970 - 5 StR 646/70

    Raub oder räuberischer Diebstahl - Ordnungsgemäße Begründung der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75
    Überdies kann aus der Tatsache, daß ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht angeführt ist, nicht geschlossen werden, daß der Tatrichter ihn übersehen oder nicht gewertet hätte (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70 - bei Dallinger MDR 1971, 720, 721).
  • BGH, 28.04.1953 - 1 StR 158/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75
    Diese weitergehende Gefährdung war gerade ausgeschlossen in jenen von der Rechtsprechung behandelten Fällen, in denen die beigebrachte Giftmenge so gering war, daß sie die Gesundheit eines Menschen nicht zu zerstören vermochte (vgl. u.a. RG JR 1927, 1144; RG DRiZ 1931, Sp. 622; BGHSt 4, 278, 279), und in denen deshalb allenfalls eine Bestrafung wegen versuchter Vergiftung in Betracht kam.
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 469/75
    Das Urteil braucht jedoch nur die bestimmenden Strafzumessungserwägungen darzulegen, eine erschöpfende Darstellung ist nicht vorgeschrieben (BGHSt 24, 268 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.03.2018 - 4 StR 81/18

    Gefährliche Körperverletzung (Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen)

    Dafür kann ein äußerlicher Kontakt ausreichend sein, sofern die Schwere der möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen eingeführten Stoff gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 289/83, BGHSt 32, 130, 132 f.; Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851; Urteil vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 115 (jeweils zu § 229 StGB aF); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 1 Ss 90/11, NStZ-RR 2012, 371, 372 (Ls); OLG Dresden, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 2 Ss 288/09, NStZ-RR 2009, 337, 338; Engländer in: Matt/ Renzikowski, StGB, § 224 Rn. 4; Stree/Sternberg-Lieben in: Schönke-Schröder, StGB, 29. Aufl., § 224 Rn. 2d; Hardtung in: MünchKomm.z.StGB, 3. Aufl., § 224 Rn. 10 f. mwN).
  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 289/83

    gespritzte Salzsäure - § 229 StGB aF: Eignung, äußere Anwendung, Absicht

    Maßgebend ist, daß die Schwere der möglichen Auswirkung des äußerlich angewandten Mittels auf die Gesundheit der Gefährdung durch einen in das Körperinnere eingeführten Stoff gleichkommt (BGHSt 15, 113, 115; BGH NJW 1976, 1851 f).
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23

    Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines

    Das Tatmittel der hochkonzentrierten Schwefelsäure, die aufgrund ihrer stark ätzenden Wirkung zu massiven Schädigungen der Gesichtshaut, des Gewebes und der Muskulatur des Gesichts sowie der Augen des Tatopfers führte, stellte einen chemisch auf den Körper einwirkenden und im konkreten Fall zur Herbeiführung einer erheblichen Gesundheitsschädigung geeigneten Stoff dar, mithin ein Gift im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 StGB (vgl. MüKoStGB/Hartung, 4. Aufl., § 224 Rn. 9; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 224 Rn. 2b; s. auch BGH, Urteile vom 30. Juni 1976 - 3 StR 469/75, NJW 1976, 1851 f.; vom 12. August 1960 - 4 StR 294/60, BGHSt 15, 113, 114 f.).
  • BGH, 10.10.1978 - 1 StR 345/78

    Abgrenzung von Gesundheitszerstörung und Gesundheitsschädigung bei

    Hierzu genügt nicht, daß das Gift seinem Wesen nach an sich zur Zerstörung der menschlichen Gesundheit geeignet ist; erforderlich ist vielmehr, daß ihm in der beigebrachten Menge sowie nach Art der Verabreichung und nach der Körperbeschaffenheit des Opfers diese Eignung zukommt (BGHSt 4, 278/279; BGH NJW 1976, 1851; RGSt 10, 178; 24, 382, 383; Schröder, JZ 1967, 522, 523).
  • BGH, 04.09.1985 - 3 StR 348/85

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer versuchten Vergiftung - Kenntnis eines

    Bei einer versuchten Vergiftung gemäß §§ 229, 22 StGB muß der Täter nicht nur einem anderen Gift (oder andere Stoffe) beibringen wollen (vgl. BGHSt 15, 113, 114), er muß auch in seinen Vorsatz aufnehmen, daß der von ihm verwendete Stoff geeignet ist, die Gesundheit zu zerstören (BGHSt 4, 278, 279 [BGH 28.04.1953 - 1 StR 158/53]; BGH NJW 1979, 556); außerdem muß er in der Absicht handeln, die Gesundheit des Opfers zu beschädigen (BGHSt 32, 130, 131; BGH NJW 1976, 1851, 1852).
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