Rechtsprechung
BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 2 StGB; § 211 StGB
Voraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Totschlags (besonders großes in der Tat zum Ausdruck kommendes Verschulden; Nähe zu Mordmerkmalen; besonders gewichtige schulderhöhende Gesichtspunkte; Umfang der Überprüfung durch das Revisionsgericht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Aufweisen einer Nähe zu Mordmerkmalen durch die Tat der Tötung eines Kindes als Prüfungsmaßstab für das Vorliegen eines besonders schweren Falles des Totschlags
- rewis.io
Totschlag: Prüfungsmaßstab für das Vorliegen eines besonders schweren Falles
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 2
Aufweisen einer Nähe zu Mordmerkmalen durch die Tat der Tötung eines Kindes als Prüfungsmaßstab für das Vorliegen eines besonders schweren Falles des Totschlags - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besonders schwerer Fall des Totschlags nur bei Feststellung mordmerkmalsspezifischer Umstände
- rp-online.de (Pressebericht, 06.09.2018)
Grausame Tat in Viersen-Dülken: Fall des getöteten fünfjährigen Luca wird wieder aufgerollt
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 13.06.2017 - 27 Ks 1/17
- BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 313
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.2004 - 5 StR 395/03
Besonders schwerer Fall des Totschlages (Nähe zu Mordmerkmalen)
Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. August 1986 - 4 StR 371/86, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1;… Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 110/91, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 3; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91
Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …
Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. August 1986 - 4 StR 371/86, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1; Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 110/91, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 3; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206). - BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87
Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von …
Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18
Es hat nur nachzuprüfen, ob dem Tatgericht bei dessen Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 17. November 1987 - 1 StR 550/87, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 2). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86
Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal
Auszug aus BGH, 07.08.2018 - 3 StR 47/18
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 1986 - 4 StR 371/86, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1;… Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 110/91, BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 3; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206).
- BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21
Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (…vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5;… vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).Das Vorliegen derartiger Umstände hat das Tatgericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter zu beurteilen (BGH, Urteil vom 25. April 1991 - 4 StR 110/91, NStZ 1991, 431, 432 mwN; Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18 Rn. 9).
- BGH, 10.12.2019 - 3 StR 370/19
Innerprozessuale Bindungswirkung von aufrechterhaltenen Feststellungen …
Der Senat hat mit Beschluss vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18 - das erste Urteil des Landgerichts Mönchengladbach im vorliegenden Verfahren hinsichtlich des Beschwerdeführers in den Aussprüchen über die Einzelstrafe im Fall II.4.a) Über die Bestandswirkungen einer Teilaufhebung hinaus sind die Feststellungen des ersten Urteils durch den Beschluss des Senats vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18 - auch aufrechterhalten worden, soweit diese ausschließlich zu den Aussprüchen über die Einzel- und Gesamtfreiheitsstrafe gehören.
- LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21 Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH, Beschluss vom 07.08.2018 - 3 StR 47/18, BeckRS 2018, 20467; BGH, Beschluss vom 20.01.2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205).
- LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19
Tötung eines Stiefkindes
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind, vgl. BGH, Beschluss vom 07.08.2018, Az. 3 StR 47/18. - LG Kassel, 24.08.2022 - 10 Ks 1690 Js 44771/21 Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (BGH, Beschl. vom 07.08.2018, Az. 3 StR 47/18).