Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3764
BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88 (https://dejure.org/1989,3764)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1989 - 3 StR 472/88 (https://dejure.org/1989,3764)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88 (https://dejure.org/1989,3764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den Urteilsgründen - Sachrüge wegen in wesentlichen Teilen unvollständiger oder fehlender Darstellung des Sachverhalts - Fehlerhaftigkeit des Urteils wegen nicht ausreichend klarer Unterscheidung zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1973 - I R 136/72

    Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei -

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88
    Der Bundesfinanzhof hat wiederholt ausgesprochen, daß Geschenke an einen Steuerpflichtigen bei betrieblicher Veranlassung der Zuwendung Betriebseinnahmen für ihn sind (BFH BStBl. II 1974, 210; 1988, 324, 327; BFH FR 1989, 105, 107).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88
    Doch weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter in der Regel gehalten ist, die Besteuerungsgrundlagen im Urteil festzustellen, aus denen sich rechnerisch die Höhe der verkürzten Einkommensteuer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77; Urteil vom 20. Juni 1980 - 5 StR 542/79; Beschluß vom 4. Mai 1984 - 3 StR 131/84, wistra 1984, 181).
  • BGH, 20.06.1980 - 5 StR 542/79

    Steuerhinterziehung durch zu Unrecht erhöhte Absetzungen - Inanspruchnahme von

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88
    Doch weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter in der Regel gehalten ist, die Besteuerungsgrundlagen im Urteil festzustellen, aus denen sich rechnerisch die Höhe der verkürzten Einkommensteuer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77; Urteil vom 20. Juni 1980 - 5 StR 542/79; Beschluß vom 4. Mai 1984 - 3 StR 131/84, wistra 1984, 181).
  • BGH, 04.05.1984 - 3 StR 131/84

    Bedeutung der Angabe einer Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88
    Doch weist der Senat darauf hin, daß der Tatrichter in der Regel gehalten ist, die Besteuerungsgrundlagen im Urteil festzustellen, aus denen sich rechnerisch die Höhe der verkürzten Einkommensteuer ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77; Urteil vom 20. Juni 1980 - 5 StR 542/79; Beschluß vom 4. Mai 1984 - 3 StR 131/84, wistra 1984, 181).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88
    Denn die Einkommensteuerhinterziehungen, welche dem Angeklagten Z. in den Veranlagungszeiträumen 1977 bis 1979 und 1980 vorgeworfen werden, können eine fortgesetzte Handlung bilden (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 3 StR 450/88, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Vielmehr liegt ein Mangel des Urteiles vor, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt, wenn aufgrund einer unübersichtlichen Darstellung der Urteilsgründe unklar bleibt, welchen Sachverhalt das Tatgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, juris Rn. 3; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 2; Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8).

    Ein durchgreifender materiellrechtlicher Mangel ist ferner dann gegeben, wenn bei der Darstellung der Urteilsgründe nicht klar zwischen Tatsachenfeststellung zum strafbaren Verhalten und der Beweiswürdigung unterschieden wird und infolgedessen unklar bleibt, welche Tatsachen der Tatrichter seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; Beschluss vom 27. September 1983 - 4 StR 550/83, DRiZ 1989, 422).

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Der Tatrichter darf sich nicht darauf beschränken, Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen zu treffen (BGH, Urt. vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88), wenn sich die Merkmale der inneren Tatseite nicht von selbst aus der Sachverhaltsschilderung ergeben (vgl. Engelhardt in KK 4. Aufl. § 267 Rdn. 10).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Fehlt sie oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig oder widersprüchlich, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; BGH, NStZ 2008, 109).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Das tatrichterliche Urteil muß nach § 267 Abs, 1 Satz 1 StPO eine in sich geschlossene Darstellung des festgestellten Tatgeschehens enthalten (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3, 1), Die Vorgehensweise des Landgerichts, eine aus sich heraus verständliche Schilderung des Umfangs des den Angeklagten angelasteten Inverkehrbringens von Arznei- und Lebensmitteln durch das wörtliche Einrücken der in der Anklageschrift aufgelisteten 448 Rechnungen zu ersetzen, ist schon deshalb bedenklich, weil die jeweils vertriebenen Mengen der verschiedenen Präparate, die in unterschiedlicher Weise gegen arznei- und lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen, den Urteilsgründen erst nach umfänglicher Auswertung aller Rechnungen entnommen werden können.
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Das Urteil hat aber deshalb keinen Bestand, weil es - wie die Revision des Angeklagten M. zu Recht rügt - keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen den Angeklagten angelasteten Fällen enthält (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 267 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Das Urteil unterliegt der Aufhebung, weil es keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen den Angeklagten angelasteten Fällen enthält (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3 und 10).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Vielmehr liegt ein Mangel des Urteiles vor, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt, wenn aufgrund einer unübersichtlichen Darstellung der Urteilsgründe unklar bleibt, welchen Sachverhalt das Tatgericht seiner rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, juris Rn. 3; Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 424/08, juris Rn. 2; Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 472/88; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 8).
  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des

    Fehlt sie oder ist sie in wesentlichen Teilen unvollständig oder widersprüchlich, so ist dies ein Mangel des Urteils, der auf die Sachrüge zu dessen Aufhebung führt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3, geschlossene Darstellung).
  • BGH, 06.09.2000 - 2 StR 190/00

    Unzulässige Verwertung eines in der Hauptverhandlung nicht verlesenen

    Das tatrichterliche Urteil muß nach § 267 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 StPO eine in sich geschlossene Darstellung des zum Anklagevorwurf festgestellten Sachverhalts enthalten (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3 und § 267 Abs. 5 Freispruch 4), welche erkennen läßt, inwieweit der Tatrichter die gesetzlichen Merkmale des Straftatbestands durch Tatsachen erfüllt ansieht.
  • BFH, 06.09.1990 - IV R 125/89

    Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich ihr angeschlossen (Urteil vom 12. April 1989 3 StR 472/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 333).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 227/99

    Sachdarstellung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Bindungswirkung der

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07

    Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht