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   BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99   

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https://dejure.org/1999,4694
BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99 (https://dejure.org/1999,4694)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 3 StR 472/99 (https://dejure.org/1999,4694)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 3 StR 472/99 (https://dejure.org/1999,4694)
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Tiefer Stoß mit Butterflymesser

§ 24 StGB, Abgrenzung beendeter - unbeendeter Versuch

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag - Rücktritt - Unbeendeter Versuch - Beendeter Versuch - Abgrenzung - Rücktrittshorizont - Letzte Ausführungshandlung - Freiwilligkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 224

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatrichter

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
    Das Schwurgericht hat nicht erkennbar geprüft, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, obwohl nach den getroffenen Feststellungen dazu Anlaß bestand (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17, 24 und 31).

    Wegen der unterschiedlichen Rücktrittsvoraussetzungen muß dies eindeutig geklärt werden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31).

    Die Feststellung des Landgerichts, daß das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, vom Tatort wegzulaufen, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17 und 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).

  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
    Das Schwurgericht hat nicht erkennbar geprüft, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, obwohl nach den getroffenen Feststellungen dazu Anlaß bestand (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17, 24 und 31).

    Die Feststellung des Landgerichts, daß das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage war, vom Tatort wegzulaufen, spricht eher gegen den Eindruck eines möglicherweise tödlich Getroffenen und damit gegen einen beendeten Versuch (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17 und 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
    Subjektive oder objektive Umstände, die ihn daran gehindert haben könnten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 8), sind auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht zu entnehmen.
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
    Für die Abgrenzung des unbeendeten Versuchs vom beendeten Versuch sind vielmehr die Vorstellungen des Angeklagten unmittelbar nach dem Messerstich ("Rücktrittshorizont") entscheidend (BGHSt 31, 170, 175 und 33, 295, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a), zu denen sich das Urteil nicht verhält.
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
    Für die Abgrenzung des unbeendeten Versuchs vom beendeten Versuch sind vielmehr die Vorstellungen des Angeklagten unmittelbar nach dem Messerstich ("Rücktrittshorizont") entscheidend (BGHSt 31, 170, 175 und 33, 295, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 4 a), zu denen sich das Urteil nicht verhält.
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 69/91

    Folgen einer nicht erfolgten Auseinandersetzung eines Schwurgericht mit der Frage

    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
    Das Schwurgericht hat nicht erkennbar geprüft, ob der Angeklagte vom Versuch des Totschlags mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, obwohl nach den getroffenen Feststellungen dazu Anlaß bestand (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 17, 24 und 31).
  • LG Landshut, 21.05.2019 - Ks 101 Js 16927/17

    Falsche Medikamente gegeben: Drei Altenpflegerinnen wegen versuchten Mordes

    Ausgangspunkt der Prüfung war hierbei die Frage, ob ein unbeendeter oder beendeter Versuch anzunehmen war, wobei diese Abgrenzung grundsätzlich nicht offen bleiben darf (3 StR 472/99; 3 StR 177/01).
  • BGH, 18.10.2000 - 3 StR 426/00

    Verschlechterungsverbot; Adhäsionsverfahren

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Das Landgericht war durch das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht gehindert, erstmals nach der auf die Revision des Angeklagten erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch den Senat (Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 472/99) dem Verletzten im Wege des Adhäsionsverfahrens Schmerzensgeld dem Grunde nach zuzusprechen.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00

    Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter

    Nach der seit vielen Jahren gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227 - GSSt; BGH NStZ 1986, 264 f. und 312; 1990, 30; BGHR StGB § 24 II Versuch, beendeter 2, 3 ,5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17 und Versuch, fehlgeschlagener 8; BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 472/99; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).
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