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   BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15   

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https://dejure.org/2016,1177
BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15 (https://dejure.org/2016,1177)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 3 StR 478/15 (https://dejure.org/2016,1177)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15 (https://dejure.org/2016,1177)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 260 StPO; § 55 StGB
    Unterscheidung von Abgabe und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; keine Nennung von Regelbeispielen in der Urteilsformel; kein Ermessen des Tatrichters bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 460, ... 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 3 BtMG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 55 Abs. 1 StGB, § 55 StGB, § 58 Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 S. 1 StPO, § 354 Abs. 1b S. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Einbeziehung der zur Bewährung ausgesetzten und noch nicht erledigten Freiheitsstrafe mit in die Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe; Einbeziehung der zur Bewährung ausgesetzten und noch nicht erledigten Freiheitsstrafe mit in die Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15
    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen lässt, wird von der Aufhebung des Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe nicht berührt (vgl. BGHSt 54, 135).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15
    Doch handelt es sich bei § 29 Abs. 3 BtMG lediglich um Regelbeispiele, deren Benennung in der Urteilsformel unterbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 26 Rn. 82 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 12.01.2016 - 3 StR 478/15
    Hingegen erfüllt eine - wie hier gegebene - eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit den Begriff des Handeltreibens (vgl. BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung

    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, wird hierdurch nicht berührt (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, wird hierdurch nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 675; Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris Rn. 2).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 3 RVs 80/16

    Urteil; Liste angewendete Vorschriften; Beschwer; nachträgliche Gesamtstrafe;

    Der Senat hat die Urteilsformel berichtigt, weil die gewerbsmäßige Begehungsweise bzw. das Vorliegen eines besonders schweren Falls als Strafzumessungsregeln nicht zur Bezeichnung der Tat gemäß § 260 Abs. 4 S. 2 StPO gehören; zu einer solchen Berichtigung ist der Senat trotz der bereits in der Berufungsinstanz eingetretenen Rechtskraft des Schuldspruchs berechtigt (BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15, juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2015 - (4) 161 Ss 240/14 (280/14), juris, Rdnr. 10; Beschluss vom 19. Oktober 2015 - (3) 161 Ss 195/15 (107/15), juris, Rdnr. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 260, Rdnr. 25).
  • BayObLG, 12.09.2019 - 202 StRR 1609/19

    Revision gegen Verweisungsurteil nach § 328 Abs. 2 StPO

    b) Aus den dem Senat damit für die revisionsgerichtliche Überprüfung zugänglichen Urteilsfeststellungen des Landgerichts ergibt sich, dass die Berufungskammer bei der ihr von Amts wegen obliegenden Verpflichtung zur Prüfung einer hinreichenden Strafkompetenz (sog. "Strafbann") des Erstgerichts (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 21.04.1994 - 4 StR 136/94 = BGHSt 40, 120, 122 = NJW 1994, 2369 = StV 1994, 414 = wistra 1994, 304 und Urt. v. 22.04.1999 - 4 StR 19/99 = BGHSt 45, 58 = wistra 1999, 343 = StV 1999, 343 = NJW 1999, 2604; LR/Gössel § 323 Rn. 21, 51 ff.; BeckOK/Eschelbach § 328 Rn. 12, 16, 24) mit zutreffender Begründung davon ausgegangen ist, dass mit den u.a. wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Nötigung und Beleidigung festgesetzten (unerledigten) Einzelstrafen unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten durch das seit dem 04.11.2015 rechtskräftige Berufungsurteil des Landgerichts Chemnitz vom 27.10.2015 und ohne Hinderung durch das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - 3 StR 478/15 bei juris; 04.04.1997 - 2 StR 125/97 = NStZ-RR 1997, 228; 11.02.1988 - 4 StR 516/87 = BGHSt 35, 208 = wistra 1988, 235 = NStZ 1988, 284 und 07.07.2010 - 1 StR 212/10 = BGHSt 55, 220 = NJW 2010, 3589 = BGHR StGB § 55 Berufung 1 = StraFo 2010, 469; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2008 - 3 Ss 68/08 = NStZ-RR 2008, NSTZ-RR 2008, 235; OLG Celle, Beschluss vom 21.06.2017- 2 Ws 127/17 = StraFo 2017, 466; BeckOK/Eschelbach § 331 Rn. 35; KK/Paul § 331 Rn. 3, Fischer StGB 66. Aufl. § 55 Rn. 19 f., jeweils m.w.N.) die Bildung einer die Strafkompetenz des Amtsgerichts von vier Jahren voraussichtlich deutlich übersteigenden (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe festzusetzen gewesen wäre.
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 43/22

    Beschränkung der Verfolgung; Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer

    Der nachträglichen Gesamtstrafenbildung steht es als solches nicht entgegen, auch wenn hierdurch die Strafaussetzung bei der gesamtstrafenfähigen Strafe entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 StR 478/15 Rn. 2 mwN).
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