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   BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02   

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BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02 (https://dejure.org/2003,3394)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2003 - 3 StR 481/02 (https://dejure.org/2003,3394)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 (https://dejure.org/2003,3394)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 2 StGB
    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte Revisibilität; pathologisches Spielen; Ausnahmevorschrift; strikte Bindung an die Wert- und Zweckvorstellungen des Gesetzes; Einwirkung durch langjährigen erstmaligen Strafvollzug; mit Veränderung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberischer Erpressung in Tateinheit mit schwerem Raub; Versuchte schwere räuberischer Erpressung; Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 2
    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 438
  • StV 2004, 200
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Einheitliche Jugendstrafe - Einzeltat

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
    Ordnet er die Unterbringung nach § 66 Abs. 2 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, daß er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewußt war; sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2; BGH NStZ 1996, 331; 1999, 473; BGH NStZ-RR 1996, 196 jeweils m. w. N.).

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.

    Je länger die verhängte Freiheitsstrafe und je geringer die bisherige Erfahrung des Täters mit Verurteilung und Strafvollzug ist, desto mehr muß sich der Tatrichter aber mit diesen Umständen auseinandersetzen (vgl. BGH NStZ 1996, 331).

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
    Ordnet er die Unterbringung nach § 66 Abs. 2 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, daß er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewußt war; sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2; BGH NStZ 1996, 331; 1999, 473; BGH NStZ-RR 1996, 196 jeweils m. w. N.).

    Nur so ist dem Revisionsgericht die (eingeschränkte - vgl. BGH NStZ 1999, 473) Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessensentscheidung möglich.

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
    Ordnet er die Unterbringung nach § 66 Abs. 2 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, daß er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewußt war; sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2; BGH NStZ 1996, 331; 1999, 473; BGH NStZ-RR 1996, 196 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Die revisionsrechtliche Überprüfung erstreckt sich dann vor allem darauf, ob der Tatrichter bei der Ermessensausübung von einem zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Ansatz ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 1 StR 612/18, NStZ-RR 2020, 15, 16; Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438, 439 Rn. 4 mwN).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Damit kann das Tatgericht dem Ausnahmecharakter der Vorschriften Rechnung tragen, welcher sich daraus ergibt, dass - anders als in den Fällen des Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 - eine frühere Verurteilung und Strafverbüßung bzw. ein Maßregelvollzug nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.09.2021 - 1 StR 266/21 - juris; BGH, Urteil vom 16.04.2020 - 4 StR 8/20 - BeckRS 2020, 8741; BGH, Urteil vom 20.11.2007 - 1 StR 442/07 - juris; BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - 3 StR 481/02 - NStZ 2004, 438).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Insbesondere sind die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und der damit etwaig bereits erfüllte Sicherungszweck der Maßregel sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 20.11.2018 - 4 StR 168/18 -, BGHSt 63, 243-253; BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - 3 StR 481/02 -, juris).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Eine Vermutung dafür besteht nicht (BGH StV 2004, 200, 201).
  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Der neue Tatrichter wird nicht nur die Einlassung des Angeklagten zu seiner Spielsucht kritisch zu hinterfragen haben, sondern auch - sachverständig beraten und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlichen Aufenthalt des Angeklagten im Maßregelvollzug - erneut prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 31; BGH, Urteil vom 27. April 1993 - 1 StR 838/92; BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - 4 StR 192/02) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. hierzu bei "Spielsucht" auch BGH NStZ 2004, 438) vorliegen.
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der festgestellten Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass sich dieser die Strafe hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. BGH, StV 2008, 139; BGH, NStZ 2004, 438).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war; sie müssen auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 m.w.N.).

    Damit wird dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen, der sich daraus ergibt, dass Absatz 2 - im Gegensatz zu Absatz 1 - eine frühere Verurteilung und eine frühere Strafverbüßung des Täters nicht voraussetzt (vgl. BGH, Urt. vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07 Rdn. 8 und Beschl. vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 232 unter Hinweis auf die Berichte des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BTDrucks. V/40941 S. 21).

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 612/18

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu

    Die revisionsrechtliche Überprüfung erstreckt sich dann vor allem darauf, ob der Tatrichter bei der Ermessensausübung von einem zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Ansatz ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09 Rn. 22, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1 und vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 Rn. 6).

    Von vornherein offenlassen kann es dies jedenfalls nicht (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09 Rn. 24; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11 Rn. 19; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11 Rn. 6; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11 Rn. 10 und vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 Rn. 7 f.; Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 34).

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Zudem lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass sich das Landgericht bei der auf § 66 Abs. 2 StGB gestützten Anordnung der Sicherungsverwahrung des ihm dabei eingeräumten Ermessens bewusst war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438).
  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb im Rahmen der § 66 Abs. 2, § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 2004, 438 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Wahrscheinlichkeit weiterer schwerer

  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 466/16

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Gerichts: zu

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

  • BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Ermessensausübung bei § 66 Abs. 3 StGB

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