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   BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19   

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https://dejure.org/2019,47403
BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19 (https://dejure.org/2019,47403)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2019 - 3 StR 482/19 (https://dejure.org/2019,47403)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 (https://dejure.org/2019,47403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1
    Änderung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung (hier: Verbinden der besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99

    Schuldspruchberichtigung durch Revisionsgericht verfassungsrechtlich nicht zu

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.; KK-Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19
    In Fällen des Beischlafs und solchen, in denen die besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, hat der Schuldspruch wegen Vergewaltigung zu ergehen (Senat, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05, BeckRS 2005, 12750; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 StR 85/08, NStZ 2008, 623; Fischer, [StGB, 66. Aufl.], § 177 Rn. 160 f.).".
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.; KK-Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 85/08

    Abgrenzung von sexueller Nötigung und Nötigung; Hinweispflicht (rechtliches

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - 3 StR 482/19
    In Fällen des Beischlafs und solchen, in denen die besonders erniedrigenden sexuellen Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, hat der Schuldspruch wegen Vergewaltigung zu ergehen (Senat, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05, BeckRS 2005, 12750; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 StR 85/08, NStZ 2008, 623; Fischer, [StGB, 66. Aufl.], § 177 Rn. 160 f.).".
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    c) Soweit der Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten geändert wird, verletzt dies nicht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19; Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18).
  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

    b) Diese Feststellungen tragen im Ergebnis auch in den Fällen II.2.d. und e. der Urteilsgründe die Annahme einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB (zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 3 mwN).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Da die besonders erniedrigende Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, hatte der Schuldspruch wegen Vergewaltigung zu ergehen (BGH, Beschluss vom 28.11.2019 - 3 StR 482/19).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei

    c) Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7; Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO steht der Schuldspruchänderung auf die Revision des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 4 StR 519/19, Rn. 7; Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 482/19 Rn. 5).
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