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   BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17   

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BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17 (https://dejure.org/2018,17896)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2018 - 3 StR 486/17 (https://dejure.org/2018,17896)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 (https://dejure.org/2018,17896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem; kurze, klare und bestimmte Sachverhaltsschilderung; für erwiesen erachtete Tatsachen; keine Dokumentation der Beweisaufnahme; Ressourcen der Justiz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision als unbegründet; Anforderungen an die Abfassung von Urteilsgründen

  • rewis.io

    Überlange Feststellungen in einem Strafurteil: Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe und den Umfang der Beweiswürdigung

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Urteilsgründe erfordern "gedankliche Vorarbeit"

  • lto.de (Pressebericht, 05.07.2018)

    Karlsruher Klatsche für Kölner Kammer: Die unverzichtbare geistige Leistung nicht erbracht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BGH rügt überlanges, knapp 1.300 Seiten langes Urteil - Urteil muss kurz, klar und bestimmt sein

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die tatrichterliche Überzeugung - Überlegungen zu ihrer Bedeutung und revisionsgerichtlichen Prüfbarkeit (Dr. Alexander Baur; ZIS 2019, 119)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 256
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.2017 - 3 StR 145/17

    Darlegungsanforderungen an die im Rahmen der Begründung der Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17
    Ebenso wenig ist es angezeigt, zu jeder Feststellung, mag sie in Bezug auf den Tatvorwurf noch so unwesentlich sein, einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; jew. mwN).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 586/17

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17
    Ebenso wenig ist es angezeigt, zu jeder Feststellung, mag sie in Bezug auf den Tatvorwurf noch so unwesentlich sein, einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; jew. mwN).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

    Auszug aus BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17
    Ebenso wenig ist es angezeigt, zu jeder Feststellung, mag sie in Bezug auf den Tatvorwurf noch so unwesentlich sein, einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; jew. mwN).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    aa) Zur Abfassung von Urteilsgründen hat der Bundesgerichtshof bereits vielfach entschieden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17), dass nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO die Urteilsgründe die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben müssen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden.

    Die Sachverhaltsschilderung soll kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 271).

  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Dieser Feststellung des Vorliegens eines Begründungsmangels des landgerichtlichen Urteils wegen der fehlenden wörtlichen Wiedergabe der Kontextpassagen der Ausführungen des Angeklagten steht auch nicht der allgemeine Grundsatz entgegen, dass die Sachverhaltsschilderung in einem Urteil kurz, klar und bestimmt sein soll und alles Unwesentliche fortlassen soll, wobei dem Tatrichter die Aufgabe obliegt, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden (siehe BGH, Beschluss vom 30.05.2018 - 3 StR 486/17, juris, NStZ-RR 2018, 256; Beschluss vom 22.10.2019 - 4 StR 37/19, juris Rn. 4, NStZ 2020, 102).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Zu einer umfassenden Dokumentation der Beweisaufnahme im Urteil ist das Tatgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung nicht verpflichtet, sondern es soll das Beweisergebnis nur so weit erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Als Ergebnis einer wertenden Auswahl des Tatgerichts zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem ist das Beweisergebnis daher nur so weit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720 und vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, BeckRS 2018, 13607).

    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, BeckRS 2017, 123281; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, BeckRS 2017, 131902; 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, BeckRS 2018, 3956; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, BeckRS 2018, 13607).

  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Nach den gesetzlichen Vorgaben ist in den Urteilsgründen das Beweisergebnis im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).

    Die Abfassung des Urteils setzt eine wertende Vorauswahl zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem durch das Tatgericht voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Zwar ist der Tatrichter nicht gehalten, jede getroffene Feststellung zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99, NStZ-RR 1999, 272; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17).
  • BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, juris; vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, juris Rn. 35 f.; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, NStZ-RR 2018, 23 (Ls); vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350).
  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 92/23

    Erstreckung der Reduzierung des Einziehungsumfangs auf den Mitangeklagten;

    Vielmehr hat das Tatgericht den Tatsachenstoff durch Konzentration auf die entscheidenden Gesichtspunkte zu beherrschen und sind die Einlassungen, Aussagen sowie Urkunden ihrem wesentlichen Inhalt nach zu referieren und dann miteinander abzugleichen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22 Rn. 7 f.; vom 30. August 2022 - 5 StR 171/22 Rn. 6; vom 25. November 2021 - 4 StR 255/21 unter 2.; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 und vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 11; Urteil vom 27. April 2022 - 5 StR 18/22 Rn. 13).
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 171/22

    Durchgreifend rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung

    Ergänzend bemerkt der Senat zur Urteilsabfassung, dass nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortgelassen werden soll; im Rahmen der Beweiswürdigung ist das Beweisergebnis nur soweit zu erörtern, wie es für die Entscheidung von Bedeutung ist, nicht aber die Beweisaufnahme zu dokumentieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 56/18

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: keine umfassende Dokumentation der

  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

  • KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

  • KG, 24.02.2020 - 2 Ws 171/19

    Strafvollzugsbegleitende Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung:

  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

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