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   BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14   

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https://dejure.org/2014,47526
BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14 (https://dejure.org/2014,47526)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2014 - 3 StR 489/14 (https://dejure.org/2014,47526)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14 (https://dejure.org/2014,47526)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 55 StPO
    Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage eines laut Protokoll in der Hauptverhandlung gehörten Zeugen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Aussage eines Zeugen und der Einlassung des Angeklagten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 261 StPO, § 55 StPO, § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 153 Abs. 5 Satz 1 GVG, § 226 Abs. 1, § 338 Nr. 5 StPO, § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnungsvorschriften Niedersachsen (GOV-Nds, § 9 Abs. 1 Satz 3 GOV-Nds, § 153 GVG, § 9 Abs. 1 Satz 2 GOV-Nds, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, Anlage 1 zu den GOV-Nds

  • Wolters Kluwer

    Verbot einer Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme in einem Straverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Aussage eines Zeugen und der Einlassung des Angeklagten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der formlos betraute Urkundsbeamte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 473
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
    Der Senat hält daran fest, dass der Inhalt einer Zeugenaussage in der Hauptverhandlung, soweit er nicht in der Urteilsurkunde wiedergegeben ist, nur durch ein Wortprotokoll nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO bewiesen werden kann (hierzu BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14, 16).
  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Würdigung der Einlassung des Angeklagten);

    Auszug aus BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
    Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung, anders als die Revision meint, auch wesentlich von der vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen, dass ein Angeklagter sich entgegen den Urteilsgründen laut Protokoll doch zur Sache eingelassen hatte (BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
    Nicht allein schon die fehlende Erwähnung der Aussage eines laut Protokoll in der Hauptverhandlung gehörten Zeugen begründet die Inbegriffsrüge (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 224/09, NJW 2010, 882, 883); die hinzutretende protokollwidrige Darlegung, der Zeuge habe von § 55 StPO Gebrauch gemacht, vermag hieran nichts zu ändern.
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 24/10

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Vorsteuer bei einer missbräuchlichen

    Auszug aus BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
    Eine besondere Form hierfür sieht § 153 GVG aber in keinem dieser Fälle vor; die Betrauung kann vielmehr stets auch formlos geschehen, insbesondere mündlich ausgesprochen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 -1 StR 24/10, BGHR GVG § 153 Abs. 5 Betrauung 1, Rn. 8; Kissel/Mayer aaO Rn. 19; KK/Mayer, StPO, 7. Aufl., § 153 GVG Rn. 6; Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 22. Aufl., § 153 GVG Rn. 19, 21; jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Den Inhalt der Sacheinlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung festzustellen - in welcher Form auch immer diese erfolgt ist - ist Sache des Tatrichters, der dafür bestimmte Ort sind die Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14, NStZ 2015, 473).
  • OLG Hamm, 01.10.2015 - 1 RVs 66/15

    Das Singen des sog. U-Bahn-Liedes kann den Tatbestand der Volksverhetzung

    Diese "Inbegriffsrüge" ist nur dann erfolgversprechend, wenn der Nachweis, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten und auch sonst nicht aus dem Inbegriff zur Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden sind, ohne Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme geführt werden kann (KK-Ott, a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage 2015, § 337 Rn. 14; BGH, NStZ 2015, 473; NStZ 1997, 296).

    Insoweit wäre nämlich zwingend eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme erforderlich (BGH, NStZ 2015, 473).

  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    aa) In einem Strafurteil ist die Einlassung des Angeklagten wiederzugeben und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise zu würdigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, NStZ 2018, 113; Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300; Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14, NStZ 2015, 473).

    Die Einlassung bestimmt Umfang und Inhalt der Darlegung im Urteil (vgl. BGH, NStZ 2015, 473; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 StPO Rn. 14).

  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    b) Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist - entgegen der Auffassung der Revision - nicht bereits deshalb lückenhaft und damit durchgreifend rechtsfehlerhaft, weil es an einer Darstellung der Einlassungen der Angeklagten fehlt (zu dem Erfordernis der Wiedergabe der Einlassung in den Urteilsgründen vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 Rn. 5 ff.; vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14 Rn. 3 und vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14 Rn. 5).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 StR 535/16

    Wirksame mündliche Betrauung einer Justizangestellten mit den Aufgaben einer

    Denn bei § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnungsvorschriften Niedersachsen, wonach die Entscheidung über den Einsatz von Angestellten schriftlich zu treffen ist, handelt es sich lediglich um eine der Rechtsklarheit dienende Ordnungsvorschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14, NStZ 2015, 473, 474 mwN).
  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

    Der Inhalt der Einlassungen bestimmt Umfang und Inhalt der Darlegungen zur Beweiswürdigung (BGH NStZ 2015, 473; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtung, deren Umfang insbesondere von den Einlassungen der Angeklagten und der Komplexität des Sachverhalts abhängt (vgl. BGH NStZ 2015, 473; Meyer-Goßner/Schmitt aaO).

  • OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17

    Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an

    Eine Beweiswürdigung ist aber dennoch in der Regel bereits dann als lückenhaft anzusehen, wenn sie sich nicht zur Frage einer Einlassung des Angeklagten verhält bzw. seine Einlassung zwar inhaltlich wiedergibt, sie jedoch nicht würdigt, da in diesem Fall eine revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2015, 473; NStZ-RR 1997, 172; OLG Hamm StV 2008, 401; StraFo 2003, 133; KG Berlin, StV 2000, 188).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20

    Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18

    Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen

    Der Inhalt der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung gehört nicht zu den diesen Verfahrensmangel begründenden Tatsachen und musste deshalb in der Revisionsrechtfertigung nicht vorgetragen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14, NStZ 2015, 473; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2015 - L 13 AS 123/15
    Auch auf der Grundlage eines formlosen, auf die Übertragung eines entsprechenden Aufgabenkreises gerichteten Willensakts der Gerichts- oder Justizverwaltung erwirbt die Person uneingeschränkt die Eigenschaft eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. zuletzt Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 489/14 -, juris Rdn. 10), so dass es auf den Beamten- oder Angestelltenstatus der handelnden Person ersichtlich nicht entscheidungserheblich ankommt.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2018 - 2 RVs 107/18
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