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   BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08   

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https://dejure.org/2009,8006
BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08 (https://dejure.org/2009,8006)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 StR 490/08 (https://dejure.org/2009,8006)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 StR 490/08 (https://dejure.org/2009,8006)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
    Urteilsgründe (Trennung von Feststellungen und Beweiswürdigung; keine Dokumentation der Beweisaufnahme); Beweiswürdigung (Selbstbelastungsfreiheit; fehlende Berufung auf entlastenden Umstand)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Dokumentation der Beweisaufnahme wegen der Beweiswürdigung; Anforderungen an die Feststellungen zum Tatgeschehen im strafgerichtlichen Urteil

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 1
    Notwendigkeit einer Dokumentation der Beweisaufnahme wegen der Beweiswürdigung; Anforderungen an die Feststellungen zum Tatgeschehen im strafgerichtlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 403
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der den Vorwurf des Betäubungsmittelhandels bestreitende Angeklagte im Wesentlichen nur von einem Zeugen belastet wird, der selbst des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt ist und die belastenden Angaben bei seiner Vernehmung und nach Belehrung über die Folgen einer Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG gemacht hat, und der Tatrichter sich deshalb mit einem möglichen Falschbelastungsmotiv des Belastungszeugen auseinandersetzen muss (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 245; NStZ 2006, 114).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08
    Hierzu wird er Zeugenäußerungen, Urkunden o. ä. heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m. w. N.).
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - der den Vorwurf des Betäubungsmittelhandels bestreitende Angeklagte im Wesentlichen nur von einem Zeugen belastet wird, der selbst des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt ist und die belastenden Angaben bei seiner Vernehmung und nach Belehrung über die Folgen einer Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG gemacht hat, und der Tatrichter sich deshalb mit einem möglichen Falschbelastungsmotiv des Belastungszeugen auseinandersetzen muss (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 245; NStZ 2006, 114).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2020 - 1 Ss OWi 1508/19

    Notwendige Feststellung zum Vorliegen eines qualifizierten Rotlichverstoßes

    Die nach § 261 StPO vorzunehmende Gesamtwürdigung der Beweismittel fordert vom Tatrichter zwar nicht, alle Einzelheiten darzulegen, wie er zu den Feststellungen gelangt ist (BGH, Beschl. v. 17.2.2009 - 3 StR 490/08, NStZ 2009, 403).
  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

    Dies bedeutet gerade nicht, dass in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu gewissen Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • KG, 27.02.2019 - 5 Ws 174/18

    Neuheit der zur Begründung eines Wiederaufnahmeantrags vorgebrachten Tatsachen

    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 StR 490/08 - juris).
  • OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten

    Hierzu wird er Zeugenäußerungen, Urkunden o. ä. heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (vgl. BGH NStZ 2009, 403).
  • OLG Hamburg, 28.08.2020 - 2 Rev 46/20

    Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Urteilstenor

    Die fehlende Erlaubnis folgt in der Regel - und so auch vorliegend - aus den Gesamtumständen und bedarf daher, sofern nicht ausnahmsweise Anhaltspunkte für eine behördliche Erlaubnis vorliegen, weder der ausdrücklichen Feststellung noch muss dies gar im Rahmen der Beweiswürdigung belegt werden (BGH NStZ 2009, 403, 404; Senatsbeschluss vom 06. Dezember 2016, Az.: 2 Rev 32/16).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Das bedeutet zwar nicht, dass in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; NStZ-RR 2010, 247) oder dass alle nur irgendwie denkbaren Gesichtspunkte abgehandelt werden müssten (BGH StraFo 2010, 426).
  • OLG Koblenz, 14.10.2010 - 1 Ss 139/10

    Strafrechtliche Verurteilung des früheren Bürgermeisters der Verbandsgemeinde

    Dies gilt auch dann, wenn der den Tatvorwurf bestreitende Angeklagte im Wesentlichen nur von einem Zeugen belastet wird (BGH NStZ 2009, 403 ).
  • OLG Schleswig, 23.10.2019 - I OLG 218/19
    Festzuhalten ist dabei zunächst, dass es nicht Aufgabe der schriftlichen Urteilsgründe ist, stets in allen Einzelheiten darzulegen, auf welche Weise das Gericht zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH, NStZ 2009, 403).
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