Rechtsprechung
BGH, 01.03.2011 - 3 StR 496/10-1 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO
Unzulässige Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - HRR Strafrecht
§ 31 BtMG; § 267 Abs. 3 StPO; § 261 StPO
Aufklärungshilfe (Erörterungsmangel) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision
- Wolters Kluwer
Aufhebung von Strafaussprüche unter Beibehaltung der Schuldsprüche
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Aufhebung von Strafaussprüche unter Beibehaltung der Schuldsprüche - rechtsportal.de
StPO § 44 ; StPO § 46 ; StPO § 349 Abs. 1
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum …
Die bloße Wertung, es bestehe kein Zusammenhang mit den Taten der Angeklagten, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (…vgl. Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10; zum erforderlichen Tatzusammenhang vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 8 ff., StV 2014, 619, mwN), zumal die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung darauf hinweist, dass die Angeklagte im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Taten auch einen "Kontakt vermittelt' habe (UA S. 19). - BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe
Die bloße Wertung, es habe keine Aufklärungshilfe festgestellt werden können, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10). - BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Vollstreckungsstand)
Da den Urteilsgründen insoweit keine Angaben zum Vollstreckungsstand der Gesamtgeldstrafe entnommen werden können, vermag der Senat nicht zu überprüfen, ob die Zäsurwirkung der früheren Vorverurteilungen etwa durch Erledigung entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/10, NStZ-RR 2010, 202, 203;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 10;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 460 Rn. 11 ff.).