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   BGH, 01.03.2011 - 3 StR 496/10-1   

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https://dejure.org/2011,10492
BGH, 01.03.2011 - 3 StR 496/10-1 (https://dejure.org/2011,10492)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - 3 StR 496/10-1 (https://dejure.org/2011,10492)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - 3 StR 496/10-1 (https://dejure.org/2011,10492)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    Die bloße Wertung, es bestehe kein Zusammenhang mit den Taten der Angeklagten, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (vgl. Senat, aaO; BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10; zum erforderlichen Tatzusammenhang vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 429/13 Rn. 8 ff., StV 2014, 619, mwN), zumal die Kammer im Rahmen der Beweiswürdigung darauf hinweist, dass die Angeklagte im Zusammenhang mit der Aufdeckung der Taten auch einen "Kontakt vermittelt' habe (UA S. 19).
  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    Die bloße Wertung, es habe keine Aufklärungshilfe festgestellt werden können, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10).
  • BGH, 06.07.2011 - 5 StR 144/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Vollstreckungsstand)

    Da den Urteilsgründen insoweit keine Angaben zum Vollstreckungsstand der Gesamtgeldstrafe entnommen werden können, vermag der Senat nicht zu überprüfen, ob die Zäsurwirkung der früheren Vorverurteilungen etwa durch Erledigung entfallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/10, NStZ-RR 2010, 202, 203; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 460 Rn. 11 ff.).
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