Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26021
BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16 (https://dejure.org/2017,26021)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2017 - 3 StR 498/16 (https://dejure.org/2017,26021)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 3 StR 498/16 (https://dejure.org/2017,26021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 G 10; § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 G 10; § 4 Abs. 4 Nr. 2 G 10; § 96 StPO; § 161 Abs. 2 StPO; § 344 StPO
    Anforderungen an das Rügevorbringen bei der Rüge der Unverwertbarkeit von nach dem G-10-Gesetz gewonnenen Erkenntnissen (Angriffsrichtung; fehlende Überprüfbarkeit der Vertretbarkeit der Anordnung; Unterlassen gebotener Aufklärungsmaßnahmen; Sperrerklärung; Herbeiführung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 StPO, § 1 Abs 1 Nr 1 G10, § 3 Abs 1 S 1 Nr 6 Buchst a G10, § 129b StGB
    Strafverfahren: Aufklärungspflicht des Tatgerichts hinsichtlich der Tatsachen für die Beurteilung der Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung; Beschaffung der Unterlagen zu G-10-Beschränkungsmaßnahmen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 161 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 96 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit der Ergebnisse der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich Weitergabe der Daten; Verdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Aufklärungspflicht des Tatgerichts hinsichtlich der Tatsachen für die Beurteilung der Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung; Beschaffung der Unterlagen zu G-10-Beschränkungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit der Ergebnisse der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich Weitergabe der Daten; Verdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit der Ergebnisse der Telekommunikationsüberwachung hinsichtlich Weitergabe der Daten; Verdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Aufklärungspflicht des Tatgerichts hinsichtlich der Tatsachen für die Beurteilung der Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung; Beschaffung der Unterlagen zu G-10-Beschränkungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 73 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Die Unvollständigkeit der Akten zieht jedoch grundsätzlich kein Verwertungsverbot nach sich; denn es fehlt eine tatsächliche Grundlage für eine revisionsrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnungen im Freibeweis (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 367; ferner BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472; zum Beweismaß s. auch KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 41 mwN).

    Unterlässt das Tatgericht eine mögliche und zur Aufklärung gebotene Maßnahme, begründet dies einen eigenständigen Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, aaO, S. 367 f.).

    Mit dem dem Senatsbeschluss vom 1. August 2002 (3 StR 122/02, BGHSt 47, 362) zugrundeliegenden Sachverhalt ist der gegenständliche Fall schon deshalb nicht vergleichbar, weil hier das Oberlandesgericht den Prüfungsmaßstab für die Beurteilung der Verwertbarkeit gerade nicht grundlegend verkannt hat (vgl. hingegen dort S. 368).

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Mit der Stoßrichtung, das Oberlandesgericht habe nicht die ihm möglichen, nicht von vorneherein aussichtslosen Schritte zur Aufklärung der G-10-Verfahrensvorgänge unternommen, ist die Verfahrensrüge indes nicht erhoben (zur Maßgeblichkeit der Angriffsrichtung s. BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94 mwN).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Insbesondere kann dahinstehen, inwieweit ein Angeklagter gehalten ist, einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung zu stellen, um eine Sperrerklärung vor den Verwaltungsgerichten anzufechten; nur ihm, nicht dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft dürfte der Verwaltungsrechtsweg offen stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3012 Rn. 28; ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 96 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Die Verwertung setzt dabei im Grundsatz die Rechtmäßigkeit der vorausgegangenen Datenerhebung voraus (vgl. - zu präventivpolizeilich gewonnenen Erkenntnissen - BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 83 Rn. 37 (bezüglich § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO); Beschluss vom 26. Januar 2017 - StB 26 u. 28/14, juris, Rn. 52; KK/Griesbaum, StPO, 7. Aufl., § 161 Rn. 40).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Gegebenenfalls wäre dort eine Gegenvorstellung zu erheben gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 448 Rn. 15; MüKoStPO/Hauschild, § 96 Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 96 Rn. 9, jew. mwN).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Die Unvollständigkeit der Akten zieht jedoch grundsätzlich kein Verwertungsverbot nach sich; denn es fehlt eine tatsächliche Grundlage für eine revisionsrechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnungen im Freibeweis (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 367; ferner BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472; zum Beweismaß s. auch KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 41 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16
    Die Verwertung setzt dabei im Grundsatz die Rechtmäßigkeit der vorausgegangenen Datenerhebung voraus (vgl. - zu präventivpolizeilich gewonnenen Erkenntnissen - BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 83 Rn. 37 (bezüglich § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO); Beschluss vom 26. Januar 2017 - StB 26 u. 28/14, juris, Rn. 52; KK/Griesbaum, StPO, 7. Aufl., § 161 Rn. 40).
  • VG Berlin, 20.12.2018 - 33 K 370.18

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung im Strafverfahren

    Zwar hat der Bundesgerichtshof noch nicht ausdrücklich entschieden, ob - und ggf. unter welchen Voraussetzungen - das Strafgericht - ggf. seinerseits im Verwaltungsrechtsweg - gegen eine für unzureichend oder rechtswidrig gehaltene Sperrerklärung vorgehen kann oder gar muss; er hat dies aber in neueren Entscheidungen für "höchst problematisch" gehalten (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06 -, NJW 2007, 3010 = juris Rn. 28) bzw. ausgeführt, nur dem Angeklagte dürfte der Verwaltungsrechtsweg offenstehen (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 3 StR 498/16 -, StraFo 2018, 30 = juris Rn. 17).

    Dabei mag es zwar kritikwürdig erscheinen, einem Angeklagten aufzubürden, ein Beweismittel zu beschaffen, dass ihm nur möglicher Weise nützen, ggf. aber auch schaden könnte (Lanfermann, Besprechung zu BGH 3 StR 498/16, StraFo 2018, 12 = juris).

    Die Verwertung von Ermittlungsergebnissen im Strafverfahren setzt dabei im Grundsatz die Rechtmäßigkeit der vorausgegangenen Datenerhebung nach dem G 10-Gesetz voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017, a.a.O. Rn. 9).

  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G

    b) Der Senat hat die Unterlagen zu den G 10-Beschränkungsmaßnahmen (Antrag des Bundesamts für Verfassungsschutz an das Bundesministerium des Innern, Anordnung des Bundesministeriums des Innern, etwaige Entscheidung der G 10-Kommission, etwaige Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern) beim Bundesamt für Verfassungsschutz angefordert, um unter anderem die Verwertbarkeit der Ergebnisse der Telekommunikationsüberwachung beurteilen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2017, NJW-Spezial 2017, 536).

    § 161 Abs. 2 S. 1 StPO gestattet ihre Verwendung zu Beweiszwecken im Strafverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2017, NJW-Spezial 2017, 536).

  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von

    Ergänzend zu den umfangreichen Ausführungen in den Antragsschriften des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat hinsichtlich der Beanstandung, Erkenntnisse aus Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) seien zu Unrecht verwertet worden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - 3 StR 498/16, StraFo 2018, 30 f.), dass die von den Angeklagten H. sowie Ha. in diesem Zusammenhang erhobenen Verfahrensrügen nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen und auch deshalb keinen Erfolg haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht